Sie beauftragen einen freien Grafiker. Dieser holt nun für Ihr beauftragtes Projekt Fremd-Leistungen ein: einen Fotografen, einen Texter und einen weiteren Grafikers.
Auf diese Leistungen muss der von Ihnen beauftragte freie Grafiker jeweils zusätzlich zur Rechnungssumme die KSA bezahlen (2008: 4,9%).
Nach Fertigstellung der von Ihnen beauftragten Leistungen, stellt der freie Grafiker alle erbrachte Leistungen inklusive der Druckkosten an Sie in Rechnung.
Damit der freie Grafiker hier kein "wirtschaftliches Minus" wegen der bereits von ihm zu leistenden KSA hinnehmen muss, erhöht er die Fremd-Leistungen des Fotografen, Texters und Grafikers um 4,9% – die von ihm zu leistende Künstlersozialabgabe.
Sie wiederum müssen auf die Gesamtrechnung des von Ihnen beauftragten freien Grafikers die Künstlersozialabgabe abführen. Anmerkung: es ist irrelevant, ob der beauftragte Künstler überhaupt in der KSK versichert ist oder nicht. D.h.: Ihr Grafiker ist nicht schuld an dieser Situation.
KSKontra.de ist der Meinung, dass ein mehrmaliges Leisten der KSA eine unnötige Verteuerung der Leistungen aller Künstler verursacht. Darunter leiden Künstler und Auftraggeber/Verwerter. Was meinen Sie?