empfehlen Wichtig: Klage gegen die KSK

Klage gegen die KSK: am Fr, 16.7. Verhandlung in 2. Instanz am
Landgericht Berlin-Brandenburg

Der Hugo-Distler-Chor Berlin, ein Laienchor, der in der Regel nicht mehr als 3 Konzerte mit fremden Künstlern pro Jahr durchführt, kämpft seit Jahren gegen die KSK an.

Prof. Stefan Schuck, Dirigent des Hugo-Distler-Chores Berlin, sagt: Wir sollen seit 1999 nachzahlen, insgesamt mittlerweile fast 10.000€, was nahezu den Bankrott des Chores bedeutet. Alle Argumente werden mit der letztlichen Begründung abgeschmettert: Der Chor sei kommerziell, daher gelte die Ausnahmeregelung mit den "...nicht mehr als 3 Konzerten pro Jahr" nicht. Die Chorproben sind nicht Freizeitbeschäftigung der Laien, sondern Konzertvorbereitung etc - nur weil in den siebziger Jahren mal jemand in die Satzung geschrieben hat, ein Zweck des Vereins sei die "Durchführung von Konzerten und die Erweiterung der künstlerischen Möglichkeiten".

Wenn wir weiter verlieren (und danach sieht es aus), bedeutet das für unzählige Laienchöre die Zahlungspflicht - und bestimmt nicht in wenigen Fällen das finanzielle AUS. Dann hat die KSK wieder ein Schlupfloch in diesem schlecht gemachten Gesetz zu ihren Gunsten gefunden.

Unsere Frage an die Leser von KSKontra.de:
Sind Sie ebenfalls betroffener Chor/Laienchor?
Falls "JA", melden Sie sich bei Herrn Prof. Stefan Schuck.
http://www.hugo-distler-chor.de

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