empfehlen Dialog für Verwerter

zuletzt gelesen Teilen Sie die nahezu einstimmige Meinung der Politiker, die Künstlersozialkasse sei gut und gerechtfertigt?

KSKontra.de hat die Politiker sämtlicher Parteien um Stellungnahme gebeten. Alle Politiker haben sich für die KSK ausgesprochen (siehe Brief auf der Homepage).
11 Kommentare · Letzter Kommentar Dienstag, 27. Juli 2010, 16:29 Uhr von Michael


Warum muss die Abgabe auf die Gesamtsumme der in Rechnung gestellten Leistungen gezahlt werden?

Schließlich werden auch Fremdkosten in Rechnung gestellt, wie z.B. Druckkosten für Imagebroschüren oder Produktionskosten für Werbebanner und Bauschilder, die definitiv keine künstlerische Leistung darstellen.
98 Kommentare · Letzter Kommentar Donnerstag, 06. Mai 2010, 20:40 Uhr von karlchen kummer


Erhöhen ausgewiesene Fremdkosten die Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe?

Zur Bemessungsgrundlage zählen gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) alle Entgelte (netto), die für künstlerische oder publizistische Leistung gezahlt wurden.
25 Kommentare · Letzter Kommentar Mittwoch, 28. April 2010, 08:58 Uhr von KSKontra.de


Zum Rechtsformwechsel in eine GmbH gezwungen?

Ihre Kunden machen Druck und zwingen Sie in eine GmbH (oder kleine GmbH) umzufirmieren? Sie haben Angst, einen oder mehrere Ihrer Kunden zu verlieren, weil diese die Künstlersozialabgabe nicht leisten wollen und deswegen geben Sie dem Druck nach? Wir können Sie verstehen.
43 Kommentare · Letzter Kommentar Dienstag, 09. Februar 2010, 14:55 Uhr von Agentur Personengesellschaft


Musiker führt Muster-Prozess gegen die KSK (Künstlersozialkasse)-Mehrfachabgabe

Wir bitten Sie, den untenstehenden Brief von Peter Fleischhauer zu lesen und ihn zu unterstützen, wenn Sie die Möglichkeit haben.
In diesem Schreiben geht es nicht nur um die gerichtliche Auseinandersetzung unseres Mitgliedes (Paul Klinger Künstlersozialwerk e.V. Anm. d. Red.) Peter Fleischhauer mit der Künstlersozialkasse, sondern auch um den Tatbestand, den viele Musiker, Grafiker, Journalisten nicht wissen oder ignorieren, nämlich den der Abgabenpflicht für jede künstlerische Leistung, die auf Honorarbasis abgerechnet wird, auch wenn sie von einem Kollegen geleistet wurde. Seit langem weisen wir die Kollegen auf die Abgabepflicht hin, z. B. Klinger Report Nr. 30, Seite 14 (http://www.paul-klinger-ksw.de/pdf/leistungen/Paul-Klinger-Report_30-07.pdf),
und auch darauf, dass die Abgabepflicht kein Grund ist, am Sinn des Künstlersozialversicherungsgesetz an sich zu zweifeln.
Die KSK ist eine unverzichtbare existenzsichernde Rahmenbedingung für Kreativberufe!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V.
„Künstler für Künstler“

2 Kommentare · Letzter Kommentar Donnerstag, 09. Juli 2009, 22:29 Uhr von Kai Schlüter


Ist die Künstlersozialabgabe solidarisch?

Das Abführen der Künstlersozialabgabe ist gemäß dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) unabhängig davon, ob die Werbeagentur in der Künstlersozialkasse versichert ist.
14 Kommentare · Letzter Kommentar Dienstag, 09. Februar 2010, 14:56 Uhr von Agentur Personengesellschaft


Von der KSK abgelehnt und dennoch Künstler?

Muss die Künstlersozialabgabe auch für Künstler bezahlt werden, die von der KSK nicht als Künstler anerkannt wurden?
19 Kommentare · Letzter Kommentar Sonntag, 04. Oktober 2009, 14:33 Uhr von Künstler


Sind Werbeagenturen Künstler?

Wenn es nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geht: JA. Eine Werbegrafik, ein Pressetext, ein Geschäftsbericht oder eine Image-Broschüre: alles Kunst.
26 Kommentare · Letzter Kommentar Mittwoch, 17. Juni 2009, 09:27 Uhr von Albert Kastner


Sind separat ausgewiesene Vervielfältigungskosten abgabepflichtig?

Beim Thema KSK und der damit einhergehenden Künstlersozialabgabe gibt es viel Unsicherheit bei der Deutung einzelner Paragraphen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Insbesondere wenn es um den §25, Absatz 2 geht...
4 Kommentare · Letzter Kommentar Mittwoch, 28. Januar 2009, 09:45 Uhr von KSKontra.de


Bundesinitiative: Länder wollen Künstlerversicherung abschaffen

Auszug aus einem Artikel bei Stern.de vom 09. September 2008: Eine Gruppe von sieben Bundesländern fordert, dass die Künstlersozialversicherung „abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird“. Davon wären über 150.000 Künstler und Publizisten betroffen. Prompt protestierte der Deutsche Kulturrat. Aber auch Grüne und CDU/CSU kritisierten das Vorhaben.
26 Kommentare · Letzter Kommentar Mittwoch, 07. Januar 2009, 21:36 Uhr von Frank


Woher soll der Kunde wissen, welche Leistungen Abgabepflichtig sind, wenn der Kunde z.B. zwei Agenturen beschäftigt (eine GmbH und eine Einzelunternehmung)?

Die Künstlersozialkasse (KSK) unterscheidet, ob die Werbeagentur eine Personengesellschaft (Einzelunternehmen, GbR, OHG oder KG) ODER eine juristische Person (GmbH) ist. Grund: wenn eine Werbeagentur-GmbH die identische Leistung, wie eine Einzelunternehmen-Werbeagentur erbringt, muss der Kunde KEINE Künstlersozialabgabe für die beauftragte Leistung entrichten.
3 Kommentare · Letzter Kommentar Montag, 05. Januar 2009, 16:45 Uhr von Andri Jürgensen


Sie fragen - KSKontra.de antwortet

Ein Auszug aus den Fragen an KSKontra.de und den zugehörigen Antworten.
Selbstverständlich stellen wir persönliche Daten/Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht dar.
22 Kommentare · Letzter Kommentar Donnerstag, 27. November 2008, 14:38 Uhr von KSKontra.de


Ist es gerecht, dass es für die „Künstler“ die KSK gibt – aber nichts Vergleichbares für nicht-künstlerische Unternehmer?

„Künstler“ scheinen seit 1983 zu den privilegierteren Personengruppen zu gehören. Denn sie können sich in der KSK versichern, die wie ein Arbeitgeber Anteile zur KV und RV zahlt.
1 Kommentar · Letzter Kommentar Dienstag, 09. September 2008, 22:04 Uhr von Therapeut


Ärgern Sie sich darüber, dass Sie von der Künstlersozialkasse rücksichtslos – unter Androhung von Strafe – abkassiert werden?

Die Künstlersozialkasse treibt seit Sommer 2007 mit Unterstützung der Rentenversicherung die KSA (Künstlersozialabgaben) ein. Und zwar rückwirkend für die letzten 5 Jahre – ohne in den letzten Jahren für Aufklärung und Information gesorgt zu haben. Und unter Androhung von 50.000,- € Bußgeld.
1 Kommentar · Letzter Kommentar Dienstag, 09. September 2008, 20:46 Uhr von geschäftsführender Gesllschafter Design


Was verdient ein Künstler? Wieviel muss er für seine Rentenversicherung und Krankenversicherung bezahlen? Von wievielen Verwertern ist die Abgabe zu leisten?

Ein Künstler verdient lt. KSK im Durchschnitt EUR 10.000,- pro Jahr. Das ergibt ein Monatseinkommen von gerade mal EUR 833,-. Und weil Kunst ein wichtiges Kulturgut ist, genießen die in der KSK versicherten Künstler die Vorteile von Angestellten: Die Künstler bezahlen nur die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Die andere Hälfte tragen der Bund und die KSK.
3 Kommentare · Letzter Kommentar Samstag, 26. Juli 2008, 10:34 Uhr von Uwe

Info zur Darstellung

Es werden die ersten 15 von 28 Einträgen angezeigt.


Aus welchen Quellen bezieht KSKontra.de seine Informationen?

Hinter KSKontra.de stecken keine Juristen oder Steuerberater. Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass die in den Artikeln wiedergegebenen Inhalte im Internet aus verschiedenen Quellen recherchiert und von der KSKontra.de Redaktion zusammengefasst wurden. Sollten Sie beim Lesen der Artikel auf nicht korrekte Inhalte stoßen, schreiben Sie uns. Fehler sind nicht beabsichtigt, weswegen wir Ihre Anregungen gerne annehmen.