Die KSK verlangt per Gesetz, dass die Verwerter die aufwendige und detaillierte Aufzeichnung- und Vorlagepflicht zu erfüllen haben. Sie zahlen also nicht nur für die Leistungen von „Künstlern“, sondern haben noch zusätzliche Verwaltungskosten.
Hinzu kommt, dass Ihnen bei "Falschangaben" ein Bußgeld von bis zu 50.000,- EUR droht. Allerdings sind die abgabepflichtigen Leistungen so schwammig definiert, dass
Fehler beim Ausfüllen der Erhebungsbogen kaum zu vermeiden sind:
- Muss auf Anzeigen-Schaltungskosten die KSA bezahlt werden?
- Muss die Abgabe für Werbemittel mit Logoaufdruck geleistet werden?
- Ist die Erstellung eines Werbeschildes eine Kunst und somit abgabepflichtig?
- Ist ein Webdesigner, der auch Netzwerk aufbaut/administriert, ein Künstler?
- Welche Rechtsform haben die jeweiligen Künstler?
KSKontra.de ist der Meinung, dass die Aufzeichnungspflicht nicht bei den Verwertern liegen darf. In Zeiten, in denen gerne von "Entbürokratisierung" gesprochen wird, sollten unvermeidbare bürokratische Aufwendungen zumindest von den Nutznießern geleistet werden. Was meinen Sie?