Joe am 07.11.2007, 12:12 Uhr
Sehe ich genauso! Wer einen Leistungsanspruch hat, soll direkt oder indirekt (Auftraggeber) auch dafür bezahlen. Ferner bin ich der Meinung, dass alle Freiberufler, die in der Künstlersozialkasse versichert sind und auf deren Leistung dann von den Kunden auch die Abgabe zu leisten wäre, in ihren Anngeboten, Rechnungen, ABGs, etc... auf die anfallende Abgabe hinweisen sollten. Andernfalls kann der Auftraggeber nicht wissen, dass er diese zu zahlen hat.
Andreas am 07.11.2007, 19:24 Uhr
Joe, hast recht: die in der Künstlersozialkasse Versicherten sollen die Abgabepflicht in ihren Rechnungen angeben. Am Besten wäre es, wenn sie da gleich die 5,1 % als Betrag aufführen würden mit einem Hinweis, dass der Betrag als Rücklage zur Seite gelegt werden sollte, da er als Künstlersozialabgabe abzuführen ist.
Ändert aber nix daran, dass die Auftraggeber einer GmbH den Vorzug geben werden, wenn die eine identische Arbeit leisten kann. Echt diskriminierend für alle Einzel-Unternehmer.
Herbert am 08.11.2007, 07:43 Uhr
Hallo Joe und Andreas, ich muss Euch beiden absolut Recht geben. Es ist nicht nachzuvollziehen und wirklich unsolidarisch! Als GbR hat man nur Nachteile. Man zahlt (direkt oder indirekt) in die KSK und bekommt keine Leistungen dafür. Wo gibt's denn so etwas?
Andreas am 08.11.2007, 15:15 Uhr
Habe eben mal die Links auf KSKontra.de angeschaut. Das SUMMA SUMMARUM-Dingens ist halt schon der Knaller. Wenn man das liest, fühlt man sich mal so richtig vereppelt. Per Gesetz ist alles geregelt - aber verstößt meines Erachtens komplett gegen den Gleichheitsgrundsatz. Kennt einer von euch einen guten Juristen? Wenn wir da mal zusammenlegen, müsste man doch was erreichen können?
Hans am 15.11.2007, 18:42 Uhr
Die Idee mit dem Juristen würde ich gerne unterstützen!
ec272 (Landsberg am Lech) am 15.11.2007, 23:04 Uhr
Ich sehe das genauso. Vor ca. 6 Wochen hat mein größter Kunde mich darauf hingewiesen, dass er von der KSK auffordert worden ist, Rechnungen für sämtliche von externer Seite geleisteten kreativen Arbeiten offenzulegen.
Aber nicht nur das: Häufig wurden von meiner Seite auch Druck- und Beratungskosten weiterverrechnet sowie rein technisch administrative Arbeiten, die man mit Sicherheit nicht „künstlerisch“ einstufen kann. Aber selbst dafür wollen die Herren Geld - obwohl in den Richtlinien der KSK zu beitragspflichtigen Leistungen von „künstlichen Leistungen“ die Rede ist!!! Da stecke enorm viel rechtlicher Sprengstoff drin!!!
Theoretisch müsste ich jetzt alle Rechnungen der vergangenen 5 Jahre durchgehen, und alle nicht „künstlerischen“ Arbeiten gesondert ausweisen. Wer bezahlt mir den Aufwand, wenn das mein Kunde von mir erwartet - und ich diesen nicht verlieren will?
Es ist letztlich nur der Versuch Geld in die KSK zu pumpen, nachdem viele „Künstler“ (Website-Bastler u.ä.) auf den Dreh gekommen sind, sich hier günstig zu versichern.
Aber hallo - bin ich jetzt Gewerbetreibender der entsprechend Steuern zahlt und privat versichert ist, ooooooder ein begnadetet „Künstler“?? Beides gleichzeitig geht ja wohl nicht, oder? Wenn er Beiträge mit seiner Arbeit ranschafft ist er einer - wenn er Leistungen will ist er keiner?
Ich sehe nicht ein, das kleine Werbetreibende, die auf eigenes Risiko arbeiten, Gewerbesteuer zahlen, sich selber versichern und häufig ganze Nächte durcharbeiten müssen um einen dringenden Job fertig zu kriegen, auch noch von einer unterfinanzierten Krankenkasse zwangsgeschröpft werden, von der wir bisher nicht einen Euro Leistung erhalten haben.
Nichts gegen ein solidarisches Prinzip - aber das ist modernes Raubrittertum. Von Oben verordnet ohne auch nur eine Sekunde nachgedacht zu haben.