Björn am 12.01.2008, 20:52 Uhr
Das habe ich auch schon gelesen und es bisher ignoriert. In der Hoffung, dieser Kelch möga an mir vorüber gehen...
Kann ich die KSK-Vericherungspflicht umgehen, wenn ich mein Werbeagentur-Einzelunternehmen in eine GMBH umwandle. Dann muss ich zwar die KSA auf mein Gehalt/Gewinn bezahlen - aber einen Tot muss ich wohl sterben. S***** KSK!
Torsten am 14.01.2008, 15:17 Uhr
Wie? Was? Ich bin als selbständiger Grafiker in der KSK pflichtversichert, weil ich als Künstler angesehen werde? Sind die noch ganz bei Trost?
Kann man ja nur hoffen, dass die KSK froh ist, wenn sie nicht noch mehr Versicherungswillige bekommt. Sonst steigt die ohnehin schon unsinnige Künstlersozialabgabe weiter an, statt durch die Mehreinnahmen zu sinken.
Frank am 16.01.2008, 06:42 Uhr
Das ist mir ja ganz neu - und ein echter Schocker! Denn dies würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass ich da in der KSV zusätzlich pflichtversichert bin was meine RV angeht?! Womöglich muss ich dann beim "Erfassen durch die RVA" als abgabepflichtiges Unternehmen nicht nur 5 Jahre rückwirkend KS-Abgaben entrichten, sondern womöglich auch noch rückwirkend meine RV-Sozialversicherungsbeiträge? Gibt es hierzu auch schon erste Erkenntnisse? Wenn dem so wäre, dann kann ich entweder:
1. meinen Laden zumachen und alle Mitarbeiter entlassen, oder
2. bleibt einem nichts anderes übrig ale in eine GmbH umzufirmieren, oder
3. wir müssen gemeinsam schnellstmöglich etwas erreichen! Das stinkt doch alles zum Himmel!
Deshalb auch hier meinen Appell an alle KSKontra.de-Kenner: Macht diese Seite publik und werbt um weitere Mitstreiter, damit wir so schnell wie möglich eine größere Teilnehmerliste bekommen um über eine Petition etwas bewegen zu können, nicht dass uns auf halber Strecke der Atem ausgeht! Danke!
KSKontra.de (Heilbronn) am 16.01.2008, 10:06 Uhr
Künstler/Publizisten, mit mehr als einen vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter (also keine mini-jobber, keine Azubis), können sich in der KSK - auch wenn sie das wollen - NICHT versichern, da sie (lt. KSK) eine starke Arbeitgebersituation inne haben.
Unseres Erachtens bedeutet das, dass Künstler/Publizisten, die mehr als einen Mitarbeitern Vollzeit beschäftigen, automatisch von der sozialversicherungspflicht befreit sind. Demnach genießen nur diese Künstler/Publizisten das Recht auf freie Wahl der Krankenversicherung und der Rentenversicherung.
Zeitgleich ist dennoch für die von ihnen erbrachte Leistung von ihren Kunden/Verwertern die Künstlersozialabgabe (KSA) zu leisten.
Im Klartext: Künstler/Publizisten, die mehr als einen Mitarbeitern Vollzeit beschäftigen, sind das Paradebeispiel dafür, wie abstrus dieses Gesetz ist: sie können NIEMALS Leistungsempfänger werden, weil sie aus dem System ausgeschlossen sind UND dennoch müssen ihre Kunden für ihre Leistung die KSA berappen...
Alle anderen Künstler/Publizisten, die nicht mind. zwei Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig Vollzeit beschäftigen, sind Selbständige zweiter Klasse. Und das sind seeehr viele. Man denke nur mal an das Ende der New-Economy: Hunderte von Werbeagenturen haben Mitarbeitern gekündigt. Die Gekündigten haben sich als Personengesellschaften selbständig gemacht und waren - ohne es zu wissen - plötzlich per Gesetz Künstler/Publizisten. Um die Selbständigkeit aus eigener Kraft zu stemmen, sind die meisten in Netzwerken organisiert. Das bedeutet: man arbeitet mit anderen Grafikern, Textern, Fotografen, etc. partnerschaftlich zusammen - allerdings NICHT innerhalb eines Unternehmens.
Das Ergebnis:
- man ist Künstler/Publizist wider Willen
- man ist per Gesetz pflichtversichert in der gesetzl. KV und RV
- man muss die KSA auch für seine Partner bezahlen
- die Kunden bezahlen die KSA on top auf die gesamte Leistung
Dass man sich beim Betrachten des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) und all seinen künstler- und abgabefreundlichen Facetten nach dem Sinn der Selbständigkeit fragt, ist nicht verwunderlich.
Frage:
Falls Sie bereits versucht haben sollten, sich bei der KSK zu versichern und abgelehnt wurden, interessiert uns der Grund für die Absage. Waren Sie nicht Künstler genug? Oder zu Gewerbe-/Handelslastig?
Schreiben Sie uns!
KSK Mitglied am 16.01.2008, 13:39 Uhr
Im anderen Thread wird als Argument gegen die KSK angeführt, dass ihre Mitglieder einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderer Selbstständigen genießen. Es fragt sich aber, wie groß dieser Vorteil sein kann, wenn die selbstständigen Verwerter, die eventuell zur Mitgliedschaft gezwungen werden können, nun zum allen bereit sind, dies zu vermeiden. Ein bisschen Konsistenz in der Argumentation würde sicherlich Eurer Petition gut tun.
Abgesehen davon eine ganz einfache Frage: gibt es einen einzigen Fall, wo jemand zur Mitgliedschaft gezwungen worden ist? Die KSK ist eher dafür bekannt, dass sie Leute nicht reinlässt.
KSKontra.de (Heilbronn) am 16.01.2008, 13:52 Uhr
Die einzelnen in den Threads der Rubrik "Dialog" von KSKontra.de aufgeführten Meinungen spiegeln die Sichtweise der Befürworter und der Gegner der KSK wider und müssen nicht zwangsläufig auch die Ansichten von KSKontra.de wiedergeben.
Eine Konsistenz in der Argumentation ist somit nicht Zielsetzung, da auf KSKontra.de jeder seine Meinung vertreten soll und darf.
Ob es einen Fall gibt, nachdem ein Künstler/Publizist wider Willen zur KSK-Pflichtversicherung herangezogen wurde, ist uns nicht bekannt.
Aber: das Gesetz ist so ausgelegt, dass das möglich, weil Pflicht ist.
Was also, wenn demnächst die KSK die "Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem KSVG" an alle Künstler/Publizisten sendet und diese ausgefüllt binnen 4 Wochen zurück erwartet?
KSK Mitglied am 16.01.2008, 15:06 Uhr
Ja, die Passage im Gesetz ist da und sicherlich eine Gefahr für KSK-Gegner, aber solange keine Fälle bekannt sind, würde ich vorsichtig agieren und das Thema nicht an die grosse Glocke hängen oder gar Gegenstand von Forderungen machen. Die KSK hat sicherlich kein Interesse, um die Einhaltung zu sorgen, da sie sich primär um ihr Etat Sorgen macht. Allein die Rentenkasse hat ein Interesse daran, und es kann sehr gut sein, dass ihre Beamten gar nicht informiert sind.
Nicht, dass man die Leute auf dumme Gedanken bringt.
KSK Mitglied am 16.01.2008, 15:07 Uhr
das war natürlich alles aus Eurer Sicht gedacht. Mich würde so ein Fragebogen gar nicht stören.
Guido am 16.01.2008, 16:00 Uhr
Zitat aus der Broschüre Künstlersozialversicherung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: „Die Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz beginnt frühestens mit der erstmaligen Meldung bei der Künstlersozialkasse. Wer sich nicht oder zu spät meldet, kann die Vorteile der Künstlersozialversicherung nur noch für die Zukunft in Anspruch nehmen. Es werden allerdings für die Vergangenheit auch keine Beiträge eingezogen.” Lässt dies den Schluss zu, dass man gegen seinen Willen in die KSK gezogen wird? Ich glaube eher nicht.
KSKontra.de (Heilbronn) am 16.01.2008, 16:25 Uhr
Scheint ganz so, als wäre das Thema "Versicherungspflicht nach dem KSVG" ebenso schwammig und beliebig interpretierbar, wie auch die Künstlersozialabgabe selbst.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: KSKontra.de würde es begrüßen, wenn die KSK keine Pflichtversicherung für alle Künstler/Publizisten darstellen würde, sondern die Künstler/Publizisten - wie auch andere Selbständige - selbst entscheiden dürften, wie sie sich absichern möchten.
Die uns vorliegenden Informationen sprechen jedoch eine meist deutliche Sprache, die eine Wahlfreiheit nicht vorsieht.
Im Ausfüllhinweis zum Fragebogen "Versicherungspflicht nach dem KSVG" steht zu Frage 13 (Sind Sie von der Rentenversicherungspflicht befreit? Falls "JA" bitte Kopie des Befreiungsbescheides beifügen.) folgender Hinweis:
"Diese Frage bezieht sich auf eine bereits bestehende Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wir möchten darauf hinweisen, dass nach heute geltender Rechtslage selbständige Künstler und Publizisten keine Möglichkeit mehr haben, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen."
In dem Infoblatt "Informationen zur Künstlersozialversicherung" steht unter 1.:
"Mit der Künstlersozialversicherung werden selbständige Künstler und Publizisten in das gesetzliche Sozialversicherungssystem einbezogen. Sie sind pflichtversichert in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung..."
Guido am 16.01.2008, 18:29 Uhr
Was wäre dann die Folge einer Ablehnung über den Beitritt in die KSK? Dies scheint kein ungewöhnlicher Fall zu sein. Ich bin total verunsichert. Vielen Dank für Rückmeldung!
KSKontra.de (Heilbronn) am 16.01.2008, 18:39 Uhr
Die Folge, wenn man bei der KSK als Versicherungswilliger abgelehnt wird?
Zum Einen: Man muss sich selbst um seine Absicherung kümmern.
Zum Anderen: Die Verwerter/Kunden müssen dennoch die Künstlersozialabgabe für die Leistungen bezahlen, weil man dennoch Künstler/Publizist ist.
So stellt sich die Situation aktuell dar. Wer weitere Infos hierzu hat: bitte melden!
sero am 25.01.2008, 21:25 Uhr
Hallo, ich habe gerade viel Ärger mit die KSK. Ich bin Selbständiger Grafiker. Habe Anfang letzten Jahres meinen Studium beendet und hatte seitdem vor allem einen Kunden durch denn ich meinen Lebensunterhalt gerade so gesichert habe. Ich hatte vor einigen Monaten Interesse über die KSK, wollte wissen wie viel ich zu zahlen hätte. Habe dort angerufen und gefragt und die sagten dass ich dafür einen Formular ausfüllen muss dass sie mir mit die Post senden wurden. Das habe ich gemacht. Nach über vier Monaten, in die Zwischenzeit ist mir meinen Auftraggeber weggebrochen, bekomme ich einen Bescheid von die KSK wo drin steht dass ich ab jetzt pro Monat 330 euro zu zahlen habe und dass ich für das letzte halbe Jahr über 2000 Euro nachträglich zahlen muss!!! Obwohl ich schon freiwillig bei die AOK versichert war. Habe angerufen und gesagt dass ich den Antrag zurückziehen möchte und die sagten dass es nicht möglich ist!!!
Jetzt weiss ich nicht was ich tun soll. Habe überhaupt keine Mitteln. Es reicht momentan kaum um meine Miete zu zahlen. Und jetzt das. Mit meine Selbständigkeit hat es sich damit erledigt.
Ich verfolge die Einträge selbstverständlich jeden Tag .
- als Betreiber von www.kskforum.de
Der von "SERO" beschriebene Fall ist erneut kein Einzelfall.
- hier einer von vielen die mir schriftlich vorliegen :
http://www.kskforum.de/B%FCrokratieksk.htm
und gerade in den letzten Wochen haben sich Künstlerkollegen gemeldet die den Erfassungbogen der KSK zur "Versicherungspflicht" per Post erhalten haben ...
Es wird niemanden der sich mit dem Thema beschäftigt verwundern das gerade "GUTVERDIENER" angeschrieben werden ...
Lieber Sero - bitte melde Dich einmal bei mir ...
Joachim Griebe
KSKontra.de (Heilbronn) am 26.01.2008, 14:46 Uhr
Zum Thema nachträgliches bezahlen von Sozialversicherungsbeiträgen möchten wir folgenden Hinweis beisteuern:
Eine rückwirkende Zahlung für Sozialversicherungsbeiträge ist nicht vorgesehen.
§ 8 KSVG regelt den Beginn der Versicherungspflicht. Diese beginnt (von Sonderregelungen für Arbeitsunfähigkeiten abgesehen) entweder mit
a) dem Tag des Eingangs Ihrer Meldung
oder
b) mit dem Tag der Feststellung Ihrer Versicherungspflicht durch die KSK.
Sofern man bislang privat krankenversichert ist, verschieben sich diese Zeiträume möglicherweise noch geringfügig, damit diese (private) Versicherung gekündigt werden kann (vgl. § 9 KSVG).
Demnach würden wir einer nachträglichen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen widersprechen und auf den §8 KSVG hinweisen.
KSK Mitglied am 27.01.2008, 22:29 Uhr
Sero
Du musst sofort eine neue Einkommeneinschätzung für das Jahr 2007 bei der KSK einreichen. Das geht ohne Probleme und wird nicht in Frage gestellt. Wenn Du Deine Einnahmen auf 6.000 EUR schätzt, wirst Du monatlichen Kosten von etwa 100 EUR für Krankenkasse, Rentenkasse und Pflegeversicherung haben. Ich würde direkt in Deinem Schreiben erwähnen, dass Du in finanzieller Not bist, damit sie die Bearbeitung beschleunigen. Du kannst auch Deinen Sachbearbeiter auch anrufen, um den Fall zu schildern und Gleiches zu bewirken.
Wie in der von KSKontra zitieren Gesetzespassage, beginnt die Versicherungspflicht beim Eingang Deiner "Meldung" - damit ist wohl das Formular gemeint, das Du bei der KSK gestellt hast. Es ist sehr wohl möglich, dass Du die Beiträge, die sich seit der Antragstellung angehäuft hast, jetzt "nachzahlen" musst. Für den Zeitraum davor würde ich wie KSKontra eine Nachzahlung mit Verweis auf das Gesetz ablehnen. Es scheint mir nach Deiner Schilderungen aber so, als ob die Nachzahlungen nach der Antragstellung gemeint sind.
Wenn Du weiterhin selbständig arbeiten möchtest, kann ich Dich nur empfehlen, in der KSK drin zu bleiben. Bei Deinem (jetzt kleinen) Verdienst lohnt es sich allemal. Als freiwillig versicherter Selbständiger bei der AOK dürftest Du wahrscheinlich um die 250 EUR allein für die KK zahlen. Über die KSK wird das billiger sein.
Die 2.000 - wenn Du sie zahlen musst - ist nicht ganz weg. Mehr als die Hälfte geht an die Rentenkasse und begründet Deine späteren Ansprüche (auch wenn das nicht viel sein wird).
Aber in disem Fall die KSK als Buhmann zu sehen, finde ich etwas kindisch. Es obliegt jedem, sich über das Kleingedruckte zu informieren, bevor er sich auf eine Bürokratie einläßt. M.E. stehen die Infos über den Beginn der Versicherungspflicht sogar im Infomaterial, das die KSK mit ihrem Formular mitschickt.
KSK Mitglied am 27.01.2008, 22:30 Uhr
Sorry, ich meinte eine neue Einkommenseinschätzung für das Jahr 2008!
Geschäftsführender Gesllschafter Design am 28.01.2008, 15:34 Uhr
Hallo Sero,
sorry, aber Deine Situation hört sich wirtschaftlich nicht gut an. Die Selbständigkeit nach dem Studium ist verlockend, wenn man ein paar kleine Aufträge hat und keine Anstellung in Sicht ist. Aber die von Dir geschilderte Abhängigkeit von einem Kunden ist fatal. Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Neugeschäft die Lücke schließt? Die KSK interessiert sich - wie jede andere Behörde auch - nicht für Deine persönlichen Probleme. Die sucht Beitragszahler. Mein Rat ist der: suche Dir eine Festanstellung als Grafiker in einer Druckerei, Agentur, Unternehmen oder wie auch immer. Arbeite für mindestens 12 Monate auf Lohnsteuerkarte und knüpfe in der Zeit möglichst viele Kontakte wenn Du selbständig arbeiten möchtest. Denn nach 12 Monaten hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld und auf Existenzgründerzuschuss. Das ist schon mal eine Startbasis. Vor allem brauchst Du Kontakte - zu potentiellen Kunden, zu Agenturen als Freelancer. Und willst Du Deine Geschäft ernsthaft betreiben und machst Dir ernsthaft Gedanken um Deine Altersvorsorge; dann solltest Du Dich fachkundig beraten lassen. Die KSK ist wirklich nicht immer die beste Lösung.
Viel ERFOLG
KSK Mitglied am 28.01.2008, 16:16 Uhr
@Geschäftsführender Gesllschafter Design
im anderen Thread hast Du argumentiert, dass KSK-Mitglieder einen unfairen Vorteil gegenüber anderer Selbstständigen haben. Wenn die KSK nicht eine gute Lösung ist, wie kann das sein?
sero am 28.01.2008, 17:12 Uhr
Hallo,
danke am alle die auf meinen Beitrag geantwortet haben.
Ich habe bereits einiges in die Wege geleitet um mich wegen den Bescheid der KSK zu wehren, das heisst, die Auswirkungen so Mild zu machen wie möglich. Danke nochmals für eure Tips.
Um Antwort zu geben auf ein paar eurer Beiträgen möchte ich sagen dass:
- der Versicherungsbeginn, laut KSK Bescheid, beginnen nicht nach den Eingang meiner "Meldung", das wäre Mitte 09.2007, sondern ab den 23.06.2007.
- die Selbständigkeit nach dem Studium war in meinen Fall nicht verlockend sondern einfach eine Schanze. Ich habe mich während meinen Studium auf Illustration spezialisiert. Und wie ihr bestimmt wisst sieht es dann sehr schlecht aus mit eine Anstellung. Durch meinen Diplom bin ich am eine Firma dran gekommen die mir gerne Aufträgen gegeben hat. Habe mich natürlich nicht nur darauf verlassen, aber es ist am Anfang halt schwierig sich einen Platz zu machen.
Jetzt werde ich mich nach eine Einstellung umsehen, aber wie bereits erwähnt, als Illustrator ist es fast unmöglich.
Gruß
sero
KSK Mitglied am 28.01.2008, 17:31 Uhr
Hi Sero,
eine letzte Anmerkung: wenn Du in der Zeit nach 09.2007 selbst Beiträge an die AOK und die Pflegekasse entrichtet hast, scheint es mir unwahrscheinlich, dass Du jetzt auch diese Beiträge über die KSK nachzahlen musst. Das würde praktisch bedeuten, dass Du doppelt Beiträge für die Zeit zahlst. Du müßtest in dem Fall theoretisch einen Anspruch haben, deine bezahlten Beiträge von der AOK zurückzufordern. Für die Zeit vor 09.07 scheint wirklich ein Irrtum bei der KSK vorzuliegen.
Geschäftsführender Gesllschafter Design am 29.01.2008, 00:09 Uhr
@ KSK-Mitglied
ganz einfache Rechnung: wenn ich weniger weil geringere Kosten im Jetzt habe, kann ich auch günstiger anbieten. Je geringer die Kosten, desto günstiger die Leistung. Aber man muß schon mit Blindheit gestraft sein, wenn man an dieses Rentensystem glaubt, wenn man so naiv ist, in dieses System freiwillig einzuzahlen, wider besseren Wissens, dass es später fast nix raus gibt. Wenn ich später mal nicht genug Rente bekomme und von der - von meinen Steuern mit finanzierten - Stütze leben darf, werde ich sicher nicht viel weniger Geld haben, als ein Rentenbezieher der KSK mit einem Verdienst von 1.500 - 3000 EUR im Monat. Ich finde es riecht schon sehr verdächtig, wie Du Dich für die KSK hier einsetzt und armen Kollegen die KSK-Mitgliedschaft und voraussehbare Pleite empfiehlst. So überzeugt kann keiner sein, der nicht auf der Payroll der KSK steht, und so zeitnah auch auf Einträge reagieren kann. Und verdeckte Beiträge hat die KSK ganz sicher nicht erfunden. Die beste Unterstützung zur sozialen und finanziellen Absicherung ist niemals eine Behörde - die einem nur das Leben schwer macht - mit Menschen, die selbst nichts auf die Beine stellen können und sich nur zu gerne hinter Vorschriften verstecken - das beste Mittel ist Talent, Fleiß, Engagement und eine kleine Portion Glück. Und die Selbstsicherheit, sich nicht von Behörden und deren größtenteils unfähigen und unkompetenten Mitarbeitern (siehe auch Arbeitsamt) in die Irre führen zu lassen. Eine gute Lösung ist die, die mir die größtmögliche Wahlfreiheit bei der bestmöglichen Versorgung zukommen läßt. Die gesetzlichen Kassen und die Rentenkasse gehören da sicher nicht dazu. Und somit auch nicht die KSK. Mich freut jede juristische schlappe > siehe KSK vs. Klitschkos. Diese Aasgeier sind so blöd und lassen nichts unversucht. Ich finde, auch die Bundeskanzlerin und alle Politiker sind als Künstler einzustufen. Vor allem die SPD- und GAL-nahen haben ein enorm hohes Können an schauspielerischem Talent.
@sero
ja, es ist schwer als Illustrator. Vielleicht hast Du eine Chance bei Verlagen (Buchillustrationen, Fachbücher) oder in der Industrie mit Mustergestaltung für z.B. Tapeten etc. Es gibt einige Einsatzgebiete - finde die Anbieter. Du mußt Dir Deine Arbeiten anschauen und dann sehen, was der Markt braucht. Die meisten Illustratoren pflegen Ihren eigenen Stil und achten wie Künstler zu wenig auf verwertbares, weil für die Masse verwendbar. Schau Dir an, was Du kannst, vergleiche und überlege, in welche Richtung Du Deine Mappe ändern kannst, um Erfolg zu haben. Die meisten Bewerber scheitern, weil sie sich nicht mit der Frage auseinander setzen, wofür sie gebraucht werden. Die meisten Bewerber finden sich toll und verstehen die Ablehnung nicht, wenn deren Arbeiten nicht zum Portfolio des Beworbenen paßt. darüber hinaus werden viel zu viele Illustratoren ausgebildet - der Markt ist hier dermaßen übersättigt.
KSK Mitglied am 29.01.2008, 09:46 Uhr
@Geschäftsführender Gesllschafter
Aber wenn Sero einen Vorteil hat, da ist es nur logisch, dass er in der KSK drin bleibt. Klar, es mag anders sein, wenn er irgendwann über 4.000 im Monat als freiberuflicher Illustrator verdient und nicht vorhat, zu heiraten oder Kinder zu bekommen, aber er scheint momentan ganz andere Probleme zu haben. Dass Du ihn von der KSK abbringen möchtest, finde ich nicht nur verantwortungslos, sondern vor allem unehrlich und eigennützig. Du müsstest in Deiner Post auf Deinen Interessenkonflikt hinweisen.
Was die Rentenkasse angeht, bringst Du uns nur auf Bildzeitungsniveau. Du beschwörst eine Pleite der Rentenkasse, die die Angst der Menschen schürt, ohne das Thema nüchtern und sachlich zu betrachten. Ich bin nicht blind gegenüber der Probleme der Rentenkasse, aber vor lauter Vorurteile bekommst Du nicht mit, dass die Mitgliedschaft in der KSK sich trotzdem lohnt. Wenn das nicht stimmen würde, müsstest Du davon ausgehen, dass alle Mitglieder gegen ihre eigenen Interesse handeln. Wir tun das nicht.
Hier ist die Rechnung:
KSK-Modell
1. Ich zahle in die Rentenkasse. Laut Renten-Rechner werde ich eine Verzinsung von ca. 3 % auf meinem Einsatz (nicht meinem Einsatz UND „Arbeitgeberanteil“ – die Rendite da ist natürlich katastrophal).
2. Das Geld, das ich bei der Krankenkasse spare (in meinem Fall wegen Familie ungefähr der Rentenbeitrag) entspricht, zahle ich in ein Fonds ein.
3. Wichtig und selten beachtet: Meine Rentenbeiträge kann ich von der Steuer absetzen. Die Steuerersparnis (die bei Gutverdienern einiges ausmachen kann) lege ich auch in meinen Fonds ein.
4. Da ich in die RK einzahle, bin ich Riesterfähig. Die Zulage wird investiert. Bei Familien komme ich so auf 500,00 EUR im Jahr.
5. Da ich in der Rentenkasse drin bin, habe ich einen begrenzten Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Das heißt, meine BU-Deckung muss nicht so groß sein. Diese Ersparnis lege ich auch an.
Ohne KSK
Leider muss ich das Doppelte an die KK zahlen. Das wären quasi die Rentenbeiträge im KSK-Modell, die ich in einen Fonds anlegen würde. Diese Geldquelle ist jetzt weg. Bei jungen Ledigen kann es sein, dass sie weniger in eine PKK zahlen, was jetzt investiert werden kann.
Ergebnis
Auch wenn das Rentenniveau weiter absinkt und ich „nur“ das bekomme, was ich in die RK eingezahlt habe (nicht „Arbeitgeberanteil“), habe ich eine gute Rendite durch das gesparte Geld, das mir die KSK-Mitgliedschaft ermöglicht, erreicht. M.E. kippt dieses Modell erst, wenn man ledig ist und sehr gut verdient. Es wird natürlich auch scheitern, sollte die Deutsche Rentenkasse pleite machen oder sollte das Rentenniveau drastisch absinkt. Dieses Risiko halte ich persönlich für sehr gering. Jedoch ist es wie bei jeder Anlage – Unwägbarkeiten gibt es immer.
Folgendes zu Deiner Unterstellung, ich arbeite für die KSK – ich bin in einer Übersetzergruppe in Berlin. Wenn Ihr wirklich ernst mit der Petition macht, werde ich auch im Namen unserer Gruppe in Kontakt mit den politischen Parteien treten, um die Sache aus unserer Sicht darzustellen. Wie ich schon mal geschrieben habe, bin ich nicht ohne Kritik an die KSK. Das werde ich auch thematisieren (KSK-Abgabe auf Gehalt).
Ich besuche regelmäßig diese Site, weil mich die Sache sehr interessiert und weil ich auch meine, dass hier ein gewisse Aufklärungsarbeit notwendig ist. Du bist ein gutes Beispiel. Du bist so von Deinen Vorurteilen und Self-Made-Man-Prinzipien geblendet, dass Du Dir nicht vorstellen kannst, dass jemand die KSK gut findet. Das kann nur ein Spitzel sein! Armes Deutschland.
Guido am 29.01.2008, 10:21 Uhr
@ KSK-Mitglied
Mir scheint, Du bist hier im für Dich verkehrten Forum unterwegs. Wie der Name schon deutlich sagt: kskontra. Uns kann es nicht darum gehen, Argumente pro und kontra KSK auszutauschen. Wie könnte man Dich auch von den negativen Auswirkungen dieser Institution überzeugen, wenn Du selbst Teil dessen (als Mitglied) bist und im großen und ganzen profitierst? Wer die KSK für seine persönliche Situation als vorteilhaft ansieht, soll auch gerne dabei bleiben. Warum aber werden flächendeckend Verwerter in dieses Boot geholt, die selbst keine Leistungen aus der KSK in Anspruch nehmen können oder mit Dienstleistern arbeiten, die ebenfalls keine Mitglieder und somit ebenso keine Profiteure sind? Allein diesen Punkt gilt es mit dieser Aktion zu beleuchten und zu klären.
KSK Mitglied am 29.01.2008, 11:01 Uhr
Guido,
mir scheint es, dass viele hier ein falsches Bild von der KSK bzw. von den KSK-Mitgliedern haben und propagieren, und ich möchte meinen Beitrag leisten, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und die andere Seite darzustellen.
Hier kommt nur rüber: die KSK-Mitglieder sind ein fauler Pack und nicht erfolgreich, sie liegen anderer auf der Tasche und sind zu dumm, um die Nachteile der KSK zu erkennen. Wenn die Verwerter das so sehen, ist es dann natürlich logisch zu denken, das Ding gehört abgeschafft. Aber das ist zu leicht. Das ist mein Anliegen.
Meine Posts an Sero hatte nur die Absicht ihm zu helfen, da ich als Mitglied die Verfahren besser kennen als Ihr.
Die für Dich wichtige Punkte sind schon Teil anderer Threads.
KSKontra.de (Heilbronn) am 29.01.2008, 11:50 Uhr
KSKontra.de vertritt NICHT die Auffassung, Künstler seien faul oder nicht in der Lage zu erkennen, dass die KSK sich für sie nicht rechne.
Wir sind froh über die rege Diskussion zum Thema KSK. Dass es hierzu mehr als nur zwei Meinungen gibt, ist offensichtlich.
KSKontra.de ist der Ansicht, dass der Gesetzgeber durch das KSVG viele "Künstler wider Willen" geschaffen hat und hierüber nicht informiert wurde.
Auch ist es nicht hinnehmbar, dass die "Künstler wider Willen" wie Selbständige zweiter Klasse behandelt werden.
Noch weniger ist es zu tolerieren, dass die Kunden der "Künstler wider Willen" eine Abgabe zahlen müssen und deswegen die "Künstler wider Willen" dazu drängen, ihre Rechtsform in eine Kapitalgesellschaft zu ändern.
Dass durch die Änderung der Rechtsform in eine Kapitalgesellschaft dem "Künstler wider Willen" 5% seines Einkommens/Gewinns in Form der zu leistenden Abgabe "verloren gehen" ist ein weiterer Punkt, der nicht akzeptabel ist.
Hinzu kommt, dass man nach dem KSVG als "Künstler wider Willen" nach dem KSVG pflichtversichert in der gesetzl. KV und RV ist.
Diese und andere Argumente sind Gründe dafür, das KSKontra.de gegen die ungerechtfertigte Künstlersozialabgabe aber auch gegen die KSK-Zwangsmitgliedschaft ist.
Für die KSK sprechen natürlich die Verlockungen, die sich in Form einer 50%igen Ersparnis bei der KV- und RV-Absicherung darstellen. Natürlich freut sich jeder über dieses Angebot, der durch diese Einsparungen günstiger abgesichert ist, als er es als "gewöhnlicher Selbständiger" hinbekäme. Hierbei lassen wir die Zukunftssicherheit und vermeintliche Verzinsungseffekte der in die gesetzl. RV einzuzahlenden Beiträge bitte außer Betracht.
Möglicherweise würden einige der privat abgesicherten "Künstler wider Willen" auch in die Arme der KSK flüchten, wenn diese für sie günstiger wäre. Und plötzlich würden aus Gegnern Fürsprecher. Ebenso bereut es ein Künstler möglicherweise in der Zukunft, weil er sich frewillig "in die Fänge" der KSK begeben hat und nun - weil er sehr erfolgreich ist - wirtschaftlich keinen Nutzen, sondern Schaden durch die KSK-Mitgliedschaft erleidet. Möglicherweise...
ABER: Es ändert nichts daran, dass gänzlich unbeteiligte Verwerter und "Künstler wider Willen" zur Zahlung verpflichtet werden, damit das System KSK funktioniert. An diesem Punkt versteht KSKontra.de nicht, warum viele KSK-Befürworter die Argumente der "Künstler wider Willen" nicht nachvollziehen können. Versetzt man sich mit etwas Empathie in die Lage des jeweils anderen - so wie es KSKontra.de vorzuleben versucht - so muss sich das Missverhältnis und die Ungleichbehandlung der "Künstler wider Willen" doch jedem KSK-Befürworter offenbaren?
Was wäre, wenn der Gesetzgeber das KSK-System für alle Angestellten und "niedrigverdiener-Selbständigen" auf freiwilliger Basis einführen würde? Schließlich sind Künstler keine Halbgötter und deswegen keine besseren oder schlechteren Menschen als selbständige Friseure, Schneider oder Metzger. Warum sind nur Künstler privilegierte des KSK-Modells? Warum nicht eine weitere Steuer einführen, die in der Abgabe keiner Verwaltung bedarf und an der sich alle beteiligen müssen? Erhöhen wir doch die MwSt. auf 19,5% und alle Willigen wären mit Blick auf Sozialversicherungsleistungen abgesichert. Oder nicht? Ach ja: Wenn es dem gewöhnlichen Bürger an den eigenen Geldbeutel geht, ist das bundesweite Aufschreien schon auf der Titelseite der Bildzeitung "zu hören". Da ist der Druck auf Gesetzgeber und Politik dann groß und die Medien berichten ohne Pause über den armen kleinen Mann. Und dem Bild des "armen kleinen Mannes" entspricht ja auch der schützenswerte Künstler. Diese Meinung vertreten Gesetzgeber und Politik. Wir drehen uns also im Kreis und warten einfach ab.
Und noch eine Kleinigkeit an dieser Stelle: Die Berichterstattung in den Medien ist meist PRO-KSK. Das liegt jedoch nicht daran, dass das die Meinung der Mehrheit ist. Es gibt unseres Erachtens mehr Verwerter und "Künstler wider Willen" als KSK-Fürsprecher. Die PRO-KSK-Berichte in den Medien liegen darin begründet, dass die meisten Journalisten nun mal über die KSK abgesichert sind. Und wer beißt gerne die Hand, die ihn füttert? Auch unter unseren "Mitmachern" sind kaum Journalisten. Das stützt unsere Vermutung. Leider.
Spikey am 30.01.2008, 16:46 Uhr
Moin,
So ich bin jetzt mal kurz schockiert. Ich bin als Einzelunternehmner seit 2000 (neben diversen Anstellungen)im Bereich Produkt-/Web- und Printdesign tätig. Seit Nov 07 ist das nun wieder meine Haupteinnahmequelle.
Jetzt wirds interessant: Ich bin nach meinem letzten Anstellungsende noch nicht bei einer Krankenkasse gewesen und somit gerade - nicht - versichert.... dachte ich. - Aber nachdem ich das hier gelesen habe... bin ich jetzt denn schon potentiell bei der KSK?
Ich sehe das im Moment alles ein wenig zweigeteilt.
Einerseits reizt natürlich die Möglichkeit jetzt ganz gewaltig zu sparen und in die KSK zu gehen (Was sich bei meinen Einkommensverhältnissen durchaus lohnen würde - die 5,1 prozent kann man dem kunden ja auf andere Weise wieder schenken).
Andererseits gibt es da die 1€ gmbh. Das wäre in diesem Fall ja auch unter dem Geschäftsführergehalt abgerechnet. Also die KSK verdient trotzdem mit und leistet mir bei dieser Variante nichts.
Wobei vielleicht auch die 1€ gmbh unter umständen eine Möglichkeit für manchen Freiberufler sein könnte aus dem Standardsystem auszubrechen.
Habe ich das nun richtig verstanden ?
Was würdet Ihr mir raten?
Danke für Feedback!
Jenny am 31.01.2008, 16:53 Uhr
Hallo,
ich hätte da mal eine ganz andere Frage, also ist es nicht eher schlecht, dass aufgund des Werbespot der Klitschkos keine Künstlersozialabgabe fällig wird?
Ist das nicht evtl. eine Benachteilung für "normale""kleine" Schauspieler die nicht sonderlich berühmt sind?
KSKontra.de (Heilbronn) am 31.01.2008, 18:00 Uhr
an Spikey:
zunächst einmal: Versichert ist man erst dann, wenn man einen Bescheid darüber erhält. Im Falle der KSK bedeutet das, dass man sich um die Aufnahme bemühen kann/muss. Die KSK sendet hierzu einen Fragebogen zur Prüfung ob man versicherungspflichtig ist. Dieser wird nach Ausfüllen geprüft und man erhält Nachricht von der KSK.
Es gibt aber auch Fälle (siehe weiter oben "Joachim Griebe am 25.01.2008, 22:05 Uhr") wonach die KSK sich die Mitglieder zur Pflichtversicherung aussucht. Meist trifft es gutverdienende Künstler und natürlich auch "Künstler wider Willen", da diese mehr Beiträge in die Staatskassen spülen, als sie kosten (Selbständige sind nun mal weniger oft krank als Angestellte - und Rente wird es wohl für keinen in der Höhe geben, wie zuvor in das System eingezahlt wurde).
Die 1,- EURO GmbH ist noch nicht existent. Es soll eine kleine GmbH geben (im Laufe des Jahres 2008). Dabei soll man statt EUR 25.000,- Stammkapital evtl. nur EUR 10.000,- (oder weniger oder mehr...???) einbringen müssen. Auch soll die Gründung ohne Notar möglich sein.
Ob Künstler-Kapitalgesellschaft (GmbH oder Limited oder AG) ODER Künstler-Personengesellschaft (Einzelunternehmen oder GbR): es ändert nichts an der Versicherungspflicht eines Künstlers in der KSK, wonach man per Gesetz in die gesetzl. KV und RV einzahlen muss (siehe Beiträge oben).
Nur bei der zu leistenden Künstlersozialabgabe (also NICHT der Versicherungspflicht) macht es sich bemerkbar ob man als Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft firmiert. Bei Künstler-Kapitalgesellschaften (GmbH oder Limited oder AG) bezahlen NICHT die Kunden/Verwerter die Künstlersozialabgabe auf die Rechnungssumme/Honorare, sondern die Gesellschafter Geschäftsführer der Kapitalgesellschaften.
Anders bei Künstler-Einzelunternehmen: Hier zahlen die Kunden/Verwerter die Künstlersozialabgabe - NICHT die rechnungsstellenden Künstler.
Und genau das ist unseres Erachtens wettbewerbsverzerrend! Denn: Kunden bevorzugen Kapitalgesellschaften! So sparen die Kunden die Verwaltung der abgabepflichtigen Rechnungen und die Abgabe selbst.
KSKontra.de (Heilbronn) am 31.01.2008, 18:08 Uhr
an Jenny:
Die Klitschkos sind KEINE Schauspieler. Sie sind, ebenso wie Dirk Nowitzki und Kati Witt, Sportler. Und weil sie besonders erfolgreiche Sportler sind, schmücken sich werbetreibende Unternehmen grne mit ihnen als Testimonials.
Kurz: Sportler haben in einem Werbespot einen Auftritt.
Die KSK verlangt von den Unternehmen, dass Sie für diese Sportler eine Künstlersozialabgabe bezahlen sollen - wobei jedem klar ist, dass weder Klitschko, noch Nowitzki, noch Witt, noch irgendein anderer Sportler jemals leistungsbereichtigter der KSK sein wird. Würde Kati Witt Mitglied bei der KSK werden wollen, würde ihr Anztrag zurückgesendet, da sie keine Künstlerin ist!
Aus diesem Grund ist es ungerecht, wenn die Sportler als Künstler eingestuft werden. Ansosnten könnte man gleich die Gleichung aufstellen:
Sportler = Künstler
Kippt die KSK am 31.01.2008, 20:58 Uhr
KIPPT DIE KSK! Macht es wie bereits viel andere!
- An freie Grafiker, Text, Journalisten und Fotografen werden ab sofort keine Aufträge mehr vergeben!!(wer die KSK als "günstige" Versicherung braucht, um Überleben zu können, soll sich besser einen anderen Job suchen)
- Nur feste Mitarbeiter bearbeiten kreative Jobs (besonders für die KSK).
- Versucht so viel wie möglich schwarz abzurechnen – oder über kleine Gegenleistungen.
- Stellt 400 Euro Mitarbeiter an, die für Euch die kreativen Jobs erledigen (für die KSK).
- Rechnet nur noch RZ, Organsiation, Lektorat, etc. ab. Keine Kreativleistungen. Eure Kunden machen sicher mit.
- Gründet Scheinfirmen, Briefkastenagenturen (z.B. eine Heizungsinstallation statt Logo ;])
- Schreibt der KSK, dass Ihr wegen ihnen Leute entlassen müsst, mit Kopie an unsere Politiker + IHK.
Beweist Fantasie. Aber hört bitte endlich auf jahrelang darüber zu texten.
P.S. Bei meinem gestrigen Telefongespräch mit der IHK, wurde mir mitgeteilt, dass diese schon viel erreicht hätte. So zum Beispiel zeigt sich jetzt die KSK als besonders entgegenkommend und akzeptiert Ratenzahlungen, falls es gerade etwas eng ist und für 5 Jahre nachgezahlt werden muss. Das nenne ich doch schon mal echt einen tollen Erfolg!
Guido am 01.02.2008, 18:46 Uhr
Deine Beweggründe sind angekommen, aber Anarchie bringt uns hier nicht weiter. Wir wollen doch als ernsthafte Geschäftspartner ernst genommen werden. Ob Freiberufler oder Agenturinhaber: wir sitzen im gleichen Boot. In einem hast Du sicherlich Recht: Auch ich würde gerne handfeste Ergebnisse sehen.
@ KSKontra.de: Lässt sich auf der Startseite nicht der aktuelle Stand der Dinge dieser Aktion darstellen? Keine Ahnung, ob im Hintergrund schon gewerkelt wird und es vielleicht schon fruchtbare Ergebnisse gibt.
KSKontra.de (Heilbronn) am 02.02.2008, 11:03 Uhr
an "kippt die KSK":
- Für Verwerter macht es keinen Unterchied, ob die künstlerische Leistung vom Inhaber der Künstler-Pesonengesellschaft oder von den sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern der Künstler-Pesonengesellschaft erbracht wurde: Verwerter von Personengesellschaften müssen die Abgabe bezahlen. Verwerter von Künstler-Kapitalgesellschaften nicht!
- Wenn Unternehmen ihre eigene Werbeabteilung haben und in ihr sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen, muss die Abgabe natürlich nicht bezahlt werden.
- Ein Aufruf zur Schwarzarbeit entspricht nicht unserer Vorstellung einer Lösung.
- Auch "Leistung gegen Leistung" zählt als Schwarzarbeit
- Mini-Jobber (€ 400,- Mitarbeiter) kosten dem Arbeitgeber 35% der gesetzl. Abgaben. Sprich: € Es werden vom Arbeitgeber € 400,- an den Mitarbeiter bezahlt (der Mitarbeiter muss keine Abgaben an die KV oder RV leisten) UND € 140,- an die Bundesknappschaft (das sind die 35% Sozialabgaben).
Ergo: durch Mini-Jobber umgeht man nichts, sondern man bezahlt wieder in die staatlichen Töpfe.
- Das Abrechnen von RZ, Organisation, Lektorat (keine Kreativleistungen) ist nur dann ein sicherer Weg, dem Verwerter die Abgabe zu ersparen, wenn diese Leistungen nicht Teil einerebenfalls in der Rechnung aufgeführten abgabepflichtigen Leistung sind. Andernfalls ist die Gesamtrechnungssumme abgabepflichtig. Hier hilft nur: Zwei Rechnungen statt einer an den Kunden zu stellen.
- Seriöse Kunden "machen nur mit", wenn sie dennoch die tatsächlich erbrachte Leistung auf der Rechnung stehen haben. Schließlich wolen die Kunden auch die ihnen zustehende Gewährleistung auf die bezahlte Leistung. Und der Künstler will im Zweifellsfall seine Rechte an der von ihm erbrachten Leistung (Urheberrecht) nachweisen können.
-Scheinfirmen zu gründen ist ein sehr riskanter Weg und noch dazu ebenso wie Schwarzarbeit nicht rechtlich vereinbar. Davon abgesehen: wer eine Heizung installiert sollte in der Handwerkerrolle eingetragen sein - sonst drohen weitere Probleme mit Innungen und Finanzamt. Desweiteren gilt hier das gleiche wie bereits zuvor geschrieben: seriöse Kunden wollen in der rechnung die Leistung stehen haben, die sie bezahlen.
- Briefe an KSK zu senden ist eine gute Idee. Noch besser ist es tatsächlich Druck auf die Politik auszuüben. Sendet eure Erfahrung/Politiker-Feedback an KSKontra.de. Wir veröffentlichen das - wenn zulässig.
KSKontra.de (Heilbronn) am 02.02.2008, 11:22 Uhr
an Guido:
der aktuelle Stand ist, dass das Bundesversicherungsamt und die Mehrzahl der Politiker die KSK und das KSVG schützen und verteidigen. Uns liegen hierzu Briefwechsel vor, die wir derzeit auf "Veröffentlichbarkeit" prüfen. Evtl. müssen zuvor Adressdaten "geschwärzt" werden. Viele Politiker beantworten kritische Schreiben zur KSK nicht.
Wir werden die Schreiben, die wir veröffentlichen können, auf der Startseite verlinken.
Auch der Vorstand des AGD (Allianz deutscher Designer) ist Pro-KSK. Mitlieder im AGD, die zeitgleich gegen die KSK sind, haben hiermit ihre Schwierigkeiten.
Der BDG (Bund Deutscher Grafik-Designer) zählt ebenfalls zu den KSK-Befürwortern. AGD und BDG fordern zwar eine größere Transparenz hinsichtlich der durch die Verwerter zu leistenden Abgaben UND auch eine Gleichbehandlung von Künstler-Personen- und -Kapitalgesellschaften, jedoch wird das KSK-System im Ganzen nicht in Frage gestellt. Der "Künstler wider Willen" ist für AGD und BDG nicht existent. Wer per Gesetz als Künstler eingestuft wird, ist somit selbständiger zweiter Klasse. KSKontra.de ist hier anderer Ansicht.
KIPPT DIE KSK! am 03.02.2008, 13:46 Uhr
an KSKontra.de
Danke für das Feedback. Ich habe meine Vorschläge auch mit einem gewissen
Augenzwinkern gepostet. Allerdings sind Schwarzarbeit oder "Kompensations-Geschäfte",
genau dass, was solch dumme Gesetze bewirken. Mein Vorschlag ist nur, diese
Ganoven mit ihren eigenen Mitteln zu bekämpfen.
Interessant ist es auch, dass diese die Frechheit besitzen eine gemischte Rechnung
als komplette Abgabepflichtig einzustufen.
Das heißt wenn ich einen Katalog für sagen wir mal 30.000 Euro produziere, davon 90% Reinzeichnung sind und der Rest Kreativleistungen, dass ich auf das komplette Honorar 5,1% abführen muss?!?! Meine Reinzeichnerin ist offiziell KSK-befreit. Wenn dem so wäre, könnte ich und andere ihre Geschäftstätigkeiten bald beenden. Das kann doch nicht alles war sein? Vor allem, dass wir als Agentur gegen Einzelkämpfer, die Zuhause arbeiten und sich günstig (weil sie zuwenig angeben) bei der KSK-versichern, bieten müssen und so unserer Honorar deshalb sehr übersichtlich ausfällt.
Als kleine Agentur bewegen wir nun mal keine Millionen-Budgets. Außerdem muss ich dem Thema GmbH noch anmerken, dass diese auch eine Mehrbelastung birgt und sich nur rechnet, wenn der Laden einigermassen läuft (IHK, BKK-Beiträge, erhöhter Steuerberateraufwand für Abschlüsse, Bilanzen, Offenlegung der Bilanzen beim Bundesanzeiger).
Ich glaube wir müssen bei der KSK/Regierung mit dem Militär einmaschieren, damit dieser
Unfug endlich aufhört. UNGLAUBLICH!
Ray am 08.02.2008, 19:17 Uhr
@KSKontra.de
Ich möchte kurz auf einen Punkt eingehen, den Sie zu Beginn dieses threads geschrieben haben:
Zitat
"...
Das bedeutet: man arbeitet mit anderen Grafikern, Textern, Fotografen, etc. partnerschaftlich zusammen - allerdings NICHT innerhalb eines Unternehmens.
Das Ergebnis:
- man ist Künstler/Publizist wider Willen
- man ist per Gesetz pflichtversichert in der gesetzl. KV und RV
- man muss die KSA auch für seine Partner bezahlen
- die Kunden bezahlen die KSA on top auf die gesamte Leistung
..."
Ist diese Zahlungskette offiziell so bestätigt? Wenn ich also als Künstler zusammen mit Kollegen arbeite, diese jedoch an mich abrechnen und ich dann am Ende mit dem Auftraggeber: wird dann die KSA zweimal erhoben? Einem auf der Startseite veröffentlichten Briefwechsel hatte ich entnommen, daß zumindest die RVA den Sachverhalt so sieht, daß nur einmal am Ende der komplette Betrag (die Rechnung an den Auftraggeber des "Gesamtwerkes") mit KSA belegt wird...
KSK Mitglied am 09.02.2008, 11:44 Uhr
@Ray
Einer meiner Kollegen hat Kontakt zu einer Agentur, die Unterstützung bei der KSK-Antragstellung bietet. Die Agentur hat also Erfahrungen mit der KSK. Die Mitarbeiter dort sagen eindeutig, in so einem Fall muss die Abgabe doppelt bezahlt werden. Allerdings hätten einige dagegen geklagt und die Sache ist noch nicht durch die Gerichte.
Frank @ Ray am 09.02.2008, 12:31 Uhr
Die KSA wird 2 x erhoben korrekt. Beispiel: Ich zahle an einen Fotografen ein Honorar für diverse Bilder, so bin ich "verpflichtet" auf diesen Betrag die KSA zu bezahlen. Ich nehme nun diese Bilder setze diese Bilder in meine Layouts ein, und berechne meine Leistung plus die des Fotografen an meinen Kunden weiter. So ist nun meine Kunde verpflichtet auf mein Honorar und nochmals auf das des Fotografen die KSA Abgaben zu bezahlen = Doppelbesteuerung!
Die KSK begründet das damit, dass der künstlerische Wert des Bildes durch den Einbau in ein grafisch gestaltetes irgendwas verändert würde und somit erneut abgabepflichtig sei. Umgehen kannst Du das nur wenn Deine Partner direkt mit Deinen Kunden und dann nicht über Dich abrechnen.
KSKontra.de (Heilbronn) am 09.02.2008, 20:49 Uhr
an Ray:
Genau aus diesem Grund haben wir die Briefe auf der Startseite eingebunden: sie widersprechen sich und dem KSVG an einigen Stellen. Das ist es, was wir im Hinblick auf dieses Gesetz, mit "schwammig" meinen.
Schlussendlich entscheidet der Prüfer der Deutschen Renten Versicherung nach eigenem Ermessen, weil das Gesetz nicht eindeutig ist und viele Fragen offen lässt... Wer mit der Entscheidung des Prüfers nicht einverstanden ist, muss dagegen klagen. Bürokratieabbau ist anders...
geschäftsführender Gesllschafter Design am 10.02.2008, 22:27 Uhr
Die KSK besteht seit 1984, wenn ich mich nicht irre. Seither hat sich jedoch das Berufsbild des Grafik-Design dramatisch geändert. Der Grafiker muß, wenn selbstständig, mehr leisten, als bunte kreative Ideen entwickeln. Auch ist die kreative Freiheit, derer sich ein Künstler bedient, bei einem Grafiker deutlich eingeschränkt. Er muß sich an Regeln des Marketing, an Regeln des Corporate Designs an Regeln des Verkaufens halten. Wie künstlerisch ist dann noch eine Arbeit, wenn Sie in ein Regelwerk gepresst werden muß? Darüber hinaus muß ein Grafiker, wenn selbstständig, auch in Sachen Markenführung beraten können. Ist wenig künstlerisch. Layoutadaptionen bei Flyer, Verpackungen (z.B. für eine Verpackungsrange) ist auch nicht künstlerisch. Wieso wird bei einem Kreativ-GF einer GmbH ein Beitrag auf das gesamte Einkommen erhoben, wenn seine Arbeiten vielleicht nur zu 30% künstlerisch sind? Der Rest Adaptionen, Verwaltungen, etc.???
Ein Grafiker erstellt auch kein „künstlerisches“ Erstwerk mehr. Wir malen keine Bilder mehr, die in der Litho digitalisiert werden und anschließend eine tolle Reproduktion (am besten mit Signatur) gemacht wird. Unser Aufgabe ist es schon seit Jahren, für die Massenpublikationen zu werkeln. Mit welchem Recht, wird der Grafik-Designer heute noch als Künstler bezeichnet? Ich sehe mich nicht als Künstler, sondern vielmehr als Berater. Der dann gemäß strenger Vorgaben Lösungen entwickelt. Keine Kunstwerke. Niemand würde sich meine Arbeiten an die Wand hängen oder auf den Tisch stellen wollen. Meine Werke werden kurzfristig benutzt und dann entsorgt (z.B. Verpackungen).
Wie seht Ihr das?
grafikdesignerin nicht ksk am 11.02.2008, 15:27 Uhr
soeben gerate ich zufällig auf diese seite und was ich hier lese ... mir fällt regelrecht die kinnlade herunter...
bisher war ich weder pro noch kontra ksk, obgleich ich nicht mitglied bin.
aber das was hier gespielt wird kann ich nicht fassen..
nach meinem studium hatte ich mich über die diversen versicherungstechnischen möglichkeiten informiert unter anderem auch zum thema ksk. die nachfrage bei meinem steuerberater ergab, daß er mich unabgesprochen als gewerbetreibender angemeldt hatte. ich regte mich ziemlich auf, über die eigenmächtige vorgehensweise, weil ich meine wahlmöglichkeit zur ksk verbaut sah. erst als er mich über die zahlungspflicht meiner kunden näher informierte, beruhigte ich mich etwas und erkundigte mich weiter beim agd. dort erklärte mir ein mitarbeiter, daß schließlich freiberufler nicht nur vorteile hätten, sondern auch der status des gewerbetreibenden durchaus sinnvoll sein kann, z.b. in bezug auf verrechnung von agenturleistungen. ich hatte mich dann schlußendlich für eine eigene versicherung ohne ksk entschieden. unter anderem, weil ich der auffassung bin - ich bin selbständig und meine auftraggeber sind schließlich nicht für meine versicherungsbeiträge verantwortlich. insofern empfinde ich diese zusätzliche abgabe als eine reine frechheit, wenn der auftraggeber sie trotzdem abführen soll.
ich bin prinzipiell nicht gegen die ksk, aber dann bitteschön zu lasten UND zugunsten derer, die sie in anspruch nehmen bzw. davon betroffen sind. ich muß schließlich meine versicherungsbeiträge auch mit in meine kalkulation einrechnen. wo also liegt das problem? meine kalkulation als ksk-mitglied = ich muß weniger für meine soziale absicherung mit einkalkulieren bzw. als nicht ksk-mitglied rechne ich eben anders....
irgendwie empfinde ich die haltung "die ksk-abgabe sollte für den auftraggeber selbstverständlich sein" als eine äußerst seltsame untenehmereinstellung - wie würde es sich denn anhören, wenn ein handwerker z.b. für deine autoreparatur noch eine zusätzliche sozialabgabengebühr berechnet? lach... wie? sie wissen das nicht, he, das ist doch das normalste von der welt, oder nicht?
die zweite frechheit ist natürlich, daß sie u.u. doppelt anfällt. liebes deutschland... wo soll das enden?
Schindermichel (München) am 14.03.2008, 00:37 Uhr
Hallo, ich habe mich eben erst etwas oberflächlich in das Thema KSK eingelesen und bin nun reichlich verunsichert: ich bin seit 5 Jahren freiberuflich als GrafikDesigner/Illustrator tätig. Ich bin privat krankenversichert und nicht in der KSK versichert, obwohl ich dazu, wie ich heute lese, offensichtlich verpflichtet bin? Weder meine Berufsberater (von der AA, ist etwas länger her), das Finanzamt, mein Versicherungsmakler, noch mein Steuerberater haben jemals die KSK oder gar eine damit verbundene Versicherungspflicht erwähnt – ich bin entsprechend überrascht die ganzen Jahre über einer Versicherungspflicht nicht nachgekommen zu sein. Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Muss sich mich RV-Nachzahlungen rechnen (Das könnte mich und meine Familie ins Armenhaus bringen – leider kein Witz)? Mache ich mich gar "strafbar" wenn ich mich nicht selbst melde?
PS: Ich kann mir zwar vorstellen das ein KSK Versicherung für ich nicht unbedingt nachteilig sein muss, ich muss mich aber schon wundern das ich aufgrund meines Berufes KEINE Möglichkeit haben soll wirklich selbständig und "frei" zu arbeiten?
KSKontra.de (Heilbronn) am 14.03.2008, 09:36 Uhr
an Schindermichel
leider sind Sie und alle anderen Künstler und "Künstler-wider-Willen" (Liste siehe Rubrik "Betroffene Branchen") gemäß dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) pflichtversichert. Dass Sie nicht darüber Bescheid wussten (wie übrigens die meisten Betroffenen) ist lt. KSK Ihr Versäumnis. Eigentlich müssen alle "Künstler" bei der KSK einen Antrag zur Prüfung der Versicherungspflicht einholen und diesen ausfüllen. Das schreibt das Gesetz vor. Das Gesetz sagt allerdings auch, dass man erst ab Feststellung der Versicherungspflicht die Beiträge (RV und KV) zu leisten hat. Allerdings sind auch schon auf KSKontra.de Fälle diskutiert worden, in denen die KSK nachträglich die RV-Beiträge erhoben hat, bei einem Künstler, der sich dort freiwillig gemeldet hat. Das ist aber unseres Erachtens lt. KSVG nicht zulässig.
Also: wer sich bei der KSK zur Versicherungspflicht meldet, wird mit großer Wahrscheinlichkeit eine Absage erhalten, weil die geleistete Arbeit nicht eindeutig künstlerisch ist. man wird abgelehnt. Das gilt auch für Künstler, die zwei oder mehr Festangestellte beschäftigen - diese Künstler sind nicht versicherbar!
ABER: Verwerter/Kunden müssen dennoch auf die Leistung von abgelehnten UND nicht-versicherbaren Künstlern die Künstlersozialabgabe (KSA) bezahlen!
Schindermichel am 14.03.2008, 09:53 Uhr
Hallo KSKkontra,
vielen Dank für die Antwort! Wie ist denn die "Feststellung der Versicherungspflicht" definiert? Gilt da der Zeitpunkt in dem die KSK mich als Versicherungspflichten Künstler bemerkt (Also z.B. ab dem Zeitpunkt an dem ich mich freiwillig melde), oder wird da der Beginn, bzw. die Aufnahme der künstlerischen Tätigkeit herangezogen (Was in meinem Fall (etwa 5 Jahre tätig) RV Nachzahlungen bedingen würde). Gibt es bezgl. der Nachforderung von RV Beträgen Präzedenzfälle? Worauf begründet sich ihre Annahme dass diese nicht zulässig sind?
Ich bin wirklich überrascht das ich tatsächlich gegen diese Pflicht verstoßen habe und ärgere mich über die mangelnde "Öffentlichkeitsarbeit" der KSK. Freilich, als Selbständiger habe ich mich selbständig über die Rahmenbedingungen meiner Tätigkeit zu informieren. Da ich aber weder beim Berufs- oder Steuerberater noch beim Finanzamt Auskünfte in diese Richtung bekommen habe komme ich mir etwas hintergangen vor ...
KSKontra.de (Heilbronn) am 14.03.2008, 10:13 Uhr
Schindermichel am 14.03.2008, 12:08 Uhr
Hallo KSKKontra,
vielen Dank für die Auskünfte! Nun bin ich zumindest etwas beruhigter was die etwaigen RV Nachzahlungen angeht. Allerdings muss ich mir nun wohl ausrechnen welche Optionen mir bei meinen privaten Altersvorsorgemaßnahmen bleiben und in wie weit ich diese, trotz Pflicht-RV weiterführen kann. Im Schlimmsten Fall habe ich für den, nun offensichtlich obsoleten, Abschluss diverser Vorsorgemaßnahmen in den letzten 5 Jahren jede Menge Geld verbrannt... Tolle Wurst! Ich danke den deutschen Behörden für ihre Unterstützung und meinen diversen Versicherungsvertretern für ihr wohlwollendes Stillschweigen!
Tom (freiburg) am 17.03.2008, 19:00 Uhr
Hallo zusammen,
ich lese nun seit Tagen alles was ich über die ksk finden kann. ich bin seit fast 10 Jahren selbstständiger Grafik Designer + Webdesigner, habe bis vor kurzem nichts von der KSK gewusst und bin demnach auch kein Mitglied. Ich will auch kein Mitglied werden, möchte aber nicht bei der ksk anrufen und mich melden, weil ich es mir nicht leisten kann Beiträge für fast 10 Jahre zurück zu zahlen.Ich habe von Anfang an ein angemedetes Gewerbe, habe auch Drucksachen an meine Kunden weiterverrechnet.
(bis vor kurzem, ...seit einiger Zeit mache ich es auf Provisionsbasis)
Ich bin "privat" Kranken- und Rentenversichert, was ich auch bleiben möchte. Kann mir jemand sagen was ich tun soll? soll ich mich bei der KSK melden? soll ich warten bis die mich anschreiben? ich habe Familie und Kinder, und 10Jahre Beiträge zurückzuzahlen wäre für mich unmöglich. Muß man als Grafiker wirklich Beiträge zurückzahlen? In 10 Jahren hat mich nie jemand auf die KSK aufmerksam gemacht, nicht mal mein Steuerberater wusste das ich dort eigentlich Mitglied sein muß. Auch das Ordungsamt, bei dem ich mein Gewerbeschein damals beantragt hatte sagte mir nichts von der ksk.
Da ich nun auch vermehrt anrufe meiner Kundschaft bekomme, wird es wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis ich was von der ksk höre. Was würdet ihr tun?
viele grüße und danke das es diese Seite gibt!
Tom
KSKonta.de (Heilbronn) am 17.03.2008, 19:33 Uhr
an Tom
Ihre Fragen decken sich weitestgehend mit den Fragen anderer "Künstler-wider-Willen".
Wie Sie der Diskussion mit "Schindermichel (München)" vom 14.3.2008 entnehmen können, ist eine Zahlung der gesetzl. KV und RV gemäß KSVG erst nach Feststellung der Versicherungspflicht zu leisten. Die Feststellung können Sie freiwillig vorantreiben (Antrag anfordern und ausfüllen) oder abwarten. Beim Abwarten laufen Sie Gefahr, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie eingeleitet wird.
Wenn Sie den Antrag erhalten - auf welchem Weg auch immer - können Sie beim Ausfüllen des Fragebogens Tätigkeiten angeben, die in der Regel nicht als künstlerisch eingestuft werden. Vorausgesetzt Sie können diese auch belegen (z.B. Handel mit Werbepräsenten wie bedruckten Feuerzeugen etc.). Die KSK wird bei solch unkünstlerischen Tagesgeschäft-Leistungen die Versicherbarkeit kritisch einstufen und ggf. ablehnen.
Schindermichel am 17.03.2008, 21:06 Uhr
@Tom:
Hallo, ich bin in fast derselben Situation, kann dich aber insofern beruhigen als das eine Nachforderung von RV Beiträgen praktisch nicht stattfindet. Ich habe diesbezüglich ein Telefonat mit einem Anwalt geführt und der bestätigte mir das für den "Versicherungsbeginn" die Feststellung der Versicherungspflicht ausschlaggebend ist, in ihrem Falle wäre das die Anerkennung ihres "Antrages". Theoretisch beginnt die Versicherungspflicht für Künstler mit der Aufnahme der Selbständigkeit, die Deutsche Rentenversicherung könnte also sehr wohl die Beiträge seit diesem zeitpunkt einfordern, praktisch wird das (laut Anwalt) aber nicht geschehen da die DRV nichts von diesem Tätigkeitsbeginn erfährt (Die KSK hat kein Interesse Nachzahlungen zu leisten, geht mit ihren Daten diesbezüglich also nicht hausieren). Ich weiss auch noch nicht so recht wie ich mit diese Information werten soll und werde noch etwas Bedenkzeit ins Land ziehen lassen bevor ich irgendwelche Schritte unternehme. Angeblich sind bei einer "Nichtmeldung" keinerlei Sanktionen seitens der KSK zu befürchten...
Ich bitte alle Betroffenen sich in diesen Punkten wirklich über Verbände, Gewerkschaften etc . oder Anwälte zu informieren. Die "Einschätzung " - und Infos des Anwalts von "SCHINDERMICHEL" sind aber die Praxis im Moment. ( Es haben sich bei mir aber auch Künstler gemeldet die von der KSK angeschrieben wurden betr. der Versicherungspflicht) - auch hier ist der Gesetzgeber aufgefordert endlich für eindeutige Bestimmungen zu sorgen . Einige Anwälte haben auf Ihren Webseiten zu diesem "Teilproblem" der KSK Ihre Sichtweise der Rechtslage dargelegt .
Tom (Freiburg) am 18.03.2008, 10:19 Uhr
Tom (Freiburg) am 18.03.2008, 10:21 Uhr
Vielen Dank erst einmal für die Antworten!
schon komisch das ganze, da denkt man alles richtig gemacht zu haben (Gewerbeanmeldung, teure private Versicherungen usw. und dann sowas.
Da ich wie gesagt Druckkosten, Werbeartikel bestickte Hemden, KFZ-Beschriftungen usw. an meine Kundschaft weiter berechnet habe,ist doch eigentlich ganz klar das ich Gewerbetreibender bin. Ich muß mir noch überlegen ob ich mich bei dem Verein melde. Lust habe ich keine dazu. Wenn ich als Künstler eingestuft werden sollte, dann müsste ich mich ja auch selbst so betiteln wenn mich jemand danach fragt. Und ehrlich gesagt wäre mir das schon fast peinlich. Guten Tag ich bin Künstler,...in welchem Stil malen Sie denn?
Malen?... ich kann nicht malen ich programmiere Websites.
Sorry, aber da stimmt doch was nicht. Nee, ich will da nicht rein. Ich warte noch ab.
Als wäre es nicht schon genug das meine Kundschaft rückwirkend die 5,1% auf Dienstleistungen zahlen muß, die ich selbst gar nicht erbracht habe.
Kann es nicht sein das sich die Gesetze vielleicht nach der ganzen Aufruhr über die KSK doch noch (ganz bald) ändern?...das weiß wohl niemand. Ich jedenfalls brauche keine KSK, ich kann sehr gut selbst für mich sorgen
und brauche weder meine Kunden die mir meine Versicherungen (über die 5,1%) mitbezahlen noch brauche ich irgendwelche Hilfe vom Staat. Sonst wird sich immer beschwert wenn man dem Staat auf der Tasche liegt
jetzt wird man bestraft oder wie?
Grüsse an alle!
Tom
betagraphic am 08.04.2008, 12:39 Uhr
Keine Panik.
Ich bin seit über 10 Jahren als selbstständiger Grafiker tätig und brauchte im November für einen Kunden Unterlagen der DRV, die besagen, dass ich dort nicht Versicherungspflichtig bin. Die DRV hatte daraufhin nichts besseres zu tun, als meinen Vorgang an die KSK weiterzuleiten, mit dem Hinweis, diese müsse die Versicherungspflicht bei mir prüfen, da ich ja Grafiker sei. Da ging mir der A**** gewaltig auf Grundeis. Ich bin all die Jahre schon privat versichert und ein kurzes Rechenspiel bestättigte meine Vermutung, dass ich im Falle einer KSK Pflicht meine private Rentenversicherung mal schön in die Tonne tretten könnte. Außerdem hege ich eine große Abneigung gegen die Abzocke der KSK. Egal, um's kurz zu machen: Ich bekam dann vor 3 Monaten von der KSK einen Brief mit der Bitte anhängendes Formular auszufüllen (dort waren 2 Ankreuzfelder: Ja, ich bin selbstständig als Künstler tätig und nein bin ich nicht). Da ich mich auf das KSK Infomaterial verlassen habe, in dem steht, solange sich der Künstler nicht bei der KSK meldet ruht die Versicherungspflicht, hab ich den Wisch der KSK einfach mal weggeschmissen. Ich dachte, wenn die es ernst meinen, werden sie sich schon nochmal melden.
Achtung, jetzt kommt:
Gemeldet haben sie sich letzte Woche per Bescheid in dem steht ich sei nicht versicherungspflichtig in der KSK.
Und jetzt kommt der Klopper:
Begründung: Ich hätte die erforderlichen Angaben nicht gemacht.
Ich schmeiß mich weg, was ist das den für eine Pflichtversicherung? Im Grunde genommen habe ich schon überlegt meine Einkommenssteuerunterlagen beim Finanzamt auch nicht mehr abzugeben, dann bin ich vielleicht auch nicht mehr steuerpflichtig :) Da sieht man das die KSK zwar gerne bei den Auftraggebern abkassiert, es mit ihrer 'Pflichtversicherungs'-Aufgabe hingegen nicht ganz so genau nimmt.
Na ja, wollt es nur mal los werden.
KSK-Mitglied am 08.04.2008, 14:45 Uhr
Das ist genau das, was ich schon gesagt habe. Die KSK will KEINE neuen Mitglieder, da sie noch größere Probleme hätte, Geld aufzutreiben. Jedem müßte das klar sein, der verfolgt, wer alles gegen sie prozessiert, weil er nicht reingelassen worden ist.
Deswegen noch einmal: lasst bitte hier die Panikmache, bis die KSK tatsächlich Leute reinzwingt.
Kirsten am 08.04.2008, 19:02 Uhr
Hallo, schön, dass es Euch gibt! Hätte es Euch doch schon 2004 gegeben...mir wäre einiges erspart geblieben.
Kurz zu mir: Ich bin geschäftsführende Gesellschafterin einer PR-Agentur (also GmbH) und hatte bis 2004 noch nichts aber wirklich gar nichts von der KSK gehört. Weder von meinem Steuerberater (inkl. Bund der Steuerberater, die redeten sich mit „Sozialversicherung ist nicht unser Thema raus) noch von der IHK (die IHK Rechtsabteilungen der Länder hatten ihrerseits NIOCH NIE oder nur am Rande davon gehört) oder den Fachmedien, geschweige denn von "meinen" Freien.
Entsprechend war meine Antwort auf den Fragebogen dieser mir völlig unbekannten KSK, ob ich freie Künstler beschäftige, negativ.
Leider hatte ich keine Ahnung, dass für die KSK alle meine "Freien" eben "freie Künstler" waren und ich auf jede Rechnung die Abgabe hätte zahlen müssen. (Sogar auf Rechnungen, die ich ohne Aufschlag an meine Kunden weiterberechnete, nur damit diese "alles aus einer Hand" erhielten, quasi Dienst am Kunden. Selbst auf diese, von mir nachweislich nicht genutzten Arbeiten sollte ich die KSA 5 Jahre rückwirkend zahlen. Halleluja.)
Der beauftragte Rechtsanwalt konnte in meinem Fall übrigens nichts bewirken. Mein Fall war für die KSK glasklar: Als GmbH-Geschäftsführerin erwirtschafte ich über 60% des Umsatzes der Firma, und weil diese lt. KSK überwiegend "künstlerisch/publizistisch" tätig ist (in den Augen der KSK gehört sogar Rechnungen schreiben zu den publizistischen Tätigkeiten), nahmen sie mein Gehalt als „Beitrags-Bemessungsgrundlage“. Und das für 5 Jahre rückwirkend.
Stundung? Fehlanzeige. Die KSK baute eine riesige Drohkulisse auf, inklusive Pfändungsandrohung bei Nicht-Zahlung innerhalb von 4 Wochen. Da nützte es auch nicht, dass ich ihnen sämtliche Bilanzen der letzten 5 Jahre einreichte, um ihnen zu beweisen, dass die geforderte Summe meine Mittel bei weitem überstieg.
OK, ich lasse mich verklagen, dachte ich, dann werden wir ja sehen. Fehlanzeige. Ich wäre verpflichtet gewesen, gegen die Forderungen der KSK zu klagen mit wenig Aussicht auf Erfolg. Damals war kein Fall bekannt, wo die KSK vom Bundessozialgericht mal NICHT Recht bekommen hätte.
Fazit: ich muss jeden Monat an die KSK meine Abgabe zahlen und habe davon nichts. Als seit 14 Jahren Selbständige bin ich privat versichert und sorge auch selbst für meine Absicherung im Alter.
Ich bin nicht gegen die Abschaffung der KSK. Für viele Freie ist sie eine gute Möglichkeit, sich günstig zu versichern. Aber: ich bin gegen die Eintreibungspraktiken der KSK und die Nachzahlung der Beiträge für die letzten 5 Jahre. Gerade viele kleinere Agenturen kommen hier in echte finanzielle Bedrängnis.
An den Betreiber des Forums: Ich habe meine Mail-Adresse hinterlassen. Falls ich Euch unterstützen kann, lasst es mich bitte wissen.
Grüße, Kirsten
auch ein geschäftsführender Gesellschafter am 21.05.2008, 23:53 Uhr
Hallo in die Runde, hier kurz unsere Erfahrungen:
Daß die KSK die Künstler zum Beitritt verpflichtet, scheint mir höchst unwahrscheinlich. Es sein denn, es sind so wenige Künstler drin, daß die Existenz der KSK selbst in Frage gestellt würde. Denn jedes neue Mitglied heißt für die armen KSK-Beamten, Geld aufzutreiben. Das Prinzip ist ja: der Künstler überweist seinen Beitrag an die KSK, die legen nochmal die Hälfte drauf und reichen es an die Kranken- und Rentenkassen weiter.
Wir klagen gegen die KSK vorm Sozialgericht, weil sie von uns für zwei Künstler, die wir beschäftigen Abgaben fordert, die sie wiederum selbst beim Aufnahmeverfahren abgelehnt hat, weil sie keine selbständigen Künstler seien. Noch Fragen?
die Masche dabei ist: bei den Abgaben vom Arbeitgeber wird die künstlerische Tätigkeit bewertet, die Künstler, die diese Leistung haben wollen, werden bei der Aufnahme auf Selbständigkeit geprüft. Und mit der Scheinselbständigkeitsvermutung gibt es genügend Gründe, den Künstler abzulehnen. Daß die Bundesversichertenanstalt die Selbständigkeit dieses Kollegen bereits geprüft und bestätigt hat, spielt dabei keine Rolle.
Für den Kollegen Künstler hats natürlich enorme Vorteile. Er muß sein zu erwartendes Einkommen am Jahresanfang schätzen, und darauf werden die Beiträge berechnet. Der Künstler ist ja der geborenen Pessimist und da es ständig bergab geht, schätzt er sehr vorsichtig. Kann ihm wirklich niemand einen Vorwurf machen. Da landet man leicht unter dem Mindestbetrag, den man zahlen müßte, wenn man sich freiwillig oder privat versichert. Die KSK fühlt mit dem armen Künstler auch mit. Denn wenn er optimistischer in die Zukunft blicken würde, müßte sie ja um so mehr drauflegen.
Bitte korrigiert mich, aber mir persönlich ist bisher kein KSK-Versicherter bekannt, der im Nachhinein einen Einommensteuerbescheid hätte vorlegen und nachzahlen müssen.
Wirklich im Nachteil sind also eigentlich die Krankenkassen....
Wie wärs damit: alle Künstler treten ein und sind bettelarm. Dann hätten wenigstens alle was davon. Bliebe nur zu hoffen, daß die Krankenkassen weiter schlafen.
Das eigentliche Problem ist, daß in unserem Land der Selbständige keinen klaren gesetzlichen Status bekommt. Wenn er nicht grad Gewerbe-Steuer zahlen soll, ist er abhängig beschäftigt, mal scheinselbständig, wie es grad in die Kampagne paßt. Ich war auch schon mal unständig.
Grüße an alle Leidensgenossen
KSK-Mitglied am 22.05.2008, 14:41 Uhr
@auch ein
Endlich einer, der es richtig geschnallt hat. Die KSK will keine neuen reinnehmen, weil sie dann mehr Geld auftreiben muss. Und bisher hat sie aus demselben Grund - das vermute ich auch - die Einkommenseinschätzung der Versicherten ohne weiteres hingenommen. So ist das Spiel jahrelang gelaufen!
Jedoch werden die Versicherten kontrolliert. Ich kenne persönlich einige KSK-Mitglieder, die kontrolliert und aufgefordert worden sind, Steuerbescheide nachzureichen. Sie müßte allerdings keine Nachzahlungen fürchten, da das KSK-Gesetz Nachzahlung nicht vorsieht.
Nun soll die Kontrollen der Versicherten verstärkt werden. Davon habe ich nichts mitbekommen. Ich glaube auch, dass die KSK, nicht die DRV, sie durchführt. Das heisst, sie bleibt weiter in der Hand einer Institution, die nicht wirklich ein Interesse hat, stark durchzugreifen.
Eins musst Ihr Verwerter im Auge behalten. Wenn die Kontrollen der Versicherten wirklich verstärkt werden, kommt es zu einem stärkeren Finanzbedarf seitens der KSK. Und mehr Druck auf Euch.
Ritzfritz (Straubing) am 27.05.2008, 19:45 Uhr
Wo wird eigentlich die Trennungslinie gezogen? Ein selbstständiger Unternehmer, alleine tätig, der Klebeschriften plottet, ist der schon Künstler?
Wen ich Ihn bitte, mir einen Aufkleber "stoppt die KSK" zu plotten, ist er dann Künstler? Ich habe ihm ja nicht gesagt, in welcher Farbe oder Schrift. Somit war er doch kreativ!
Ich bin als Webseitenprogrammierer kein Künstler, da ich genau die Vorgaben meines Auftraggebers bis ins letzte Detail ausführe, sondern ein Programmierer! Aber eigentlich sind doch auch Programmierer kreativ, oder irre ich mich da?
Kann es passieren, dass mein Schriftenschneider ex post doch noch als Künstler eingestuft wird und ich dann die Sache zum zweiten Male löhnen soll?
Auf was muss ich mich einstellen? Um Antwort wäre ich dankbar.
Werbedesigner (Bayern) am 28.05.2008, 01:29 Uhr
@ritzfritz
Servus nach Straubing,
hm....also nach momentaner Lage ist es so, dass der Klebeschriftenmann NICHT zu einer Abgabepflicht führt, wenn er EINEN Aufkleber macht, auf dem steht "stoppt die KSK" :-). Wenn er aber von Ritzfritz öfter beauftragt wird, und er prinzipiell sich immer Gedanken zur Gestaltung macht, ist er wohl als Künstler einzustufen. Zumindest würde das wohl die KSK so sehen. Andernfalls ist es eine handwerkliche Leistung, die er erbringt, die Gefahr ist also relativ gering.
Anders ist das bei einem Programmierer, der mehr macht, als nur Zahlen erfassen. Es kommt auch nicht darauf an, wer Ideen zur Homepagegestaltung hat, solange sie von Ritzfritz ausgeführt werden. Schwuppdiwupp wird man zum Künstler und muss seine Kunden drauf aufmerksam machen, dass da KSA fällig werden könnte. Webseitenprogrammierer sind übrigens aktuell auf der Abschussliste der Prüfer, da dieses Berufsbild ganz neu rein kam....und fast jede Firma betrifft. Deshalb: Augen auf und Ohren auf!
Bitte nicht falsch verstehen! Das ist nicht meine Meinung, das ist der momentane Stand, wie er sich draussen in der kalten rauhen Welt der Sozialprüfer darlegt.
Vielleicht konnt ich Ratzfatzens Fragen ein bisserl beantworten :-)
bis demnächst in diesem Programm...
geschäftsführender Gesllschafter Design am 05.06.2008, 07:50 Uhr
ein ganz interessanter Aspekt ist noch folgender:
Als Künstler braucht man nur 7% MwSt auszuweisen und muss selbst keine Gewerbesteuer abführen. Für den Auftraggeber/Verwerter kommen dann noch 5% KSA dazu > macht also eine steuerliche Belastung von 12%.
Als Gewerbetreibender weise ich 19% Märchensteuer aus (und führe die Gewerbesteuer ab). Hinzu kommen bei Zwangs-Künstler-Einstufung 5% - macht zusammen 24% steuerliche Belastung für den Verwerter.
Als 12% mehr. Wenn die KSK nun also meint, wir seien alle Künstler und sollen für die letzten 5 Jahre die Beiträge entrichten, dann ist es auch nur folgerichtig, dass sowohl die „Künstler“ wie auch Verwerter im Gegenzug eine Steuerrückerstattung für zuviel geleistete MwSt. erhalten - nämlich die Differenz von 12%. Dazu haben dann auch sicher die Verwerter Lust - denn unter dem Strich sparen sie und Väterchen Staat erhält weniger Steuern. Da sollte der Staat doch lieber über eine interne Umschichtung nachdenken.
geschäftsführender Gesllschafter Design am 05.06.2008, 07:52 Uhr
und außerdem möchte ich als Künstler-GMBH dann die Möglichkeit haben, meine Leistungen mit 7% MwSt auszuweisen
KSK-Mitglied am 09.06.2008, 22:58 Uhr
M.E. ist es falsch, den 7% Mehrwertsteuersatz schlichtweg mit "Kunst" gleichzusetzen. Der Satz gilt, wenn ein Urheberrecht entsteht. M.E. müßte es auch möglich sein, die 7% für einen Werbetext oder ein Logo zu berechnen, da sie geschützte Werke sind. Wird das nicht von euren Steuerberatern thematisiert?
GESCHÄftsführender Gesllschafter Design am 09.06.2008, 23:45 Uhr
Text, Logo, Illustration etc. kann mit 7% MwSt. abgerechnet werden, wenn man als Künstler keine Gewerbeleistungen anbietet - und Reinzeichnungen (Satzarbeit, Druck, Anzeigenschaltung etc. fallen unter Gewerbetätigkeit. Daher hatte ich auch jahrelang 2 Firmen: Künstler und Gewerbe.
In diesem System ist man halt vor keiner Auslegung sicher >>> hauptsache man zahlt - wie auch immer und je mehr desto besser
auch ein geschäftsführender Gesellschafter am 16.06.2008, 15:31 Uhr
noch ein paar kurze Infos aus den Akten:
Ich habe ein Papier über Änderungen KSVG (Das KSK Gesetz) vom 15.06.2007, herausgegeben von der KSK selbst:
Danach erheben sie nach wie vor die Abgabe auf alle Nebenkosten, die der Künstler hat, um seine Arbeit zu erbringen:
Telefon, Fracht, Material, Werkzeichnungen Personalkosten. Da der Künstler ja unter Umständen auch selbst die Abgabe leisten muß, muß man hier aufpassen, daß die eingekauften Leistungen nicht nochmal beim Nächsten mit Abgaben belegt werden.
Nicht Abgabepflichtig sind laut diesem Gesetz:
-Die Umsatzsteuer (die 7 oder 19 % Diskussion ist daher nicht notwendig)
-Zahlungen an urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften wie Gema (eine Krähe...)
-Reise und Bewirtungskosten im Rahmen der Steuerlichen Grenzen,!!!!
-ab 2001 auch andere steuerfreie Aufwandsentschädigung (ist nicht näher aufgeführt)
ich hoffe das kann weiterhelfen.
KSKontra.de (Heilbronn) am 16.06.2008, 17:39 Uhr
Stimmt. Die Abgabe ist nicht auf die USt zu leisten.
Dennoch: Wenn man als Werbeagentur KEIN Künstler ist (im Sinne des Steuerrechts), dann muss ein Endkunde, der NICHT Vorsteuerabzug berechtigt ist, auf die Rechnungssumme 12% mehr MwSt. bezahlen (Differenz zwischen 19% und 7%).
Bei einer Rechnungsnettosumme von z.B. EUR 10.000,- muss der Kunde (z.B. ein Museum, eine Kommune oder Bauträger) EUR 1.200,- mehr bezahlen als bei einem "Künstler gemäß Steuerrecht".
Ergo: einige Kunden werden doppelt bestraft, denn sie bezahlen 12% mehr bei einem "Gewerbe-Künstler" UND müssen auch noch die Abgabe berappen.
Und das ist u.E. nicht akzeptabel.
Stefan Stökklen am 22.01.2009, 16:41 Uhr
Hallo,
grundsätzlich finde ich die Idee einer Künstlersozialkasse nicht schlecht.
- Allerdings sollte es eine solche Art der sozialen Absicherung für alle Selbständigen geben. Die KSK wurde vor über 25 Jahren ins Leben gerufen, weil Künstler und Publizisten hilfsbedürftig sind. Das stimmt! Die Honorare sind oft mickrig. Aber auch viele andere Selbständige knabbern am Existenzminimum herum.
- Außerdem sollte es der Staat jedem Bürger selbst überlassen, welche Art der Versicherung er wählt: Bei der KSK muss man sich innerhalb von drei Jahren entscheiden, ob man sich privat oder gesetzlich versichert. Bei der Rente geht überhaupt nur gesetzlich.
- Noch etwas grundsätzliches: Der Staat zwingt niemanden in die KSK. Es gibt zwar eine Versicherungs- und Meldepflicht für Solokünstler- und Solopublizisten, aber es wird nicht überprüft ob auch alle Künstler dort versichert sind. Es gibt auch keine Sanktionen, für all diejenigen, die nicht in der KSK sind, obwohl sie vielleicht drin sein müssten.
So das waren meine Anmerkungen zur KSK. Freue mich auf Antworten.
Matschi am 06.02.2009, 16:14 Uhr
Ich habe hier gerade mal alles quergelesen. In dem einen Fall, in dem der Schreiber 2000 Euro rückwirkend zahlen muß wird verschwiegen, dass man das gezahlte Geld von der Krankenversicherung zurückbekommt.
bei mir dauerte es auch ein wenig, bis ich aufgemommen wurde in die KSK und musste daher die Krankenkasse allein tragen. Nachdem ich in die KSK aufgenommen wurde, musste ich für ein halbes Jahr rückwirkend zahlen, bekam aber mein eingezahltes Geld zurück, was mehr war, als ich in die KSK eingezahlt habe.
ich finde, die KSK ist eine gute Einrichtung, ich würde viel mehr an Sozialabgaben zahlen müssen, wenn es die KSK nicht gebe.
doscho am 27.02.2009, 13:19 Uhr
Pflichtversichert gegen seinen Willen?
Hier wurde die Frage laut, ob es einen Fall gibt, bei dem jemand gegen seinen Willen in der KSK pflichtversichert wurde. Bei mir war das so. Das Medienunternehmen, für das ich bisher Rechnung gestellt hatte, wurde von AOK und BfA geprüft. Alle selbständigen Sprecher oder Autoren, die dort mehr als nur geringfügig beschäftigt waren, wurden unabhängig davon, ob sie noch für etliche andere Auftraggeber arbeiteten als abhängig Beschäftigte eingestuft. Es erging ein Bescheid der KSK über Pflichtversicherung, die private KV musste gekündigt werden und man war als Selbständiger plötzlich zum ersten Mal im Leben gesetzlich versichert wie ein Angestellter. Zudem gab es viel weniger Geld, da ja auch Beiträge für RV und Arbeitslosenversicherung abgezogen wurden. Dieser erzwungene Systemwechsel war finanziell schmerzlich, denn wer mit Ende 30 zum ersten Mal in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, bekommt später nicht viel raus. Zugleich fehlt aber das einbehaltene Geld, um private Rentenversicherungsbeiträge weiterlaufen zu lassen. Auch Arbeitslosenversicherung ist ein Hohn. Man wird gezwungen, in eine Versicherung einzubezahlen, von der man niemals Leistungen erhalten könnte. Denn neben der nun abhängigen Beschäftigung wird ja weiter auf dem freien Markt verdient. Im Falle einer Kündigung würde man also nie Arbeitslosengeld bekommen, da ja noch andere Einkünfte da sind.
KSK Mitglied am 27.02.2009, 15:51 Uhr
doscho, du zahlst keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung als KSK-ler - ehrlich nicht!
Ist Dir auch klar, dass für jede 100 EUR, die Du in die Rentenversicherung einzahlst, die KSK (dank Verwerter und Regierung) weitere 100 EUR für Dich einzahlt? Da sieht die Rechnunng anders aus.
Ich denke, wenn Du Dich ausreichend informierst, kommst Du zu anderen Schlüssen.
Geld wirst Du auch wohl bei der GKK gegenüber der PKK sparen.
Jetzt bist du auch Riester-fähig. Nur zu.
Aus Sicht der Versicherten ist die KSK eine gute Sache. Natürlich sehen die Dinge anders aus für die Verwerter.
Mathias (Plate) am 07.03.2009, 12:02 Uhr
Ich bin schon erstaunt, was man sich so einfallen lässt um ohne Leistungen an Geld zu kommen.
Diskutierten wir noch vor einem Jahr über die Zwangsmitgliedschaft in der IHK, könne wir jetzt gleich über die "KSK" weitermachen.
Vieleicht solten es unsere "Oberen" einfach mal mit richtiger (wertschöpfender) Arbeit versuchen.
Verstanden am 12.04.2009, 19:48 Uhr
ad KSK Mitglied
Es ist unbstritten, dass sich die KSK-Mitgliedschaft lohnen kann. Sonst wäre der Sinn der Kasse gänzlich verfehlt.
Man kann aber schon darüber streiten, ob die KSK überhaupt so isoliert existieren sollte.
Warum gibt es nicht auch eine Sportlersozialkasse oder Kassen für andere Gruppen, deren Einkommenssituation oftmals kritisch ist?
Ich bin für die Stützung von kulturellen Leistungen, also auch für die Idee der KSK. (Anmaßend ist es aber schon, zB Sportler und hier besonders auch Sporttrainer und Übungsleiter draußen zu lassen, denn auch dort werden gesellschaftlich relevante Inhalte gefördert.)
Die Förderung könnte aber viel effizienter sein. Wenn der Erhebungs- und Prüfungs- und Mahnaufwand verringert werden würde durch zB einen einfachen Anteil am Umsatzsteueraufkommen.
Wenn man nun aber die Existenz der KSK akzeptiert, dann sollte völlig unstreitig sein, dass das System der KSK zutiefst überarbeitungswürdig ist:
Vom generellen Auftreten angefangen.
Über die Praxis, die wirklich Bedürftigen herauszuhalten und dort andere Maßstäbe anzulegen als bei denen, die gar nicht wollen, aber dafür Geld bringen.
Über die Tatsache, dass Regeln und Beurteilungen schwammig und Auslegungssache nach Tagesform sind.
Über den Umstand, dass kaum jemand versteht, wann wer für wen welche Abgaben unter Einhaltung welcher Trennung von Positionen und Rechnungen zu zahlen hat. Man also auf die schwammigen Tagesformen warten kann und besser Rücklagen dafür bildet.
Über die Tatsache, dass mit der derzeitigen Struktur eine Wettbewerbsverzerrung zwischen GmbH, Nicht-Künstler-aber-abgabepflichtig und Künstler geschaffen wurde.
Bis zu dem Witz, dass man einerseits kein Künstler ist, wenn es dann eventuell Leistungen geben würde aber zeitgleich in jedem Fall doch Künstler ist, denn dafür erzielt man in jedem Fall Einnahmen.
Oder, KSK-Mitglied?
Insofern müsstest Du die Petition doch unterzeichnen können?
Beste Grüße
ad "VERSTANDEN " :
"Wenn man nun aber die Existenz der KSK akzeptiert, dann sollte völlig unstreitig sein, dass das System der KSK zutiefst überarbeitungswürdig ist "
Nachdem in Köln ( Prozess Musiker gegen die KSK ) nun endlich der
"Knoten geplatzt ist " beginnen die Künstler nun endlich selber zu erkennen was die Reform der KSK von 2007 UNS ALLEN
beschert hat .
Hier nur 2 Fälle : http://www.kskforum.de/UMFRAGE1
www.kskforum.de
Was bei mir täglich an mails und Anrufen ankommt ist kaum noch zu ertragen .
Hierzu ein Politiker :
"Die dritte Novelle der KSK ist ein großer Wurf "
Joachim Griebe - seit 18 Jahren über die KSK versichert -
als möglicher Verwerter überprüft - und von der KSK beim Finanzamt überprüft.
Die Zwangsversicherung für selbständige Künstler in der KSK ist absolut unsozial und greift in die Entscheidungsfindung von selbständigen in nicht zu rechtfertigender Weise ein. Soetwas kann nur Politikern einfallen.
KSK Mitglied am 24.04.2009, 23:20 Uhr
@Verstanden am
Ja, volle Zustimmung, aber ich unterschreibe die Petition nicht, weil die meisten hier die KSK ganz abschaffen wollen, auch wenn immer wieder beteuert wird, das sei nicht der Zweck der Veranstaltung (andere sprechen offen darüber).
wahnsinn am 15.07.2009, 22:24 Uhr
Eine entscheidende Fragen ist die nach der Prüfung der Versicherten selbst.
Wird diese ebenso penetrant durchgeführt, wie die Prüfung der sogenannten Verwerter, inkl. Hausdurchsuchung! Meines Wissens sind die Angaben an die KSK freiwillig und werden nur stichprobenartig durchgeführt. So erklärt sich auch der Wert (lt. KSK Statistik) von durchschnittlich 12.000 EUR Einkommen der Versicherten. Ich kann mich an Studienkollegen erinnern, die nix auf die Kette bekommen haben und dort untergekrochen sind und nach Strich und Faden über ihre wahren Einkünfte gelogen haben und dies immer noch tun!
Ist der Gerhard Richter eigentlich bei der KSK versichert?
Hat das kölner Domkapitel für das Richterfenster in der Südfassade KSK-Abgaben bezahlt?
Die KSK nimmt für sich in Anspruch die »Kulturschaffenden« abzusichern, welche Rentenerwartungen/Absicherung haben denn die dort Versicherten mit jenen geschummelten Durschnittseinkommen. Dieser Absicherungsaufgabe kann die KSK mit diesen Zahlen gar nicht gerecht werden. Wieviel Rente bekommt denn ein Künstler bei 12.000 EUR im Jahr 2030 – heutige 100 EUR nur 50 EUR?
Rechnet man einmal das mögliche deutschlandweite Abgabenvolumen aus: Jeder, der nur einmal ein verwertbares PIPS sagt erbringt künstlerische abgabenpflichtige Leistung, die KSK wäre eine der reichsten Sozialkassen oder der Abgabensatz müsste bei 0.04 % liegen. Kennen, die Technokraten der KSK den Erweiterten Kunstbegriff von Joseph Beys – jeder ist ein Künstler.
Ich hätte größte Lust dazu aufzufordern, dass wir »Künstler« alle da eintreten.
Dies würde leider dazu beitragen diesen politischen Umverteilungspopanz nur weiter aufzublähen und das Feld dem opportunistischen Politikergeschmeiss zu überlassen.
Sinnvoller erscheinen mir allerdings die Klagewege:
Der Abgabenbemessungsgrundsatz muss sich an den volkswirtschaftlich Größen und daraus resultierenden, möglichen Einnahmen (per Definition von Beys und der KSK) ausrichten und nicht an den tatsächlichen Einnahmen, der armen Menschen die die KSK bislang drangsalieren und zur Kasse bitten konnten.
Dies würde die KSK in die Zwangslage bringen ihren politischen Anspruch öffentlicher zu machen und zur politischen Disposition zu stellen.
Die deutschen Finanzämter sprechen Menschen, die innert von drei Jahren nix auf die Ketten kriegen – auch mir als »Künstler« eine Gewinnerzielungsabsicht ab, die Verlustzuweisung der letzten drei Jahre sind dann null und nichtig. Gilt ähnliches für die Definition von Künstlern?
Ich poppel schon seit drei Jahren als KSK-Versicherter in der Nase herum und habe leider seit drei Jahren keinen einzigen Poppel verkauft. Bin ich dann noch Künstler den man weiterhin versichern kann?
Wird das Kunstschaffen, die Ökonomie des Kunstschaffenden und die Pflicht zur Versicherung regelmässig und durchgreifend und in selben Maße wie die Ökonomie und die mögliche Verwertung überprüft?
Gibt es in der KSK einen Expertenbeirat, der das Feld von Kunst und Design justiziabel fassen kann und wenn ja, was sind das für Wunderknaben?
Die KSK kann ihrem Ziel – Künstler sozial abzusichern – bei angegebenen (und zurecht gelogenen Einkommen, der Versicherten selbst) gegenüber ihren Versicherten gar nicht nachkommen. Eine zum Überleben geeignete Rente gar nicht zahlen. Die Versorgung alter, arbeitsloser, verarmter Künstler et al. wird ohnehin durch die durch Steuerzahler geleistet!
Also besser einen Künstlersoli von 0.04% für alle. Schliesslich verwenden wir alle das künstlerische Artefakt das Kunst-Momentum!
Hier zeigt sich politische und ökonomische Unfähigkeit unserer so genannten Volksvertreter.
Würden alle steuerpflichtigen Menschen ihre Steuererklärung so einreichen, dass sie nur das zahlen, was sie lt. Gesetz wirkliche zahlen müssten wäre unser wunderbare Bananenrepublik schon 1960 pleite gewesen. Die berechtigte Aggression auf die Herren »Zumwinckels« zu lenken ist ein Schattenmanöver!
Mich kotzt an das Technokraten über Kunst und deren Ökonomie befinden.
Mir fällt es schwer zu glauben, dass Bürokraten über den Unterschied zwischen Design und Kunst entscheiden könnten.
Ich fühle mich hilflos und bedroht, durch Menschen die glauben das »richtige« zu tun!
Das hatten wir schon einmal!
Damian am 22.07.2009, 17:21 Uhr
Mich würde mal eine Liste interessieren in der sich alle bisher durch die KSK-Problematik insolvent gegangenen "Künstler" (die eigentlich keine sein wollen, sondern eigentlich nur Ihr täglich Brot verdienen und keinem auf der Tasche liegen möchten) eintragen können!
Das müsste doch eine stattliche Liste geben - und die könnte dann mal jemand nach Berlin schicken zu unseren tollen Wirtschaftskrisen-Abwendern im Bundestag!
Bin selber gerade mitten in dem Thema, bin mal gespannt, was dabei heraus kommt - sollte mich nicht wundern, wenn es nachher heißt: Firma weg, Haus weg und wenn ich dann die Hand aufhalte kriege ich wahrscheinlich gar nix, weil ich ja selbständig war.
Schöne Grüße an alle betroffenen - Tapfer durchhalten gegen die Windmühlen der deutschen Bürokratur!!!
P.Machiavelli am 24.01.2010, 09:49 Uhr
sehr ineressant:
"Somit bleibt selbständigen Künstlern/Publizisten, wie z.B. Inhabern von Werbeagneturen, Textern, Journalisten, etc. das unternehmerische Recht verwehrt, selbstständig zu entscheiden, in welcher Form sie Altersvorsorge treffen wollen und ob sie sich in einer privaten KV versichern möchten"
..und:
"Hinzu kommt die Ungleichbehandlung gegenüber den Versicherungswilligen: Künstler/Publizisten mit mehr als einem Festangestellten können sich in der KSK NICHT versichern!"
naja, und sind dann ja auch versicherungsfrei.. und können sich dann unternehmerisch frei entscheiden. ist doch gut oder?
weil ich dachte jetzt die ksk ist doof, hä?
ah! verstehe!
die verwerter wollen sich die abgabe sparen und versuchen den künstlern publizistn etc. die ksk madig zu machen.
netter versuch!
das nächste mal nicht ganz so plump bitte!! hahahaaa!!!
KSKontra.de (Heilbronn) am 25.01.2010, 09:42 Uhr
@Machiavelli
Während nahezu jeder Mensch sich in Laufe seines Lebens mindestens ein Mal wünscht, sein Gegenüber würde sich bitte mal in seine Lage versetzen, scheinen die wenigsten in der Lage zu sein, sich selbst in die Lage des anderen hineinzufühlen.
Wir können durchaus nachvollziehen, das in der KSK versicherte Künstler die KSK-Argumentation und die Institution an sich hoch halten und preisen. Ermöglicht die KSK doch den "Versicherten Selbständigen" eine Absicherung zum halben Preis. Und wer am Existenzminimus seiner künstlerischen Tätigkeit nachgeht ist sehr froh darüber.
Warum die KSK-Befürworter jedoch nicht verstehen wollen (nicht können), dass selbständigen Künstler die Abgabe nicht als gerecht empfinden, bleibt ein Rätsel. Würden sich eben diese mal wirklich in die Lage der KSK-Kritiker versetzen, würden wohl die meisten ähnliche Akzeptanz-Probleme haben.
Empathie-Test Nr. 1:
Als selbständiger Werbeagenturinhaber (juristische Person), muss man auf sein Gehalt und den entnommenen Gewinn die Abgabe zahlen - auch wenn man garnicht in der KSK versichert oder versicherbar ist!
Liebe KSK-Befürworter, Hand aufs Herz: Sie zahlen Abgaben und Steuern und leben mit einer stetigen Verteuerung. Und dann nochmals ca. 4-5% das schwer verdienten Geldes Abgeben. Ohne Gegenleistung. Sie hätten damit kein Problem?
Empathie-Test Nr. 2:
Als selbständiger Webdesigner (Einzelunternehmer), müssen die Kunden auf jede Rechnung die Abgabe zahlen. Diese wollen nicht für eine weitere Abgabe zur Kasse gebeten werden. Sie verlangen die Reduktion der Rechnungssumme um die 4-5% und einen zukünftigen Rabatt auf die Stundensätze. Andernfalls wechseln sie den Dienstleister (bei juristischen Personen muss keine Abgabe gezahlt werden).
Liebe KSK-Befürworter, Hand aufs Herz: Ihre Kunden sollen für Ihre Arbeit zusätzlich zur Rechnungssumme von z.B. EUR 2.000,- netto noch weitere EUR 100,- an die KSK überweisen. Dadurch ist die Leistung aber nicht EUR 2.100,- wert. Und die Abgabe muss ihr Kunde auch noch selbst errechnen, verwalten und melden. Und wenn er einen Fehler macht, darf er mit Strafen/Sanktionen rechnen. Würden Sie das Ihrem Kunden zumuten, wenn:
- Sie selbst nicht der "Nutznießer" der Abgabe wären?
- Ihr Kunde sich permanent darüber beschwert und eine Lösungsvorschlag wünscht bzw. Ihre Rechnungen kürzt?
Ja? Sie würden die Beziehung zu Ihrem Kunden wegen der KSK riskieren?
Empathie-Test Nr. 3:
Sie sind selbständiger Künstler und möchten in den Genuss der KSK kommen. Ihre Anträge werden aber abgelehnt, weil man Ihre Kunst nicht als Kunst im Sinne des KSVG einstuft. Oder Sie haben mehr als einen Angestellten und sind somit nicht versicherbar. Dennoch sollen Ihre Kunden für Ihre Leistungen die Abgabe zahlen.
Liebe KSK-Befürworter, Hand aufs Herz: Ihre Kunst wird nicht als Kunst angesehen, Man sagt Ihnen nach, Sie wären Gewerbetreibender und kein Künstler und deswegen sollen Sie sich selbst um Ihre Altersvorsorge kümmern. Aber Ihre als "Nicht-Kunst" eingestufte Arbeit zieht dennoch eine Abgabe für Ihre Kunden nach sich(!) Das Argument der KSK: Ansonsten würden die "echten" Künstler gegenüber den "Nicht-Künstlern" benachteiligt, da die Auftraggeber nur diese Künstler beauftragen würden, die keine Abgabe nach sich ziehen. Aber hallo: Genau da geschieht ja bereits, denn bei Beauftragung von juristischen Personen (z.B. GmbH) muss der Auftraggeber keine Abgabe leisten. Ergo: die3 KSK schadet sich mit dieser Argumentation und der Verschiedneartigen Abgabelogik nur selbt.
Fänden Sie es gerecht, wenn über Ihre Kunst entschieden würde, sie sei garkeine Kunst? Und fänden Sie es fair, wenn Sie sich nicht versichern könnten, weil Sie mehr als einen Angestellten hätten.
Also liebe KSK-Befürworter: Versetzten Sie sich in unsere Lage, bevor Sie unsere Haltung pauschal kritisieren. Soviel Empathie muss sein.
Wackelpudding am 20.02.2010, 22:17 Uhr
Ich bin seit mehr als 10 Jahren selbstständig. Von dem KSK-Gesetz hatte ich keine Ahnung. Die Abgabenachzahlung,die mich jetzt als Verwerter via Betriebsprüfung traf, krieg ich mit meiner Miniagentur gerade noch so gebacken. Aber wenn die KSK jetzt mich auch noch rückwirkend als Künstler einstuft und ich die Rentenversicherung für Jahre nachzahlen muss, treibt mich das definitv in den Ruin. Und die Logik? Der Staat sagt: Du bist kein Unternehmer, du bist Künstler. Das darf doch nicht wahr sein...
Wackelpudding am 21.02.2010, 00:30 Uhr
Nochmal ich. Vielen Dank für all die wertvollen Beiträge hier, die mir endlich "Licht ans Fahrrad" gebracht haben. Ich spekuliere jetzt mal darauf, dass tatsächlich keine RV und KV-Beträge nacherhoben werden - und komm' ein wenig von der Decke runter.
Ich bin "gelernter" Journalist und hab' ein Studio für Öffentlichkeitsarbeit und Mediengestaltung. Ich bin der Klassiker für den "Künstler wider Willen".
Nach allem was ich bis jetzt gelesen habe und recherchieren konnte, müsste dieses Gesetz auf dem Rechtsweg auszuhebeln sein, so schlampig und widersprüchlich wie es gezimmert ist. Und wenn die deutschen Gerichte nicht helfen wollen, könnte vielleicht Europa helfen. Das BMAS schreibt selbst auf seiner Website, Zitat: "Die im Jahr 1983 eingeführte Künstlersozialversicherung ist eine in Europa einzigartige soziale und kulturpolitische Errungenschaft,..." Hier bleib ich beim Wort "einzigartige" hängen...
Ich suche kurzfristig einen Anwalt auf, um mich gegen die Pflichtversicherung zu wappnen. Und parallel schau ich mich schon mal nach einem Büro und Wohnsitz im EU-Ausland um.
KSKontra.de (Heilbronn) am 22.02.2010, 08:54 Uhr
@ Wackelpudding
sollten Sie nach Konsultation Ihres Anwalts weitere News zum Thema haben: gerne! KSKontra.de ist für Sie gerne zur Stelle - auch telefonisch.
verordnete Ruhe am 27.10.2011, 16:42 Uhr
Betreff: Wer nicht pünktlich zahlt, ist nicht versichert!
Hallo KSKontra LeserInnen,
Ich schildere mal kurz meinen Fall:
Ich bin in der KSK versichert, bin selbständig (Publizistin)
Seit diesem Jahr (2011) sind meine Aufträge bzw. Einnahmen eingebrochen.
Ich kann mir den geringen monatl. KSK Beitrag (KV, PV, RV) nun nicht mehr leisten und lebe unterhalb der Armutsgrenze.
(ich bekomme meine Miete und mein Essen gerade so zusammen)
Den Einnahmeschwund meines nunmehr "Unter-HartzIV-Niveau-gesunkenen-Einkommens", habe ich der KSK noch nicht mitgeteilt. (weil ich die Konsequenzen nicht einschätzen kann )
Die KSK hat nun aufgrund meiner Zahlungsunfähigkeit (seit 4 Monaten), nach mehreren Zahlungsaufforderungen und Mahnungen die Leistungen aus der sozialen Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung gestoppt. Sie nennen das : "Ruhen der Leistung".
Und dieses "Ruhen der Leistung" gilt solange, bis alle Forderungen, auch die dieser nun verordneten Ruhezeit beglichen sind. (also: Wer nicht pünktlich zahlt oder seinen Zahlungsrückstand nicht minimiert bekommt, bekommt auch nix - ist also nicht mehr versichert - muss aber weiter zahlen!)
Oder: Wer nichts hat, macht Schulden.
Der Schuldenberg bei der KSK wird mit meiner Armut (kein Auftrag in Sicht) einfach von selbst weiter wachsen, bis an das Ende meines Lebens - und krankenversichert bin ich dabei trotzdem nicht.
Ich würde gerne sofort aussteigen aus dieser "Krankenversicherungspflicht in Deutschland Nummer" - und mich erst dann wieder versichern, wenn ich es mir leisten kann. Ich finde ein Solidarsystem an sich ja nicht verkehrt - aber hier wird denen genommen - die nichts haben.
Kann ich mich als gering-verdienende, selbständige Künstlerin überhaupt noch befreien von dieser Schulden-produzierenden Versicherungspflicht?
Oder bin ich eine Badbank ? - Da wird dann einfach ein Minuskonto auf meinen Namen angelegt - auf Lebenszeit? So sieht`s für mich aus.
Dank für jeden Ratschlag!
Mit lieben Gruss
aus Hamburg
Muskete am 21.11.2011, 19:18 Uhr
@verordnete Ruhe:
[1. Wenn man seine Miete über Monate nicht zahlen würde, würde der Vermieter einem auch irgendwann kündigen...]
2. Man darf zweimal innerhalb von sechs Jahren unter die Grenze von 3.900 Euro Gewinn fallen, bleibt aber trotzdem versichert - unbedingt der KSK also mitteilen, dass das Einkommen geringer ist, als eventuell am Jahresanfang gedacht, dann wird für die Zukunft der Beitrag geändert. Die Mindestbeiträge werden jedoch trotzdem nach den 3.900 Euro berechnet (gesetzliche Mindestgrenze).
3. Wenn Sie gar nicht machen, bekommen Sie demnächst einen Bescheid, dass die Versicherungspflicht beendet wird - dann müssen Sie sich wieder freiwillig versichern - und das kann teuer werden. {Versicherungspflicht besteht im Moment für Jeden!!)
4. Oder Sie erklären der KSK gegenüber, dass Sie die Tätigkeit aufgegeben haben, dann wird die Versicherungspflicht auch beendet. Ergebnis - siehe Punkt 3.
5. Im Zweifel bleibt dann bedauerlicherweise nur noch der Gang zur ARGE, bis es wieder besser läuft. Danach wieder bei der KSK melden.
Beste Grüße nach Hamburg und ich hoffe, die Info hilft irgendwie weiter...
picassi am 07.12.2011, 13:53 Uhr
auch wenn man in der normalen krankenkasse freiwilliges mitglied ist und seine beiträge 2 monate nicht zahlt, ruhen die leistungen. das ist ganz normal. also bleibt nur die möglichkeit sein gewerbe abzumelden und sich ans amt zu wenden.