Seite empfehlen
Um die Seite „Was verdient ein Künstler? Wieviel muss er für seine Rentenversicherung und Krankenversicherung bezahlen? Von wievielen Verwertern ist die Abgabe zu leisten?“ mit der Adresse „http://www.kskontra.de/dialog.d28.htm“ einem Bekannten zu empfehlen, füllen Sie bitte das Formular aus und klicken Sie auf „Senden“.
Datenschutz
Selbstverständlich werden alle Angaben nur zweckgebunden und unter strikter Einhaltung allgemein geltender Bestimmungen zum Datenschutz verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Ein Künstler verdient lt. KSK im Durchschnitt EUR 10.000,- pro Jahr. Das ergibt ein Monatseinkommen von gerade mal EUR 833,-. Und weil Kunst ein wichtiges Kulturgut ist, genießen die in der KSK versicherten Künstler die Vorteile von Angestellten: Die Künstler bezahlen nur die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Die andere Hälfte tragen der Bund und die KSK.
Doch was bedeutet das in Zahlen? Wieviel verdient ein Künstler im Durchschnitt?. Wieviele Künstler sind in der KSK versichert? Welche Honorarsummen wurden von diesen bei der KSK gemeldet? Diese und andere Fragen hat KSKontra.de zusammengetragen und mithilfe der Angaben der Künstlersozialkasse einer kritischen Berechnung unterzogen. Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick! Sie werden unseren am Ende des Dokuments aufgeführten Forderungen sicher beiplichten!
Hinweis: Das angelinkte PDF-Dokument finden Sie auch in unserer Rubrik "Downloads".
Den Berechnungen von KSKontra.de zufolge würde sich der Anteil der KSK auch dann über die Abgabe refinanzieren, wenn sie keine Pflichtversicherung für alle Künstler wäre und die Abgabe nur von Verwertern zu leisten wäre, die auch tatsächlich in der KSK versicherte Künstler beauftragen. Was meinen Sie?
Björn am 04.07.2008, 12:10 Uhr
Wenn ich das richtig verstehe:
Die Künstler geben Ihren Gewinn bei der KSK einfach als Schätzung an. Im Voraus. Danach richtet sich der zukünftige Beitrag - Der des Künstlers und der Anteil der KSK und des Bundes.
Wird das irgendwann mal gegengechecked?
Muss der versicherte Künstler dann auch mal im Folgejahr bei der KSK seine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen? Ansonsten würde es mich nicht wundern, wie dieser geringe Monatslohn mit 833,- Eur zustande kommt... Gleichzeitig würden sich die Künstler ja selbst bescheissen, wenn sie einen geringeren Gewinn angeben würden, als sie tatsächlich machen. Denn: Sie erhalten die Hälfte des Rentenbeitrags bezahlt. Und je geringer ihr Einkommen angegeben wird, desto geringer die Schenkung von KSK und Bund.
Weiss da jemand Bescheid über die Meldepflicht der tatsächlichen Gewinne gegenüber der KSK?
KSK-Mitglied am 04.07.2008, 16:19 Uhr
Man muss die tatsächlichen Gewinne bei der KSK nur bei einer Kontrolle melden, ansonsten jedes Jahr nur die Schätzung. Mehr Kontrollen waren für die KSK-Versicherten als Teil des überarbeiteten Gesetzes geplant, aber ich weiss nicht, ob die KSK tatsächlich die Kontrollen erhöht haben.
Uwe am 26.07.2008, 10:34 Uhr
Der aktuelle Stand ist, dass laut KSK jetzt jedes Jahr 5% der Versicherten stichprobenartig überprüft werden.
Datenschutz
Selbstverständlich werden alle Angaben nur zweckgebunden und unter strikter Einhaltung allgemein geltender Bestimmungen zum Datenschutz verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.