empfehlen Dialog für Verwerter

Ist die Künstlersozialabgabe solidarisch?

Das Abführen der Künstlersozialabgabe ist gemäß dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) unabhängig davon, ob die Werbeagentur in der Künstlersozialkasse versichert ist.
14 Kommentare · Letzter Kommentar Dienstag, 09. Februar 2010, 14:56 Uhr von Agentur Personengesellschaft


Sind separat ausgewiesene Vervielfältigungskosten abgabepflichtig?

Beim Thema KSK und der damit einhergehenden Künstlersozialabgabe gibt es viel Unsicherheit bei der Deutung einzelner Paragraphen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Insbesondere wenn es um den §25, Absatz 2 geht...
4 Kommentare · Letzter Kommentar Mittwoch, 28. Januar 2009, 09:45 Uhr von KSKontra.de


Bundesinitiative: Länder wollen Künstlerversicherung abschaffen

Auszug aus einem Artikel bei Stern.de vom 09. September 2008: Eine Gruppe von sieben Bundesländern fordert, dass die Künstlersozialversicherung „abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird“. Davon wären über 150.000 Künstler und Publizisten betroffen. Prompt protestierte der Deutsche Kulturrat. Aber auch Grüne und CDU/CSU kritisierten das Vorhaben.
26 Kommentare · Letzter Kommentar Mittwoch, 07. Januar 2009, 21:36 Uhr von Frank


Woher soll der Kunde wissen, welche Leistungen Abgabepflichtig sind, wenn der Kunde z.B. zwei Agenturen beschäftigt (eine GmbH und eine Einzelunternehmung)?

Die Künstlersozialkasse (KSK) unterscheidet, ob die Werbeagentur eine Personengesellschaft (Einzelunternehmen, GbR, OHG oder KG) ODER eine juristische Person (GmbH) ist. Grund: wenn eine Werbeagentur-GmbH die identische Leistung, wie eine Einzelunternehmen-Werbeagentur erbringt, muss der Kunde KEINE Künstlersozialabgabe für die beauftragte Leistung entrichten.
3 Kommentare · Letzter Kommentar Montag, 05. Januar 2009, 16:45 Uhr von Andri Jürgensen


Sie fragen - KSKontra.de antwortet

Ein Auszug aus den Fragen an KSKontra.de und den zugehörigen Antworten.
Selbstverständlich stellen wir persönliche Daten/Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht dar.
22 Kommentare · Letzter Kommentar Donnerstag, 27. November 2008, 14:38 Uhr von KSKontra.de


Ärgern Sie sich darüber, dass Sie von der Künstlersozialkasse rücksichtslos – unter Androhung von Strafe – abkassiert werden?

Die Künstlersozialkasse treibt seit Sommer 2007 mit Unterstützung der Rentenversicherung die KSA (Künstlersozialabgaben) ein. Und zwar rückwirkend für die letzten 5 Jahre – ohne in den letzten Jahren für Aufklärung und Information gesorgt zu haben. Und unter Androhung von 50.000,- € Bußgeld.
1 Kommentar · Letzter Kommentar Dienstag, 09. September 2008, 20:46 Uhr von geschäftsführender Gesllschafter Design


Was verdient ein Künstler? Wieviel muss er für seine Rentenversicherung und Krankenversicherung bezahlen? Von wievielen Verwertern ist die Abgabe zu leisten?

Ein Künstler verdient lt. KSK im Durchschnitt EUR 10.000,- pro Jahr. Das ergibt ein Monatseinkommen von gerade mal EUR 833,-. Und weil Kunst ein wichtiges Kulturgut ist, genießen die in der KSK versicherten Künstler die Vorteile von Angestellten: Die Künstler bezahlen nur die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Die andere Hälfte tragen der Bund und die KSK.
3 Kommentare · Letzter Kommentar Samstag, 26. Juli 2008, 10:34 Uhr von Uwe


KSKontra.de gründet einen Verein

Seit KSKontra.de im November 2007 ins Leben gerufen wurde, haben uns mehrere Hundert E-Mails und Telefonate erreicht. Unter den Anrufern waren Künstler, die nicht in der KSK versichert sind, Künstler die in der KSK versichert sind, Verwerter, Redaktionen, Verbände, Parteien, ...
Nur wenige wussten von der Existenz der KSK. Die wenigsten wussten, wie sich die KSK finanziert. Nahezu keiner der Anrufer war sich darüber bewusst, dass die Abgabe von allen Verwertern zu zahlen ist – auch wenn deren Dienstleister NICHT in der KSK versichert oder versicherbar ist. KEINER der Anrufer ist mit der aktuellen Situation und dem geltenden KSVG einverstanden!
7 Kommentare · Letzter Kommentar Mittwoch, 23. Juli 2008, 20:00 Uhr von rudolf keßner, fa. corax color & stempel-rabe weimar


Auszug aus dem Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ (Drucksache 16/7000 vom 11.12.2007)

Aus dem Schlussbericht und den ausgesprochenen Empfehlungen der Enquete-Kommission geht u.a. hervor, dass die meisten abgabepflichtige Unternehmen und Kommunen nichts von ihrer Abgabepflicht wussten/wissen. Was also auf KSKontra.de von Anbeginn an behauptet wird, entspricht der Wahrheit: die abgabepflichtigen Unternehmen und Kommunen haben NICHT absichtlich ihre Abgabepflicht ignoriert, sondern wussten nicht über die vorherrschende Abgabepflicht Bescheid. Gerade unter diesem Aspekt ist die Nachzahlung der Künstlersozialabgabe für die vergangenen 5 Jahre eine nicht hinnehmbare Belastung für schwach oder schlecht kapitalisierte Unternehmen und Kommunen.
3 Kommentare · Letzter Kommentar Dienstag, 22. Juli 2008, 18:11 Uhr von geschäftsführender Gesllschafter Design


Ist es sinnvoll an Politiker, Verbände, Journalisten und Medien heranzutreten, um das Problem der Künstlersozialabgabe bekannt zu machen und Betroffene zu sensibilisieren?

Die Medien zeitnah zu involvieren und den direkten Kontakt zu Politikern und Verbänden herzustellen ist kskontra.de sehr wichtig. Aus diesem Grund hat ein kskontra.de-Redakteur folgendes Schreiben bereits an mehrere Empfänger adressiert. Während einige Redaktionen und Verbände bereits Kontakt mit KSKontra.de aufgenommen haben, kam von Seiten der Politik bisher (Stand 18.12.2007) keinerlei Reaktion.
15 Kommentare · Letzter Kommentar Montag, 21. Juli 2008, 15:35 Uhr von KSKontra.de


Wäre es nicht besser, wenn die Künstlersozialabgabe (KSA) unabhängig von der Rechtsform IMMER von den Auftragnehmern oder IMMER von den Aufraggebern zu leisten wäre?

Bei Personengesellschaften muss die zu leistende KSA von den Auftraggebern/Verwertern verwaltet, ermittelt und entrichtet werden. Bei Kapitalgesellschaften muss die KSA auf das Gehalt des "kreativen" Geschäftsführers entrichtet werden. Das führt dazu, dass Kunden von Kapitalgesellschaften - mit Blick auf den Aufwand der abzuführenden KSA - gegenüber Personengesellschaften im Vorteil sind.
7 Kommentare · Letzter Kommentar Dienstag, 08. April 2008, 20:34 Uhr von Kirsten


Durch KSK indirekt zur Schwarzarbeit gezwungen

Die Künstlersozialabgabe, die viele Unternehmen nun für die Leistungen ihrer Werbeagenturen nachträglich bezahlen müssen, führt dazu, dass die abgabepflichtigen Unternehmen von den Agenturen verlangen, die zu zahlende Abgabe "abzuarbeiten".
10 Kommentare · Letzter Kommentar Donnerstag, 31. Januar 2008, 21:04 Uhr von KIPPT DIE KSK!


Was passiert, wenn ein abgabepflichtiges Unternehmen den Erhebungsbogen der KSK ignoriert?

Wenn ein abgabepflichtiges Unternehmen den Erhebungsbogen der KSK ignoriert, da es keine Künstler zu beauftragen glaubt, folgt nach dem Auskunftsverlangen per Erhebungsbogen ein Abgabenbescheid.
0 Kommentare · Beteiligen Sie sich an diesem Dialog …

Info zur Darstellung

Es werden die letzten 13 von 28 Einträgen angezeigt.


Aus welchen Quellen bezieht KSKontra.de seine Informationen?

Hinter KSKontra.de stecken keine Juristen oder Steuerberater. Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass die in den Artikeln wiedergegebenen Inhalte im Internet aus verschiedenen Quellen recherchiert und von der KSKontra.de Redaktion zusammengefasst wurden. Sollten Sie beim Lesen der Artikel auf nicht korrekte Inhalte stoßen, schreiben Sie uns. Fehler sind nicht beabsichtigt, weswegen wir Ihre Anregungen gerne annehmen.