KSKontra.de gründet einen Verein
Seit KSKontra.de im November 2007 ins Leben gerufen wurde, haben uns mehrere Hundert E-Mails und Telefonate erreicht. Unter den Anrufern waren Künstler, die nicht in der KSK versichert sind, Künstler die in der KSK versichert sind, Verwerter, Redaktionen, Verbände, Parteien, ...
Nur wenige wussten von der Existenz der KSK. Die wenigsten wussten, wie sich die KSK finanziert. Nahezu keiner der Anrufer war sich darüber bewusst, dass die Abgabe von allen Verwertern zu zahlen ist – auch wenn deren Dienstleister NICHT in der KSK versichert oder versicherbar ist. KEINER der Anrufer ist mit der aktuellen Situation und dem geltenden KSVG einverstanden!
7 Kommentare · Letzter Kommentar Mittwoch, 23. Juli 2008, 20:00 Uhr von rudolf keßner, fa. corax color & stempel-rabe weimar
Auszug aus dem Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ (Drucksache 16/7000 vom 11.12.2007)
Aus dem Schlussbericht und den ausgesprochenen Empfehlungen der Enquete-Kommission geht u.a. hervor, dass die meisten abgabepflichtige Unternehmen und Kommunen nichts von ihrer Abgabepflicht wussten/wissen. Was also auf KSKontra.de von Anbeginn an behauptet wird, entspricht der Wahrheit: die abgabepflichtigen Unternehmen und Kommunen haben NICHT absichtlich ihre Abgabepflicht ignoriert, sondern wussten nicht über die vorherrschende Abgabepflicht Bescheid. Gerade unter diesem Aspekt ist die Nachzahlung der Künstlersozialabgabe für die vergangenen 5 Jahre eine nicht hinnehmbare Belastung für schwach oder schlecht kapitalisierte Unternehmen und Kommunen.
3 Kommentare · Letzter Kommentar Dienstag, 22. Juli 2008, 18:11 Uhr von geschäftsführender Gesllschafter Design
Ist es sinnvoll an Politiker, Verbände, Journalisten und Medien heranzutreten, um das Problem der Künstlersozialabgabe bekannt zu machen und Betroffene zu sensibilisieren?
Die Medien zeitnah zu involvieren und den direkten Kontakt zu Politikern und Verbänden herzustellen ist kskontra.de sehr wichtig. Aus diesem Grund hat ein kskontra.de-Redakteur folgendes Schreiben bereits an mehrere Empfänger adressiert. Während einige Redaktionen und Verbände bereits Kontakt mit KSKontra.de aufgenommen haben, kam von Seiten der Politik bisher (Stand 18.12.2007) keinerlei Reaktion.
15 Kommentare · Letzter Kommentar Montag, 21. Juli 2008, 15:35 Uhr von KSKontra.de
Wäre es nicht besser, wenn die Künstlersozialabgabe (KSA) unabhängig von der Rechtsform IMMER von den Auftragnehmern oder IMMER von den Aufraggebern zu leisten wäre?
Bei Personengesellschaften muss die zu leistende KSA von den Auftraggebern/Verwertern verwaltet, ermittelt und entrichtet werden. Bei Kapitalgesellschaften muss die KSA auf das Gehalt des "kreativen" Geschäftsführers entrichtet werden. Das führt dazu, dass Kunden von Kapitalgesellschaften - mit Blick auf den Aufwand der abzuführenden KSA - gegenüber Personengesellschaften im Vorteil sind.
7 Kommentare · Letzter Kommentar Dienstag, 08. April 2008, 20:34 Uhr von Kirsten
Durch KSK indirekt zur Schwarzarbeit gezwungen
Die Künstlersozialabgabe, die viele Unternehmen nun für die Leistungen ihrer Werbeagenturen nachträglich bezahlen müssen, führt dazu, dass die abgabepflichtigen Unternehmen von den Agenturen verlangen, die zu zahlende Abgabe "abzuarbeiten".
10 Kommentare · Letzter Kommentar Donnerstag, 31. Januar 2008, 21:04 Uhr von KIPPT DIE KSK!
Kann die Künstlersozialabgabe eventuell für ein und dieselbe Leistung mehrmals anfallen?
Wenn z.B. eine Werbeagentur zur Erbringung der bei ihr beauftragten Leistung eine weitere Partneragentur oder einen Freiberufler beauftragt, muss die Agentur auf diese Leistung ebenfalls laut Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) die Künstlersozialabgabe bezahlen. Der Unternehmer, der die Leistung der Agentur im Gesamten in Rechnung gestellt bekommt, bezahlt demnach die Abgabe zusätzlich ein weiteres Mal.
1 Kommentar · Letzter Kommentar Donnerstag, 15. November 2007, 18:40 Uhr von Hans
Was passiert, wenn ein abgabepflichtiges Unternehmen den Erhebungsbogen der KSK ignoriert?
Wenn ein abgabepflichtiges Unternehmen den Erhebungsbogen der KSK ignoriert, da es keine Künstler zu beauftragen glaubt, folgt nach dem Auskunftsverlangen per Erhebungsbogen ein Abgabenbescheid.
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Was muss man bei Ausschreibungen beachten?
Wenn z.B. eine Kommune oder der Bund eine Ausschreibung veröffentlicht (z.B. Werbekampagne zur Neuansiedlung von ausländischen Fachkräften) und der wirtschaftlichste Anbieter den Zuschlag bekommen soll, muss der Ausschreibende vorher wissen, wer tatsächlich der wirtschaftlichste Anbieter ist. Und hierzu muss der Ausschreibende die Künstlersozialabgabe bei Beauftragung von Einzelunternehmen berücksichtigen.
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Wollen Sie in Zukunft überhaupt noch „freie Künstler“ (Personengesellschaften) beauftragen?
Oder bevorzugen Sie in Zukunft die Kreativ-GmbHs?
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Ist es für Sie nachvollziehbar, dass Sie teilweise mehrfach für eine Leistung zur Kasse gebeten werden?
Sie beauftragen einen freien Grafiker. Dieser holt nun für Ihr beauftragtes Projekt Fremd-Leistungen ein: einen Fotografen, einen Texter und einen weiteren Grafikers.
Auf diese Leistungen muss der von Ihnen beauftragte freie Grafiker jeweils zusätzlich zur Rechnungssumme die KSA bezahlen (2008: 4,9%).
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Ist es für Sie hinnehmbar, dass Sie die Verwaltungsarbeit für die KSA leisten müssen?
Die KSK verlangt per Gesetz, dass die Verwerter die aufwendige und detaillierte Aufzeichnung- und Vorlagepflicht zu erfüllen haben. Sie zahlen also nicht nur für die Leistungen von „Künstlern“, sondern haben noch zusätzliche Verwaltungskosten.
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Sehen Sie Ihre Kreativdienstleister als „Künstler“?
Werbeagenturen, Designer, Gebrauchsgrafiker, Texter, Illustratoren, Webdesigner und Fotografen leben meistens von Auftragsarbeiten. Diese erfordern oft keine Kreativität, sondern die handwerkliche Kenntnis zur Weiterentwicklung oder Adaption von Bestehendem (z.B. innerhalb eines festgelegten Corporate Design, der Markenführung, der Ausführung einer stilistischen Fotovorgabe bei Produktbildern, etc.). Trotzdem treibt die Künstlersozialkasse für solche Arbeiten ihre Abgaben ein.
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Warum müssen Unternehmen die Künstlersozialabgabe für beauftragte „Künstler“ abführen, selbst wenn diese nicht in der KSK versichert sind?
Als Unternehmen sind Sie gesetzlich verpflichtet zu zahlen, auch wenn Ihr Kreativdienstleister nicht in der KSK versichert ist – und absolut nichts von den Abgaben hat.
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