Björn am 27.02.2008, 10:17 Uhr
Das wäre ja der Hammer, wenn man auch für nachweisliche Nicht-Künstler die KSA bezahlen müsste! Die KSK kann doch nicht einerseits potentielle Mitglieder ablehnen und zeitgleich die Hand aufhalten, um für die Leistungen der abgelehnten die Abgabe zu verlangen!
Hinzu kommt ja noch folgende Frage: Woher soll ein Verwerter denn wissen, ob ein von ihm beauftragter Künstler von der KSK abgelehnt wurde ODER gar in der KSK Mitglied ist?
Ehrliche und oder eingeschüchterte Verwerter geben alle an Künstler geleisteten Entgelte bei der KSK an und bezahlen so evtl. schon seit Jahren Abgaben für Künstler, die von der KSK abgelehnt wurden!
Was ist das eigentlich für eine Logik hinter dem System der KSK?
Tom am 28.02.2008, 21:33 Uhr
Hallo an alle,
ich habe ein kleines Unternehmen, nicht groß aber ich bin zufrieden.
Meine Mitarbeiter und ich können einigermaßen davon leben. Und Kunden kommen immer gerne wieder. Um diese bei Laune zu halten ist es sehr wichtig, ihr Vertrauen zu ERARBEITEN, 24 Stunden, 7 Tage die Woche (nicht wie KSK) und nun stehen wir da als hätten wir unsere Kunden nicht ordentlich beraten.
Wie soll ich meinen Kunden beibringen, jetzt nochmal in die Tasche zugreifen, obwohl die Website steht und der Kunde zufrieden ist?
Ich hatte mich vor langer Zeit bei der KSK als Künstler beworben und wurde selbst nach meinem Einspruch abgelehnt.
Meine Arbeiten hatten wohl nicht den künstlerrichen Anspruch und nun bin ich auf einmal Künstler und soll dafür auch noch zahlen, besser noch meine Kunden. Da überlegt man sich doch einfach, zu resignieren und Sozialhilfe zu empfangen. Toll gemacht, Vater Staat! Drei Arbeitslose mehr.
Ich bin sehr dafür Künstler zu unterstützen, aber aus freien Stücken der Kunst Willen. Der Staat möchte nur sagen können „die Renten sind sicher“. Haha oder noch besser „der Aufschwung ist bei den Menschen angekommen“, vielleicht bei der KSK.
Mich würde einfach interessieren, ob ich Abgaben leisten muss, obwohl ich zweimal abgelehnt wurde?
Stephan am 11.03.2008, 23:16 Uhr
Hallo, bei mir ist es tatsächlich so. Ich beschäftige in meiner Firma freiberufliche Künstler, für die die KSK Abgabe von mir verlangt. Gleichzeitig wurden diese aber nicht in die KSK aufgenommen mit der Begründung, dass Sie keine selbstständigen Künstler seien.
Auch ich habe versucht Mitglied der KSK zu werden. Dies wurde aber abgelehnt. Ich muss aber, als selbstständiger GmbH-geschäftsführer, für meine Tätigkeit Abgaben an die KSK zahlen.
Das genau sind ja die Widersinnigkeiten und Ungerechtigkeiten des KSK-Gesetzes.
Inge am 02.07.2008, 23:22 Uhr
Hallo an alle,
ich habe diese Seite erst heute gefunden, freue mich darüber dass es sie gibt.
Auch ich habe eine solche Geschichte.
2002 habe ich mich als freischaffende Künstlerin (Malerin) nebenberuflich, beim Finanzamt angemeldet. Die "Prüfung" beim Finanzamt gab eindeutig, ich sei eine Künstlerin. Also soweit alles kein Problem. 2006 hatte ich mich nach einjähriger Arbeitslosigkeit, mit Hilfe von Überbrückungsgeld voll selbstständig gemacht. Ich möchte nur zum Ausdruck bringen, dass auch das Arbeitsamt durch ihrer Prüfung meines Businessplaners nichts gegen eine künstlerische Malerin zu beanstanden hatte, obwohl ich schon nebenberuflich selbstständig war, gab sie mir die Förderung.
Aber jetzt kommt das Grundsätzliche: Als Künstlerin war ich verpflichtet mich bei der Künstlerkasse zu melden (das wollte ich gar nicht, wollte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen)
Aber ich mußte, also prüfte mich die KSK ganze 9 Monate, um dann festzustellen, ich sei keine Künstlerin, ich würde Handwerker sein, und mehr Malerarbeiten ausführen denn ich male auf Wandflächen und nicht auf Leinen. Es sei zwar teilweise künstlerisch, aber nicht ausschließlich. Auf meine Kritik "Hundertwasser sei auch kein Fliesenleger" reagierte die KSK gar nicht.
Ich war ja ganz glücklich, war also frei denn die gesetzliche Rentenversicherung fühlte sich auch nicht für mich zuständig also kann ich mich privat Rentenversichern, natürlich auch Krankenversicherung und Pflegeversicherung allein bezahlen, aber das meine Kunden jetzt auch KSK Abgabe zahlen sollen macht mich wütend.
Also überlege ich doch wirklich, mich der Kunst des Lebens zu widmen, und eine Malerfirma zu gründen?...Aber sicher werden sie auch in Zukunft auch da noch abkassieren!
Hallo liebe Mitleidende,
als ich mich 1998 bei der KSK nach den Möglichkeiten der Versicherung telefonisch erkundigte, wurde ich ziemlich barsch mit der Begründung abgelehnt, 1. wolle ich mich als privat Versicherter nur in das Solidarsystem einschleichen und 2. ich müsse ersteinmal meine künstlerischen Qualitäten nachweisen. Das waren meine einzigen Berührungspunkte mit der KSK, leider nur telefonisch.
Ich habe mich dann nicht weiter darum gekümmert, vor allem weil mir dann auch das Finanzamt mitteilte, ich sei unter keinen Umständen als Künstler aufzufassen, wäre also Gewerbesteuer pflichtig.
Um meine Kunden zu Schützen, habe ich meinen Einmannbetrieb zu einer Kapitalgesellschaft gemacht und wie es scheint keine Sekunde zu früh, den erste Kunden haben mir bereits klar angedroht, die KSA von meinem Honorar abzuziehen, andernfalls die Zusammenarbeit beenden.
Heute rief mich der erste Kunde an und forderte mich auf mich mit 50% an seiner KSA für Mich (???!!) zu beteiligen.
Wenn ich die Antworten auf den offen Brief lese kommt mir so einiges hoch. Gibt es denn keine Möglichkeit, gegen diese Beutelschneiderei anzugehen?
Kämpferische Grüße
Holger Enge
Andreas Wagner am 11.09.2008, 12:33 Uhr
Guten Tag. Ich bin Musiker, Komponist und Produzent und betreibe ein Label um meine Musik auch alleine zu vermarkten. Mein Verlag der Musik von mir lizenziert, soll jetzt an die KSK für mich abführen. Selber wurde ich aber von der KSK abgelehnt, da ich Gewerbetreibender bin. Das Gewerbe ist notwendig wenn man ein Label betreibt um selber auch mal zu veröffentlichen. Für die KSK bin ich kein Künstler bzw. Selbständiger, sondern Gewerbetreibender. Da mein Verlag aber an die KSK abführt und ich selber freiwillig versichert bin, werden ein Teil meiner KV doppelt bezahlt. Das ist für mich Sozialbetrug. Als mein Steuerberater nachforschte, weil er meinen Ausführungen nicht so recht glauben wollte, wurde er beim recherchieren von der KSK barsch abserviert und ein späterer Anruf wurde ignoriert.
Deswegen werde ich die von meinem Verlag gezahlten Beträge von der Summe meiner freiwilligen Krankenversicherung abziehen. Die Versicherung wird darüber informiert das der Fehlbetrag bei der KSK liegt. Dann sollen sich die Kassen einig werden und ich mach weiter Musik, wenn es dann noch geht vor lauter Ärger mit den Behörden im Land der "Dichter und Denker"
Lieber Andreas Wagner ! Es geht alles noch viel schlimmer ..leider ! schau mal auf www.kskforum.de . Es grüßt Dich ein Kollege aus Hamburg - der in der KSK ist und gerade auch als Verwerter überprüft wird . Gruß Joachim Griebe
Künstler am 11.09.2008, 15:31 Uhr
"angedroht, die KSA von meinem Honorar abzuziehen, andernfalls die Zusammenarbeit beenden"
Genau dieses Problem vermag niemand zu erkennen. Weder die KSK, noch die meisten Künstler. "Zuschuss" klingt einfach zu verlockend, als dass man sich Gedanken macht, ob sich dieser Zuschuss überhaupt auszahlt...
Freiberufliche Künstler sollten als ganz normale Selbständige betrachtet werden, angestellte Künstler als ganz normale Angestellte.
Wollen wir Künstler nicht das gleiche Ansehen haben, wie alle anderen arbeitenden Menschen?
Andreas am 09.11.2008, 22:47 Uhr
In was für einem System leben wir hier eigentlich?
Wenn ich "Verwerter" (klingt fast wie auf dem Schlachthof)
bin für Künstler die nachweislich IN der KSK sind, und dafür
zahle, kann ich das zur Not akzeptieren und es lasse es vorher
in die Kalkulation einfließen.
Es kann aber nicht sein das die KSK Künstler ablehnt und dann
für diese Nicht-Künstler und somit NICHT-Leistungsempfänger der
KSK von mir Abgaben kassiert.
Da sträuben sich mir die Nackenhaare!
Absurdistan läßt grüßen!
So etwas gibt es auch wohl nur bei uns in Deutschland!
Andreas
PS:
Sind schon juristische Einwände gemacht worden?
Oder gibt es zu diesen Thema schon irgendwelche
Gerichtsurteile?
KSKontra.de (Heilbronn) am 10.11.2008, 09:40 Uhr
an Andreas (betr. P.S.):
Der Bund der Steuerzahler unterstützt zwei Klagen gegen die Künstlersozialabgabe. Die Klagen sind vor dem Sozialgericht Detmold (Az. S16R218/08) sowie vor dem Sozialgericht Lübeck (Az. S5KR567/08) anhängig. Kläger sind in beiden Fällen Unternehmen, die zum Zwecke der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit Werbeagenturen mit verschiedensten Aufgaben beauftragt haben und auf die gezahlten Honorare nun für mehrere Jahre rückwirkend Künstlersozialabgabe nachentrichten sollen.
Der BdSt verkennt nicht, dass es ein kulturpolitisch gerechtfertigtes Interesse an günstigen sozialen Rahmenbedingungen für Künstler und Publizisten gibt. Der BdSt fordert daher NICHT die Abschaffung der Künstlersozialversicherung, sondern kritisiert allein die Künstlersozialabgabe.
Die Klagen in den Musterverfahren werden damit begründet, dass
- die Künstlersozialabgabe insgesamt verfassungswidrig ist,
- zumindest die Abgabepflicht der sog. Eigenwerber gemäß § 24 Abs. 1 S. 2 KSVG verfassungswidrig ist,
- es verfassungswidrig ist, die Abgabe auch dann zu fordern, wenn der beauftragte selbständige Künstler bzw. Publizist gar nicht über die Künstlersozialversicherung versichert ist,
- es verfassungswidrig ist, die Abgabepflicht auf Aufträge an natürliche Personen und Personengesellschaften zu beschränken,
- die Künstlersozialabgabe für die Jahre bis einschließlich 2006 wegen eines sog. strukturellen Vollzugsdefizits verfassungswidrig ist,
- es sich bei vielen der angeblich abgabepflichtigen Leistungen nicht um künstlerische bzw. publizistische Tätigkeiten handelt,
- die Kläger in der Vergangenheit von Seiten der Künstlersozialkasse niemals über ihre mögliche Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe aufgeklärt wurden und deshalb wegen Verletzung der gesetzlich normierten Aufklärungspflicht eine Nachforderung für die Vergangenheit rechtswidrig ist und
- dem Versand der Fragebögen der Rentenversicherung zur Künstlersozialabgabepflicht keine verjährungshemmende Wirkung zukommt.
nicole o. am 18.12.2008, 22:16 Uhr
ja auch ich wurde nach vielen versuchen immer wieder abgelehnt von der ksk - ich bin halt nicht studiert und daher ausführend und nicht künstlerisch tätig... u.s.w. das kennen die meisten von euch wie ich lese auch.
jetzt sagte mir ein kunde das er womöglich 5jahre rückwirkend für mich nachzahlen muß ...
auch ich habe daraufhin mal nachgeschaut was mit meinen fremdaufträgen ist ... alles "künstler" ohne aufnahme bei der ksk... wenn mir auch eine nachzahlung in haus kommt auf die letzten 5 jahre, dann kann ich meine fast 15jährige selbständigkeit gegen horende schulden eintauschen... das ist doch wirklich vera... der arbeitenden bevölkerung, man wird bestraft dafür das man sich bewegt und auch für andere arbeit schafft.
wohin treibt dieses politik uns alle noch frag ich mich. eigntlich will doch niemand hier hartzIV aber man fühlt sich fast hingetrieben da wird man nicht ständig zur kasse gebeten sondern kassiert...
schuldigung ist gemein - gibt genug die da unverschuldet drinhängen - aber es macht schon sehr müde wieder und wieder neue vereine - genossenschaften - versicherungen zu bedienen. reicht es dem staat nicht langsam mit dem künstlichen hervorbringen von neuen abgabenstellen? ich meine mal ehrlich 5.1% auf alle honorare - wow was für eine einnahme ohne die hand dafür zu krümmen - und dann noch arrogant die die einzahlen allesamt als "unwürdig" nicht zu zu lassen, als schmarotzer abgewiesen - aber zum zahlen gut genug.
viele angefasste grüsse
nicole o.
beatrice am 04.01.2009, 06:07 Uhr
Ich bin selbständige Webdesignerin/Webpflegerin und führe in meinen Rechnungen an Kunden detailliert auf, welche Art von Tätigkeit wie lange gedauert hat (kreative Arbeiten wie Gestaltung, Banner-, Bildkompositionen, u.ä. und rein programmierende/textliche/korrierende/recherchierende wie Formulartesten, Suchmaschinenrankingcheck, SEO, Webseitenstatistikerstellung, kleine Textkorrekturen, Einstellen von Pressemitteilungen, u.ä.).
Wenn, dann sollten nur die kreativen Tätigkeiten abgabepflichtig sein und die KSK müsste das anerkennen bzw. auch in der Lage sein, aus detaillierten Rechnungsposten diese herauszulesen.
Das Einstellen einer Pressemitteilung auf einer Webseite ist mit einem herkömmlichen Versand einer PM durch eine Sekretärin vergleichbar (man erhält die fertige PM auf Papier (als Datei) kopiert sie, heftet eine Kopie für die Ablage ab (Backup) heftet die anderen mit einem Anschreiben (Link einfügen) zusammen, packt sie in Umschlag (Webseitentemplate mit PM füllen) adressiert sie (URL) und verschickt sie (Upload auf Webserver). Das Einstellen eines neuen Produkts mit Text auf einer Seite ist nicht anders, als wenn eine Sachbearbeiterin Text und Foto in eine MS-Word-Vorlage an die vorgegebenen Stellen setzt. Suchmaschinenrankingcheck und Webseitenstatistik sind wie eine nüchterne Recherche. etc etc
Und wenn abgabepflichtig bzw. nachzahlungspflichtig, dann sollten es die kreativen Arbeiten von Webdesignern erst sein seit jenem Urteil von 07.07.2005 als die KSK verpflichtet wurde, Webdesigner mit in ihre Liste künstlerischer Berufe aufzunehmen.
(<http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=765efb42286832c0847c31497a815dcb&nr=9137&pos=0&anz=1>)
Das ist so nicht ganz richtig.
Zunächst einmal wird die KSK nicht, wie im letzten Absatz gesagt, mit einem möglichen Wettbewerbsnachteil argumentieren. Dieses Argument hat der Gesetzgeber herangezogen, um zu begründen, warum die Abgabe auch bei Künstlern zu leisten ist, die nicht in der KSK sind (sonst wären die, die drin sind, teurer).
Der beschriebene Fall trifft aber etwas ganz anderes: nicht einen Wettbewerbsnachteil, sondern eine vermeintlich unterschiedliche Auslegung des Begriffs der "Kunst" im Sinne des KSVG.
Es kommt tatsächlich vor, dass die KSK den Kunstbegriff bei den Versicherten etwas strenger auslegt (da wäre ja Geld zu zahlen) und auf Seiten der Abgabe etwas großzügiger (da wird ja auch Geld eingenommen).
Man sollte allerdings einen nicht ganz unwichtigen Punkt berücksichtigen und daher auch, wenn man so einen Fall beschreibt, mit angeben:
Die Versicherungspflicht kann aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt werden: weil der Mindestgewinn nicht erzielt wird, weil die Tätigkeit nicht dauerhaft oder erwerbsmäßig ausgeübt wird, weil mehr als ein Arbeitnehmer beschäftigt wird, weil der Wohnsitz im Ausland ist usw.
Bei all diesen Ablehnungsgründe kann gleichwohl eine künstlerische Leistung vorliegen - dann wäre natürlich die Abgabe zu leisten, obwohl der Betreffende von der KSK abgelehnt wurde.
Nur wenn sich die Ablehnung der KSK explizit darauf bezieht, dass keine künstlerische Leistung erbracht wird, muss auch keine Abgabe geleistet werden.
Die Ablehnung der Versicherungspflicht alleine sagt noch nichts aus - ein Vorwurf gegenüber der KSK läßt sich also so pauschal nicht machen.
Andri Jürgensen
www.kunstrecht.de
Ich muss momentan als Künstler (Maler) meine Einkommensverhältnisse vor der Künstlersozialkasse rechtfertigen, Überprüfungsverfahren im Sinne Abgrenzung zur Liebhaberei...folgende Feststellung:
1. Die Bediensteten vor Ort sind sehr unfreundlich, dachte ich telefoniere mit "Stasi"-beamten oder sowas...
2. Die Künstlersozialkasse will Geringstverdiener wie Maler, Dichter, etc. für die das Ganze eigentlich mal gedacht war, rausekeln. Interessant sind für sie eher Grafikdesigner, etc. wo eben mehr Umsätze gemacht werden...d.h. die Künstlersozialkasse interpretiert alles immer so, dass für die "Kasse" möglichst viel Geld fließt, in alle Richtungen! Da wird einer Künstler, wenn die Kasse Geld einziehen kann - da wird ein Künstler andererseits zum Liebhaber erklärt, wenn er zuwenig Geld einzahlt und rausgeworfen, ganz nach Belieben....kein Wunder, wenn mancher Kollege inzwischen die Künstlersozialkasse eher als Bürde empfindet und nicht als Hilfe.
Lieber Achim Brückner , GENAU SO IST ES ! Ich betreibe seit 6 Jahren mein KSKFORUM : 1. mit Absicht hat man Künstler und Verwerter nicht ausreichend informiert. 2. mit Absicht wurde niemand über die Möglichkeit der AUSGLEICHSVEREINBARUNG informiert. 3. Was gerade mit Künstlerkollegen passiert die überprüft werden habe ich in vielen Fällen hier auf meinem Schreibtisch liegen . Das SYSTEM KSK wurde von Politikern und der verantwortlichen Behörde an "die Wand gefahren " - jetzt dürfen gerade die Künstler für die diese Pflichtversicherung gedacht war und auch die Verwerter die Fehler der Vergangenheit ausbaden . Ich würde mich freuen wenn Du einmal Kontakt zu mir aufnehmen könntest . www.kskforum.de
Sascha Krüger am 23.06.2009, 18:17 Uhr
"Zunächst einmal wird die KSK nicht, wie im letzten Absatz gesagt, mit einem möglichen Wettbewerbsnachteil argumentieren. Dieses Argument hat der Gesetzgeber herangezogen, um zu begründen, warum die Abgabe auch bei Künstlern zu leisten ist, die nicht in der KSK sind (sonst wären die, die drin sind, teurer."
Kann dieser Argumentation überhaupt nicht folgen: Wenn ich nicht in der KSK bin, wieso bin ich billiger als jemand, der in der KSK ist und Beiträge dafür auf die Rechnung schlägt? Es ist doch vielmehr davon auszugehen, dass ich ebenfalls in eine Absicherung einzahle, deren Kosten ich bei meiner Preisbildung berücksichtigen muss. Wenn ich also zusätzlich KSK zahlen muss, dann bin ICH plötzlich teurer als der Mensch in der KSK.
Mit anderen Worten, die KSK-Mitglieder genießen eine staatliche Subvention, die aber nicht vom Staat, sondern von Kollegen finanziert wird. Wer hat sich denn das ausgedacht?
Reinhard (Heidelberg) am 03.09.2009, 11:34 Uhr
Hallo zusammen,
auch ich bin geschädigter der KSK. Mich wollte man damals nicht. Ich bin seit 8 Jahren Selbständiger Grafikdesigner und Webdesigner, allerdings gelernter Schriftsetzer, also ein Handwerker. Jetzt auf einmal wollen sie mich aufnehmen, obwohl ich dank der Ablehnung eine bessere private Versicherung gefunden haben.
Die Frechheit ist aber, dass die KSK bei meinem Kunden anfragt. Ich habe schon Kunden verloren.
Wenn ich nichts von dem Geld habe, sollte auch keine Zahlung an die KSK erfolgen.
Es ist wirklich unverschämt.
Gibt es keine Möglichkeit sich zu befreien?
KSK-Mitglied am 04.09.2009, 13:42 Uhr
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, was Du gegen eine Aufnahme hast. Deine Krankenkassenbeiträge werden vermutlich erheblich sinken. Du musst in die Rentenkasse einzahlen, aber da die KSK "Arbeitgeber" spielt und dessen Anteil für Dich zahlt, scheint es mir durchaus lohnenswert.
Die Beiträge zur Rentenkasse kannst Du z.B. steuerlich absetzen, so dass sie real noch geringer und deine "Rendite" noch höher ausfallen werden. Es gibt andere Vorteile, ich habe sie woanders aufgelistet (zu allgemeinem Hohn der KSK-Gegner :-)).
Wie ich auch gerade erfahren habe (als ausländischer Mitbürger bin ich in solchen Dingen nicht immer informiert), werden Deine Krankenkassenbeiträge dann, wenn Du auf Rente gehst, von der Rentenkasse bezuschusst, solange Du die Vorversicherungszeit erfüllst. Das heisst, als Rentner zahlst Du weiterhin die 7,5%. Unglaublich! Überleg Dir mal, was Du bis dahin in Deine private KK zahlen wirst.
Künstler am 04.10.2009, 14:33 Uhr
Von Verwerterseite aus definitiv, da der Nutzen derselbe ist.
Ob jemand in der KSK versichert ist liegt an jedem selbst. Wer lieber Privat Versichert ist als die Vorteile der KSK zu nutzen obwohl er es könnte verdient wahrscheinlich eh genug. Jedenfalls sollte man Gewerbliche Kunden die die Verwerterabgabe nicht sowieso zahlen müssen zumindest mündlich darauf hinweisen und ggf. eine gesonderte Rechnung stellen um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Franz Hungerleider am 15.09.2010, 15:57 Uhr
Wer künstlerische Leistungen in Anspruch nimmt, kann von mir aus auch entsprechende Abgaben für den Künstler bezahlen. Das ist in Ordnung. Abgaben auf nichtkünstlerische Leistungen kommt einer verdeckten Steuer gleich. Die angebliche Rechtsgrundlage für die Abgabe stammt aus dem Jahr 1983, also einem Zeitpunkt, zu dem der Gesetzgeber vermutlich noch nicht einmal wusste, wie man Computer schreibt, geschweige denn wußte, was ein Internet ist. Ich halte es daher für mehr als gewagt, wenn jetzt z.B. die Tätigkeit des Webdesigners mit in den Abgabenbereich der KSK einbezogen wird. Wie weit will man denn noch gehen? Irgendwie sind wir doch alle Künstler, die wir das Steuer- und Abgabensystem in Deutschland überleben.
HL aus DD am 10.11.2010, 11:59 Uhr
Ich bin Inhaber einer kleinen feinen Dresdner Werbeagantur und habe nun seit einiger Zeit immer mal wieder den Ärger mit diesen unsinnigen KSK-Reglungen. Für mich hat hier dieser unser herrlicher Bananenstaat mal wieder einfach nur eine Quelle zum Geld abzocken aufgetan. Es ist schon paradox, dass meine Kunden ALLEIN nur auf Grund der Tatsache an die KSK zahlen müssen, weil ich KEINE GmbH bin. Meine Auffassung von Unternehmertum ist aber nun mal, dass ich lieber das ganze Risiko trage und demzufolge auch voll haftbar bin. In anderen Ländern wird dies als absolut positiv aufgefasst - in Deutschland leider nicht, da ist man offensichtlich erst ein richtiger Unternehmer, wenn man seine 5. GmbH in den Sand gesetzt hat. Fakt ist: ich bin privatversichert (die KSK würde mich nie im Leben nehmen), ich zahle alle nur erdenklichen Unternehmenssteuern, ich zahle für meine Angestellten Lohnsteuer und SV (und zwar pünktlich)und ich habe mit der Künstlersozialkasse nicht das Geringste zu tun - und außer auf das Gesetz zu verweisen, kann mir bis zum heutigen Tag niemand erklären, warum meine Kunden für mich Künstlersozialabgabe leisten müssen. Bis jetzt habe ich durch diese miese Tour schon mehrere langjährige Kunden verloren, anderen muss ich so finanziell entgegen kommen, dass Sie die KSK bezahlen können - ich sage nur VIELEN HERZLICHEN DANK!