Oder bevorzugen Sie in Zukunft die Kreativ-GmbHs?
Für die Leistungen von Künstlern,die als Personengesellschaften firmieren, fallen die Künstlersozialabgaben (KSA) an. Nicht so, wenn Sie eine Kreativ-GmbH beauftragen. Diese sind oft nicht teurer als die Personengesellschaften, denn der Markt bestimmt die Preise – und es gibt auch viele kleine Kreativ-GmbHs, die günstiger kalkulieren (können). Obwohl diese durch IHK-Beiträge, Gewerbesteuer und KSA eine höhere finanzielle Belastung hinnehmen müssen.
KSKontra.de ist der Meinung, dass die per Gesetz zu leistende KSA auf Leistungen von Künstler-Personengesellschaften, eine Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten der Künstler-Kapitalgesellschaften stattfindet. Werden Sie in Zukunft lieber Künstler-GmbHs beauftragen?