W. B. (Wuppertal) am 10.12.2007, 12:47 Uhr
Ist der gesamte Bereich der digitalen Bild-Be- und Verarbeitung, also im
weitesten Sinne der Druckvorlagenherstellung, jetzt auch zur "Kunst" geworden, nur wenn er beim Fotografen stattfindet?
Was meine Arbeit betrifft, ist das mittlerweile bei manchen Rechnungen 50% der Rechnungssumme.
Also: was tun mit diesem neuen Aufgabenfeld der Fotografen?
Mario am 14.01.2008, 14:20 Uhr
Hallo zusammen. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen: Wenn ich für Werbeaufnahmen einen Fotografen beauftrage, welcher zugleich Handwerksmeister ist, muss ich dann KSA an diesen abführen oder nicht? Einerseits sind Handwerker ja nich abgabepflichtig, andererseits sind (Werbe-)Fotografen schon abgabepflichtig. Wie sie es also aus, wenn der Fotograf beide Kriterien erfüllt?
Vielen Dank, Mario.
KSKontra.de (Heilbronn) am 14.01.2008, 15:11 Uhr
Hallo Mario,
zunächst einmal: Sie müssen Ihre Frage nicht drei Mal in verschiedenen Threads posten ;-)
Unseres Wissens ist es unerheblich, ob der Fotograf Handwerksmeister ist - oder nicht. Wenn seine Leistung Künstlerisch/Publizistisch gemäß KSVG ist, dann ist auch die Künstlersozialabgabe (KSA) darauf zu entrichten.
Wenn der Fotograf Portraitaufnahmen macht, sind diese Abgabefrei. Macht er hingegen Werbeaufnahmen, so ist die KSA zu leisten.
KIPPT DIE KSK! am 31.01.2008, 21:01 Uhr
Bitte nicht Spammen. Der ursprüngliche Kommentar – der von KSKontra.de an dieser Stelle gelöscht wurde – ist hier zu finden.
alles wehklagen nützt leider nichts - die sache ist höchstrichterlich abgesegnet. wer also, wie ich, praktisch ausschließlich werbung fotografiert, produziert kunst, ist also künstler. da könnte nur massiv und solidarisch (?) druck auf den gesetzgeber ausgeübt werden, damit dieser den begriff im künstlersozialgesetz neu definiert bzw. einschränkt. allerdings könnte die verschärfte auslegung des gesetzes auch zum bumerang werde, denn wer - wenn auch unfreiwillig - "künstler" ist, hat einen anspruch auf pflichtversicherung in der ksk...
Frau Rieke am 03.02.2009, 12:46 Uhr
Diese Kommentare sind ja schon etwas älter. antwortet da wohl jetzt noch jemand??
Ich hätte da eine besondere Frage. Was ist, wenn der Fotograf nur Nutzungsrechte in Rechnung stellt? Er fotografiert also seine eigenen Bilder, verkauft aber die Rechte. Diese Bilder entsthene aber zu Themen, die sich auf den Auftraggeber beziehen. abgabepflichtig oder nicht??
Das wüßte ich gerne.
Herzlichen Dank im Voraus
Frau Rieke am 03.02.2009, 12:48 Uhr
Was ist wohl damit, daß der Fotograf Bilder zum Theme des Auftraggebers macht, aber nur die Nutzungsrechte verkauft? Ist das dann nicht abgabepflichtig??
KSKontra.de (Heilbronn) am 03.02.2009, 13:27 Uhr
an Frau Rieke:
unseres Wissens muss keine KSA auf Lizenzkosten bezahlt werden.
Und wenn ein Fotograf "nur" die Nutzungsrechte in Form einer Lizenz verkauft, sollte die KSA auch nicht fällig werden.
In der Rechnung sollten dann aber Lizenzkosten aufgeführt sein.
fides am 09.02.2009, 08:14 Uhr
Ein Fotograf verkauft IMMER nur Nutzungsrechte. Die Urheberschaft an einem Bild kann man nicht verkaufen (siehe Urheberrechstgesetz).
Wenn ein Fotograf Lizenzen verkauft, dann ist das lediglich eine eingeschränkte Nutzung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine eingeschränkte Nutzung anders "KSK-besteuert" wird als eine uneingeschränkte Nutzung.
Hier muss man "nur" unterscheiden, ob Kunst oder nicht Kunst.
Christine am 08.04.2009, 14:45 Uhr
Wie sieht es mit der Abgabepflicht für Fotos aus, die rein »handwerklich« entstanden sind, also ohne Kreativleistung ein Produkt abbilden, und diese Bilder dann in Katalogen und Broschüren veröffentlicht werden? Abgabepflicht ja oder nein? Gibt es ggf. etwas zu tun, um »nein« zu erreichen?
KSKontra.de (Heilbronn) am 08.04.2009, 15:16 Uhr
an Frau Rieke:
wir haben nochmals recherchiert. Lizenzkosten für kreative/künstlerische Leistungen sind leider doch abgabepflichtig.
an Christine:
hier kommt es darauf an: was für ein "Produkt" wird abgebildet? Wenn es ein Produkt ist, das es zu verkaufen gilt (Katalog bietet abgebildetes Produkt an), ist es unseres Wissens abgabepflichtig.
Ein_Frager am 12.10.2009, 16:39 Uhr
Obwohl diese Seite schon älter ist: Wenn ein Fotograf über 400 Produkte (Schraubenteile) nach immer gleichem Schema fotografiert (gleicher Aufnahmewinkel, gleiche Einstellung, hoher Automationsgrad), muss dann der Kunde, der diese Aufnahmen für seinen Katalog kauft, KSK-Gebühren zahlen? Das wäre doch wohl eher Handwerk und keine Kunst, oder?
geschäftsführender Gesllschafter Design am 19.10.2009, 22:03 Uhr
@ ein Frager
Es geht der KSK nicht um Handwerk oder Kunst. Auf der Website von dre KSK findest Du Texte, die ganz deutlich sagen, dass es sogar bei der fotografie nicht um Kunst oder handwerkliches Können geht. Allein die Tatsache, dass die Fototgrafie für werbliche Zwecke eingesetzt wird, begründet die Erhebung der KSA auf diese Leistung. Damit wird ganz deutlich, worum es bei diesem System KSK geht: es ist ganz einfach eine Werbesteuer geworden. Es geht schon lange nicht mehr darum, arme Künstler zu schützen und zu behüten.
Hier passiert etwas ungeheuerliches, was die KSK-Mitglieder (wie ein gewisser Sympathisant auch in diesen Kreisen ##### hallo KSK-Mitglied - wie geht˚s? ####) leider nicht so wirklich blicken. Denn künstlerisches und unternehmerisches Denken gehen nicht immer einher. Und der Begriff „sozial“ wird auch leider in viel zu viele Richtungen gedehnt. Um sozial geht es bei der KSK auch nicht mehr. Nur noch um Geld kassieren, im System verschieben und unsinnig ausgeben.
Ich verspüre schon lange keine Lust mehr, freie Grafiker zu beauftragen - dann mache ich lieber selbst Überstunden ... das ist der künstlerische Freigeist in mir, der genau wie der Unternehmer in mir, keine Bereitschaft zeigt, ungerechtfertigte Abgaben zahlen zu müssen.