Als Unternehmen sind Sie gesetzlich verpflichtet zu zahlen, auch wenn Ihr Kreativdienstleister nicht in der KSK versichert ist – und absolut nichts von den Abgaben hat.
Obwohl die KSK für alle Künstler eine Pflichtversicherung darstellt, sind nicht alle Künstler in der KSK versichert. Das hat mehrere Gründe:
1.
Die meisten Künstler wissen nicht, dass es die KSK und somit eine Pflichtversicherung gibt. Erst seit im Sommer 2007 die Deutsche Rentenversicherung die Künstlersozialabgabe (KSA) für die KSK einfordert, wurde die Existenz und Zuständigekiet der KSK überhaupt bekannt.
2.
Viele Künstler wollen nicht über die KSK versichert sein, da sie bereits seit Jahren wie alle anderen Selbständigen privat für Krankheit und Alter vorsorgen. Müssten diese Künstler nun ihre bestehenden Verträge kündigen, wäre das nicht selten mit hohen wirtschaftlichen Einbußen verbunden. Insbesondere mit Blick auf die Entwicklung der Rückkaufswerte bei privaten Rentenversicherungen u.ä.
3.
Nicht jeder der per Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ein Künstler ist, wird von der KSK versichert. Sehr viele Versicherungswillige werden von der KSK abgelehnt, weil sie "zu gewerbelastig" sind. Dennoch wird von den "nichtversicherbaren Künstlern" und deren Auftraggeber/Verwerter weiterhin die Künstlersozialabgabe (KSA) eingefordert.
4.
Künstler, die 2 oder mehr Festangestellte beschäftigen, können sich nicht in der KSK versichern, da sie keiner Unterstützung bedürfen (sie können sich ja 2 oder mehr Festangestellte leisten).
Es gibt viele Gründe, weshalb Künstler keinerlei Unterstützung von der KSK bekommen oder wollen. Dennoch verlangt das KSVG, dass auch bei Beauftragung dieser Künstler die KSA zu leisten ist. KSKontra.de findet das KSVG in seiner jetzigen Form unsolidarisch. Was meinen Sie?