empfehlen Wann ist Fotografieren Kunst im Sinne des KSVG?

Ein Fotograf, mit dem KSKontra.de in Kontakt steht, hat von der Rechtsabteilung seines Steuerbüros folgende Stellungnahme zu dieser Frage erhalten...

Beim Fotografen liegt eine künstlerische Tätigkeit nur vor, wenn "dem Schaffen eines Fotografen eine schöpferische Leistung in einem Umfang zu Grunde liegt, die über das in diesem Beruf durch eine schöpferische bzw. gestalterische Komponente bereits gekennzeichnete Handwerkliche deutlich hinausgeht" (BSG, Urteil vom 24.06.98). Als Indiz für künstlerische Fotografie gilt z.B. die Motivwahl und Motivgestaltung nach ästhetischen Gesichtspunkten (Ausdruck, Komposition, farbliche Gestaltung, etc.). Handwerklich ist dagegen z.B. die Auswahl des geeigneten Filmaterials, die Standortwahl, Ausleuchtung und Filmentwicklung.

Kunst benötigt laut Rechtsprechung ein "Mindestmaß an eigenschöpferischer Gestaltung". Dies gilt jedoch nicht im Bereich der Werbung. Ausgehend vom Werbefotografen hat das BSG festgestellt: "Die Werbefotografie ist eine künstlerische Tätigkeit i.S.d. KSVG. Dies gilt unabhängig davon, ob dem Werbefotografen im Einzelfall ein kunsttypischer Gestaltungsspielraum zur Verfügung steht.

Für die Fotografie sind also verschiedene Bereiche zu unterscheiden.
- künstlerische Fotografie ist Kunst
- handwerkliche Fotografie ist keine Kunst
- Pressefotografie ist Publizistik und damit abgabepflichtig
- Werbefotografie ist laut BSG immer (!) Kunst, auch wenn diese rein handwerklich vollzogen wird.

Es kommt also immer auf den Charakter der Leistung an und nicht auf den Status des Fotografierenden. Es geht um die Leistung die erbracht wird und um die Abgrenzung ob diese handwerklich oder künstlerisch ist.

Die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer hat daher leider keine Auswirkung auf den Künstlerstatus bei der KSK, wenn man z.B. Werbefotos macht. (Auch ein "Busfahrer" der als Hobbyfotograf beauftragt würde, Werbefotos zu schiessen, wäre aus Sicht der KSK ein Künstler.)

Aus diesem Grunde ist es aber sehr wohl ratsam, Rechnungen in verschiedene Rechnungsposten zu unterteilen.

In dem aufgeführten Beispiel des Druckens und Einrahmens von (Werbe-) Fotos würde z.B. das Drucken nur eine Vervielfältigung des bereits vorhandenen Produktes darstellen und somit keine Abgabepflicht auslösen. Nur die Fotos wären Kunst und nur dafür müssten Auftraggeber die Abgabe entrichten. Ist allerdings keine Staffelung der einzelnen Rechnungsposten vorgenommen worden, so dass Auftraggeber und die KSK nicht nachvollziehen können, was genau die künstlerische Tätigkeit darstellt, muss im Zweifel auf das gesamte in Rechnung gestellte Entgelt die Künstlersozialabgabe gezahlt werden.

KSKontra.de ist der Ansicht, dass eine solch klare Abgrenzung im alltäglichen Berufsleben von Fotografen kaum möglich ist. Was meinen Sie?

W. B. (Wuppertal) am 10.12.2007, 12:47 Uhr

Ist der gesamte Bereich der digitalen Bild-Be- und Verarbeitung, also im
weitesten Sinne der Druckvorlagenherstellung, jetzt auch zur "Kunst" geworden, nur wenn er beim Fotografen stattfindet?
Was meine Arbeit betrifft, ist das mittlerweile bei manchen Rechnungen 50% der Rechnungssumme.
Also: was tun mit diesem neuen Aufgabenfeld der Fotografen?


Mario am 14.01.2008, 14:20 Uhr

Hallo zusammen. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen: Wenn ich für Werbeaufnahmen einen Fotografen beauftrage, welcher zugleich Handwerksmeister ist, muss ich dann KSA an diesen abführen oder nicht? Einerseits sind Handwerker ja nich abgabepflichtig, andererseits sind (Werbe-)Fotografen schon abgabepflichtig. Wie sie es also aus, wenn der Fotograf beide Kriterien erfüllt?
Vielen Dank, Mario.


KSKontra.de (Heilbronn) am 14.01.2008, 15:11 Uhr

Hallo Mario,
zunächst einmal: Sie müssen Ihre Frage nicht drei Mal in verschiedenen Threads posten ;-)

Unseres Wissens ist es unerheblich, ob der Fotograf Handwerksmeister ist - oder nicht. Wenn seine Leistung Künstlerisch/Publizistisch gemäß KSVG ist, dann ist auch die Künstlersozialabgabe (KSA) darauf zu entrichten.
Wenn der Fotograf Portraitaufnahmen macht, sind diese Abgabefrei. Macht er hingegen Werbeaufnahmen, so ist die KSA zu leisten.


KIPPT DIE KSK! am 31.01.2008, 21:01 Uhr

Bitte nicht Spammen. Der ursprüngliche Kommentar – der von KSKontra.de an dieser Stelle gelöscht wurde – ist hier zu finden.


uli planz am 18.08.2008, 19:58 Uhr

alles wehklagen nützt leider nichts - die sache ist höchstrichterlich abgesegnet. wer also, wie ich, praktisch ausschließlich werbung fotografiert, produziert kunst, ist also künstler. da könnte nur massiv und solidarisch (?) druck auf den gesetzgeber ausgeübt werden, damit dieser den begriff im künstlersozialgesetz neu definiert bzw. einschränkt. allerdings könnte die verschärfte auslegung des gesetzes auch zum bumerang werde, denn wer - wenn auch unfreiwillig - "künstler" ist, hat einen anspruch auf pflichtversicherung in der ksk...


Frau Rieke am 03.02.2009, 12:46 Uhr

Diese Kommentare sind ja schon etwas älter. antwortet da wohl jetzt noch jemand??
Ich hätte da eine besondere Frage. Was ist, wenn der Fotograf nur Nutzungsrechte in Rechnung stellt? Er fotografiert also seine eigenen Bilder, verkauft aber die Rechte. Diese Bilder entsthene aber zu Themen, die sich auf den Auftraggeber beziehen. abgabepflichtig oder nicht??
Das wüßte ich gerne.
Herzlichen Dank im Voraus


Frau Rieke am 03.02.2009, 12:48 Uhr

Was ist wohl damit, daß der Fotograf Bilder zum Theme des Auftraggebers macht, aber nur die Nutzungsrechte verkauft? Ist das dann nicht abgabepflichtig??


KSKontra.de (Heilbronn) am 03.02.2009, 13:27 Uhr

an Frau Rieke:

unseres Wissens muss keine KSA auf Lizenzkosten bezahlt werden.
Und wenn ein Fotograf "nur" die Nutzungsrechte in Form einer Lizenz verkauft, sollte die KSA auch nicht fällig werden.

In der Rechnung sollten dann aber Lizenzkosten aufgeführt sein.


fides am 09.02.2009, 08:14 Uhr

Ein Fotograf verkauft IMMER nur Nutzungsrechte. Die Urheberschaft an einem Bild kann man nicht verkaufen (siehe Urheberrechstgesetz).
Wenn ein Fotograf Lizenzen verkauft, dann ist das lediglich eine eingeschränkte Nutzung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine eingeschränkte Nutzung anders "KSK-besteuert" wird als eine uneingeschränkte Nutzung.
Hier muss man "nur" unterscheiden, ob Kunst oder nicht Kunst.


Christine am 08.04.2009, 14:45 Uhr

Wie sieht es mit der Abgabepflicht für Fotos aus, die rein »handwerklich« entstanden sind, also ohne Kreativleistung ein Produkt abbilden, und diese Bilder dann in Katalogen und Broschüren veröffentlicht werden? Abgabepflicht ja oder nein? Gibt es ggf. etwas zu tun, um »nein« zu erreichen?


KSKontra.de (Heilbronn) am 08.04.2009, 15:16 Uhr

an Frau Rieke:
wir haben nochmals recherchiert. Lizenzkosten für kreative/künstlerische Leistungen sind leider doch abgabepflichtig.

an Christine:
hier kommt es darauf an: was für ein "Produkt" wird abgebildet? Wenn es ein Produkt ist, das es zu verkaufen gilt (Katalog bietet abgebildetes Produkt an), ist es unseres Wissens abgabepflichtig.


Ein_Frager am 12.10.2009, 16:39 Uhr

Obwohl diese Seite schon älter ist: Wenn ein Fotograf über 400 Produkte (Schraubenteile) nach immer gleichem Schema fotografiert (gleicher Aufnahmewinkel, gleiche Einstellung, hoher Automationsgrad), muss dann der Kunde, der diese Aufnahmen für seinen Katalog kauft, KSK-Gebühren zahlen? Das wäre doch wohl eher Handwerk und keine Kunst, oder?


geschäftsführender Gesllschafter Design am 19.10.2009, 22:03 Uhr

@ ein Frager
Es geht der KSK nicht um Handwerk oder Kunst. Auf der Website von dre KSK findest Du Texte, die ganz deutlich sagen, dass es sogar bei der fotografie nicht um Kunst oder handwerkliches Können geht. Allein die Tatsache, dass die Fototgrafie für werbliche Zwecke eingesetzt wird, begründet die Erhebung der KSA auf diese Leistung. Damit wird ganz deutlich, worum es bei diesem System KSK geht: es ist ganz einfach eine Werbesteuer geworden. Es geht schon lange nicht mehr darum, arme Künstler zu schützen und zu behüten.
Hier passiert etwas ungeheuerliches, was die KSK-Mitglieder (wie ein gewisser Sympathisant auch in diesen Kreisen ##### hallo KSK-Mitglied - wie geht˚s? ####) leider nicht so wirklich blicken. Denn künstlerisches und unternehmerisches Denken gehen nicht immer einher. Und der Begriff „sozial“ wird auch leider in viel zu viele Richtungen gedehnt. Um sozial geht es bei der KSK auch nicht mehr. Nur noch um Geld kassieren, im System verschieben und unsinnig ausgeben.
Ich verspüre schon lange keine Lust mehr, freie Grafiker zu beauftragen - dann mache ich lieber selbst Überstunden ... das ist der künstlerische Freigeist in mir, der genau wie der Unternehmer in mir, keine Bereitschaft zeigt, ungerechtfertigte Abgaben zahlen zu müssen.

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