Ist die Allianz deutscher Designer (AGD) „Freund“ oder „Feind“ der Kreativen?
Die AGD berät seit 1976 Ihre rund 3.200 Mitglieder in berufswirtschaftlichen Fragen. Sie war nach eigener Aussage maßgeblich bei der Gründung der Künstlersozialkasse (ca. 150.000 Mitglieder) beteiligt. Sie hat den AGD Vergütungstarifvertrag entwickelt. Aber handelt sie auch im eigentlichen Interesse der Kreativen in Deutschland?
3 Kommentare · Letzter Kommentar Dienstag, 16. September 2008, 15:55 Uhr von Fitte
Sind alle Personengesellschaften vor dem Auge des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) gleich gestellt?
Vereinzelt kann man lesen, dass ein Werbeagentur-Einzelunternehmer mit mehr als einem „Vollzeit-Mitarbeiter“ einen großen Vorteil gegenüber einer juristischen Person (z.B. GmbH) und gegenüber Personengesellschaften mit keinem oder nur einem Mitarbeiter hat.
45 Kommentare · Letzter Kommentar Dienstag, 02. September 2008, 09:27 Uhr von KSKontra.de
Was verdient ein Künstler? Wieviel muss er für seine Rentenversicherung und Krankenversicherung bezahlen? Von wievielen Verwertern ist die Abgabe zu leisten?
Ein Künstler verdient lt. KSK im Durchschnitt EUR 10.000,- pro Jahr. Das ergibt ein Monatseinkommen von gerade mal EUR 833,-. Und weil Kunst ein wichtiges Kulturgut ist, genießen die in der KSK versicherten Künstler die Vorteile von Angestellten: Die Künstler bezahlen nur die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Die andere Hälfte tragen der Bund und die KSK.
3 Kommentare · Letzter Kommentar Samstag, 26. Juli 2008, 10:34 Uhr von Uwe
KSKontra.de gründet einen Verein
Seit KSKontra.de im November 2007 ins Leben gerufen wurde, haben uns mehrere Hundert E-Mails und Telefonate erreicht. Unter den Anrufern waren Künstler, die nicht in der KSK versichert sind, Künstler die in der KSK versichert sind, Verwerter, Redaktionen, Verbände, Parteien, ...
Nur wenige wussten von der Existenz der KSK. Die wenigsten wussten, wie sich die KSK finanziert. Nahezu keiner der Anrufer war sich darüber bewusst, dass die Abgabe von allen Verwertern zu zahlen ist – auch wenn deren Dienstleister NICHT in der KSK versichert oder versicherbar ist. KEINER der Anrufer ist mit der aktuellen Situation und dem geltenden KSVG einverstanden!
7 Kommentare · Letzter Kommentar Mittwoch, 23. Juli 2008, 20:00 Uhr von rudolf keßner, fa. corax color & stempel-rabe weimar
Auszug aus dem Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ (Drucksache 16/7000 vom 11.12.2007)
Aus dem Schlussbericht und den ausgesprochenen Empfehlungen der Enquete-Kommission geht u.a. hervor, dass die meisten abgabepflichtige Unternehmen und Kommunen nichts von ihrer Abgabepflicht wussten/wissen. Was also auf KSKontra.de von Anbeginn an behauptet wird, entspricht der Wahrheit: die abgabepflichtigen Unternehmen und Kommunen haben NICHT absichtlich ihre Abgabepflicht ignoriert, sondern wussten nicht über die vorherrschende Abgabepflicht Bescheid. Gerade unter diesem Aspekt ist die Nachzahlung der Künstlersozialabgabe für die vergangenen 5 Jahre eine nicht hinnehmbare Belastung für schwach oder schlecht kapitalisierte Unternehmen und Kommunen.
3 Kommentare · Letzter Kommentar Dienstag, 22. Juli 2008, 18:11 Uhr von geschäftsführender Gesllschafter Design
Ist es sinnvoll an Politiker, Verbände, Journalisten und Medien heranzutreten, um das Problem der Künstlersozialabgabe bekannt zu machen und Betroffene zu sensibilisieren?
Die Medien zeitnah zu involvieren und den direkten Kontakt zu Politikern und Verbänden herzustellen ist kskontra.de sehr wichtig. Aus diesem Grund hat ein kskontra.de-Redakteur folgendes Schreiben bereits an mehrere Empfänger adressiert. Während einige Redaktionen und Verbände bereits Kontakt mit KSKontra.de aufgenommen haben, kam von Seiten der Politik bisher (Stand 18.12.2007) keinerlei Reaktion.
15 Kommentare · Letzter Kommentar Montag, 21. Juli 2008, 15:35 Uhr von KSKontra.de
Wäre es nicht besser, wenn die Künstlersozialabgabe (KSA) unabhängig von der Rechtsform IMMER von den Auftragnehmern oder IMMER von den Aufraggebern zu leisten wäre?
Bei Personengesellschaften muss die zu leistende KSA von den Auftraggebern/Verwertern verwaltet, ermittelt und entrichtet werden. Bei Kapitalgesellschaften muss die KSA auf das Gehalt des "kreativen" Geschäftsführers entrichtet werden. Das führt dazu, dass Kunden von Kapitalgesellschaften - mit Blick auf den Aufwand der abzuführenden KSA - gegenüber Personengesellschaften im Vorteil sind.
7 Kommentare · Letzter Kommentar Dienstag, 08. April 2008, 20:34 Uhr von Kirsten
Können sich nur Freiberufler in der Künstlersozialkasse versichern?
Die Frage ist mehr als gerechtfertigt, denn schließlich ist die Künstlersozialabgabe (KSA) auch auf die Leistung von Künstlern/Publizisten zu leisten, die nicht in der Künstlersozialkasse versichert sind.
11 Kommentare · Letzter Kommentar Donnerstag, 20. März 2008, 18:19 Uhr von geschäftsführender Gesllschafter Design
Durch KSK indirekt zur Schwarzarbeit gezwungen
Die Künstlersozialabgabe, die viele Unternehmen nun für die Leistungen ihrer Werbeagenturen nachträglich bezahlen müssen, führt dazu, dass die abgabepflichtigen Unternehmen von den Agenturen verlangen, die zu zahlende Abgabe "abzuarbeiten".
10 Kommentare · Letzter Kommentar Donnerstag, 31. Januar 2008, 21:04 Uhr von KIPPT DIE KSK!
Ist Dieter Bohlens Tätigkeit in der Jury der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“ Kunst oder nicht?
Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Sozialgericht Köln. Grund ist ein Streit zwischen dem Fernsehsender RTL und der Künstlersozialkasse um Sozialabgaben in Höhe con beinahe 173.000,00 Euro.
10 Kommentare · Letzter Kommentar Donnerstag, 31. Januar 2008, 21:00 Uhr von Nervensäge
Warum sind Tätowierer keine Künstler?
Aus sozialrechtlicher Sicht sind Tätowierer keine Künstler. Un da Tattoos keine Kunstwerke sind, muss die Künstlersozialkasse diese Berufsgruppe auch nicht versichern. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (AZ: B 3 KS 2/07 R).
2 Kommentare · Letzter Kommentar Montag, 19. November 2007, 13:12 Uhr von Sabine
Schafft die Künstlersozialabgabe eine Gleichstellung von Künstlern und Kreativen?
Die Grundidee der Künstlersozialabgabe, freischaffende Künstler mit anderen Kreativen gleichzustellen, ist zwar ein rühmlicher Ansatz, doch leider nicht bis zu Ende gedacht.
4 Kommentare · Letzter Kommentar Samstag, 17. November 2007, 01:49 Uhr von Günther
Ist kskontra.de prinzipiell gegen die Künstlersozialabgabe?
Wenn tatsächlich freischaffende/freiberufliche Künstler in der Künstlersozialkasse versichert sind (demnach auch von der Künstlersozialkasse Leistung beziehen können) und diese Künstler auch KEINE Gewerbesteuer bezahlen, können nach Einschätzung von kskontra.de die Auftraggeber der Künstler an der sozialen Absicherung der Künstler beteiligt werden.
7 Kommentare · Letzter Kommentar Donnerstag, 15. November 2007, 23:04 Uhr von ec272
Kann die Künstlersozialabgabe eventuell für ein und dieselbe Leistung mehrmals anfallen?
Wenn z.B. eine Werbeagentur zur Erbringung der bei ihr beauftragten Leistung eine weitere Partneragentur oder einen Freiberufler beauftragt, muss die Agentur auf diese Leistung ebenfalls laut Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) die Künstlersozialabgabe bezahlen. Der Unternehmer, der die Leistung der Agentur im Gesamten in Rechnung gestellt bekommt, bezahlt demnach die Abgabe zusätzlich ein weiteres Mal.
1 Kommentar · Letzter Kommentar Donnerstag, 15. November 2007, 18:40 Uhr von Hans
Kann es vorkommen, dass eine Werbeagentur bei Vergabe von Unteraufträgen an freie Mitarbeiter ein wirtschaftliches Minus erwirtschaftet?
Wenn eine Werbeagentur z.B. einen freien Grafiker oder Texter beauftragt und dessen Leistung 1:1 an den Auftraggeber weiterberechnet, erwirtschaftet die Werbeagentur ein Minus in Höhe der auf die Leistung des freien Mitarbeiters entfallende Künstlersozialabgabe.
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