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Warum müssen Unternehmen die Künstlersozialabgabe für beauftragte „Künstler“ abführen, selbst wenn diese nicht in der KSK versichert sind?

Als Unternehmen sind Sie gesetzlich verpflichtet zu zahlen, auch wenn Ihr Kreativdienstleister nicht in der KSK versichert ist – und absolut nichts von den Abgaben hat.
1 Kommentar · Letzter Kommentar Mittwoch, 25. Januar 2012, 18:07 Uhr von Peter Mahlmann


Sind Werbeagenturen Künstler?

Wenn es nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geht: JA. Eine Werbegrafik, ein Pressetext, ein Geschäftsbericht oder eine Image-Broschüre: alles Kunst.
31 Kommentare · Letzter Kommentar Mittwoch, 05. Oktober 2011, 09:08 Uhr von redaktion@kskontra.de


Warum muss die Abgabe auf die Gesamtsumme der in Rechnung gestellten Leistungen gezahlt werden?

Schließlich werden auch Fremdkosten in Rechnung gestellt, wie z.B. Druckkosten für Imagebroschüren oder Produktionskosten für Werbebanner und Bauschilder, die definitiv keine künstlerische Leistung darstellen.
103 Kommentare · Letzter Kommentar Samstag, 09. Juli 2011, 21:51 Uhr von Jürgen S.


Kann die Künstlersozialabgabe eventuell für ein und dieselbe Leistung mehrmals anfallen?

Wenn z.B. eine Werbeagentur zur Erbringung der bei ihr beauftragten Leistung eine weitere Partneragentur oder einen Freiberufler beauftragt, muss die Agentur auf diese Leistung ebenfalls laut Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) die Künstlersozialabgabe bezahlen. Der Unternehmer, der die Leistung der Agentur im Gesamten in Rechnung gestellt bekommt, bezahlt demnach die Abgabe zusätzlich ein weiteres Mal.
1 Kommentar · Letzter Kommentar Donnerstag, 15. November 2007, 18:40 Uhr von Hans


Wollen Sie in Zukunft überhaupt noch „freie Künstler“ (Personengesellschaften) beauftragen?

Oder bevorzugen Sie in Zukunft die Kreativ-GmbHs?
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zuletzt gelesen Was muss man bei Ausschreibungen beachten?

Wenn z.B. eine Kommune oder der Bund eine Ausschreibung veröffentlicht (z.B. Werbekampagne zur Neuansiedlung von ausländischen Fachkräften) und der wirtschaftlichste Anbieter den Zuschlag bekommen soll, muss der Ausschreibende vorher wissen, wer tatsächlich der wirtschaftlichste Anbieter ist. Und hierzu muss der Ausschreibende die Künstlersozialabgabe bei Beauftragung von Einzelunternehmen berücksichtigen.
1 Kommentar · Letzter Kommentar Donnerstag, 30. Juni 2011, 00:52 Uhr von Sukey


Ist es für Sie nachvollziehbar, dass Sie teilweise mehrfach für eine Leistung zur Kasse gebeten werden?

Sie beauftragen einen freien Grafiker. Dieser holt nun für Ihr beauftragtes Projekt Fremd-Leistungen ein: einen Fotografen, einen Texter und einen weiteren Grafikers.
Auf diese Leistungen muss der von Ihnen beauftragte freie Grafiker jeweils zusätzlich zur Rechnungssumme die KSA bezahlen (2008: 4,9%).
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Sehen Sie Ihre Kreativdienstleister als „Künstler“?

Werbeagenturen, Designer, Gebrauchsgrafiker, Texter, Illustratoren, Webdesigner und Fotografen leben meistens von Auftragsarbeiten. Diese erfordern oft keine Kreativität, sondern die handwerkliche Kenntnis zur Weiterentwicklung oder Adaption von Bestehendem (z.B. innerhalb eines festgelegten Corporate Design, der Markenführung, der Ausführung einer stilistischen Fotovorgabe bei Produktbildern, etc.). Trotzdem treibt die Künstlersozialkasse für solche Arbeiten ihre Abgaben ein.
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Ist es für Sie hinnehmbar, dass Sie die Verwaltungsarbeit für die KSA leisten müssen?

Die KSK verlangt per Gesetz, dass die Verwerter die aufwendige und detaillierte Aufzeichnung- und Vorlagepflicht zu erfüllen haben. Sie zahlen also nicht nur für die Leistungen von „Künstlern“, sondern haben noch zusätzliche Verwaltungskosten.
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Erhöhen ausgewiesene Fremdkosten die Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe?

Zur Bemessungsgrundlage zählen gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) alle Entgelte (netto), die für künstlerische oder publizistische Leistung gezahlt wurden.
25 Kommentare · Letzter Kommentar Mittwoch, 28. April 2010, 08:58 Uhr von KSKontra.de


Ist es gerecht, dass es für die „Künstler“ die KSK gibt – aber nichts Vergleichbares für nicht-künstlerische Unternehmer?

„Künstler“ scheinen seit 1983 zu den privilegierteren Personengruppen zu gehören. Denn sie können sich in der KSK versichern, die wie ein Arbeitgeber Anteile zur KV und RV zahlt.
1 Kommentar · Letzter Kommentar Dienstag, 09. September 2008, 22:04 Uhr von Therapeut


Von der KSK abgelehnt und dennoch Künstler?

Muss die Künstlersozialabgabe auch für Künstler bezahlt werden, die von der KSK nicht als Künstler anerkannt wurden?
21 Kommentare · Letzter Kommentar Mittwoch, 10. November 2010, 11:59 Uhr von HL aus DD


Teilen Sie die nahezu einstimmige Meinung der Politiker, die Künstlersozialkasse sei gut und gerechtfertigt?

KSKontra.de hat die Politiker sämtlicher Parteien um Stellungnahme gebeten. Alle Politiker haben sich für die KSK ausgesprochen (siehe Brief auf der Homepage).
14 Kommentare · Letzter Kommentar Samstag, 16. Oktober 2010, 11:38 Uhr von Beckmann, Rosa Maria


Zum Rechtsformwechsel in eine GmbH gezwungen?

Ihre Kunden machen Druck und zwingen Sie in eine GmbH (oder kleine GmbH) umzufirmieren? Sie haben Angst, einen oder mehrere Ihrer Kunden zu verlieren, weil diese die Künstlersozialabgabe nicht leisten wollen und deswegen geben Sie dem Druck nach? Wir können Sie verstehen.
43 Kommentare · Letzter Kommentar Dienstag, 09. Februar 2010, 14:55 Uhr von Agentur Personengesellschaft


Musiker führt Muster-Prozess gegen die KSK (Künstlersozialkasse)-Mehrfachabgabe

Wir bitten Sie, den untenstehenden Brief von Peter Fleischhauer zu lesen und ihn zu unterstützen, wenn Sie die Möglichkeit haben.
In diesem Schreiben geht es nicht nur um die gerichtliche Auseinandersetzung unseres Mitgliedes (Paul Klinger Künstlersozialwerk e.V. Anm. d. Red.) Peter Fleischhauer mit der Künstlersozialkasse, sondern auch um den Tatbestand, den viele Musiker, Grafiker, Journalisten nicht wissen oder ignorieren, nämlich den der Abgabenpflicht für jede künstlerische Leistung, die auf Honorarbasis abgerechnet wird, auch wenn sie von einem Kollegen geleistet wurde. Seit langem weisen wir die Kollegen auf die Abgabepflicht hin, z. B. Klinger Report Nr. 30, Seite 14 (http://www.paul-klinger-ksw.de/pdf/leistungen/Paul-Klinger-Report_30-07.pdf),
und auch darauf, dass die Abgabepflicht kein Grund ist, am Sinn des Künstlersozialversicherungsgesetz an sich zu zweifeln.
Die KSK ist eine unverzichtbare existenzsichernde Rahmenbedingung für Kreativberufe!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V.
„Künstler für Künstler“

2 Kommentare · Letzter Kommentar Donnerstag, 09. Juli 2009, 22:29 Uhr von Kai Schlüter

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