Seit KSKontra.de im November 2007 ins Leben gerufen wurde, haben uns mehrere Hundert E-Mails und Telefonate erreicht. Unter den Anrufern waren Künstler, die nicht in der KSK versichert sind, Künstler die in der KSK versichert sind, Verwerter, Redaktionen, Verbände, Parteien, ...
Nur wenige wussten von der Existenz der KSK. Die wenigsten wussten, wie sich die KSK finanziert. Nahezu keiner der Anrufer war sich darüber bewusst, dass die Abgabe von allen Verwertern zu zahlen ist – auch wenn deren Dienstleister NICHT in der KSK versichert oder versicherbar ist. KEINER der Anrufer ist mit der aktuellen Situation und dem geltenden KSVG einverstanden!
Aus diesem Grund hat sich KSKontra.de entschlossen, einen Verein zu gründen. Die Mitgliedschaft wird kostenlos sein. Jeder kann Mitglied werden. Ganz gleich ob Künstler oder Verwerter, Personen-, Kapitalgesellschaft oder Verein, KSK-Mitglied oder KSK-Kritiker: Wir freuen uns über jedes Mitglied!
Derzeit bereiten wir die Satzung vor. Was ist das Ziel von KSKontra e.V.?
Einige unserer Forderungen führen wir folgend auf:
- Die KSK darf KEINE Pflichtversicherung für Künstler/Publizisten sein, sondern sollte von den Künstlern und Publizisten genutzt werden können, die sich eine Unterstützung mit Blick auf ihre RV und KV-Absicherung wünschen.
- Die in der KSK versicherten Künstler und Publizisten müssen ihre Auftraggeber auf die von ihnen zu leisten Künstlersozialabgabe hinweisen. Da sich bis zur Novilierung des KSVG im Sommer 2007 ohnehin alle bis dahin erfassten Verwerter ihrer Abgabepflicht bewusst waren, werden nur die wenigsten Verwerter hiervon überrascht werden.
- Verwerter müssen die Künstlersozialabgabe nur leisten, wenn der von Ihnen beauftragte Künstler/Publizist in der KSK versichert ist.
- Die Höhe der zu leistenden Abgabe muss von den Künstlern in ihren Rechnungen ausgewiesen werden, da es für die Verwerter nicht zumutbar ist, z.B. die abgabepflichtigen Leistungen von den abgabefreien zu unterscheiden.
- Auch muss die Künstlersozialabgabe von den Künstlern verwaltet und an die KSK geleistet werden, damit die Verwerter nicht zusätzlich zur Zahlung der Abgabe einen erhöhten Bürokratieaufwand in Kauf nehmen müssen.
- Durch die separate Ausweisung der zu leistenden Abgabe in den Künstler-Rechnungen UND die Verwaltung der Abgabe durch die Künstler, tragen die Verwerter zukünftig auch nicht wie bisher das Risiko mit Blick auf „Falschmeldungen“ und damit einhergehende Bußgeldern.
Unseres Erachtens ist es fair, wenn diejenigen, die von der Abgabe profitieren (die günstiger versicherten Künstler) auch die Verwaltung und Verantwortung dieser übernehmen. - Die Unterscheidung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften mit Blick auf die zu leistende Künstlersozialabgabe gilt es abzuschaffen. Dass die Künstlersozialabgabe bei Personengesellschaften von den Verwertern zu leisten ist, bei Kapitalgesellschaften jedoch die Verwerter die Abgabe und die Verwaltung selbiger nicht zu leisten haben, führt dazu, dass die Kunden/Verwerter von Personengesellschaften zu Kapitalgesellschaften wechseln. Ergebnis: Personengesellschaften fürchten zurecht um ihre Existenz.
- Generell sollte unabhängig von der Rechtsform die Künstlersozialabgabe IMMER von den Verwertern zu leisten sein (Voraussetzung: beauftragter Künstler ist in der KSK versichert).
- Durch die Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften würde die KSK mehr einnehmen, denn bisher wurden von Kapitalgesellschaften geringere Einnahmen erzielt, da satt der berechneten Honorare das Gehalt (und Gewinnanteile) des Gesellschafter-Geschäftsführers abgabepflichtig sind.
Beispielrechnung bisher:
• Angenommene Honorarsumme einer 1-Personen-Personengesellschaft: EUR 50.000,-
Gewinn der Personengesellschaft ca. EUR 20.000,-
-> von den Verwerten zu leistenden Abgabe an die KSK ca. EUR 2.500,- (bei 5% auf Honorarsumme)
• Angenommene Honorarsumme einer 1-Personen-Kapitalgesellschft: EUR 50.000,-
Gewinn der Personengesellschaft ca. EUR 20.000,-
-> vom GF-Gesellschafter zu leistende Abgabe ca. EUR 1.000,- (bei 5% auf Gehalt/Gewinn
D.h.: bei identischer Unternehmensgröße (1-Person) und bei identischer Honorarsumme (EUR 50.000,-) erhält die KSK EUR 1.500,- geringere Abgabe bei einer Kapitalgesellschaft. Zeitgleich wird der GF-Gesellschafter der Kapitalgesellschaft direkt belastet, während bei der Personengesellschaft die Kunden die Abgabe zu leisten haben.
Mitmachen ist gut. Mitglied sein ist besser!
Wir werden über den Stand der Vereinsgründung berichten und alle bei uns erfassten "Mitmacher" rechtzeitig über die Möglichkeit zur Mitgliedschaft per E-Mail benachrichtigen.
KSKontra.de möchte von Ihnen wissen, welche Ziele KSKontra e.V. Ihrer Ansicht in die Satzung aufnehmen sollte. Was meinen Sie?[/