Pit am 23.11.2007, 16:08 Uhr
Ich bin generell gegen die KSA! Da ich nicht in der KSK versichert bin, sollen meine Kunden auch NIX bezahlen müssen!!!
Dennoch stimme ich euch zu: wenn schon eine KSA, dann bitte so, dass den Künstlern/Publizisten keine Benachteiligung durch ihre Gesellschaftsform entsteht!
Axel am 01.12.2007, 13:25 Uhr
Offenbar besteht hier keine Möglichkeit einen eigenen Beitrag anzulegen. Daher poste ich meine Fragen als Kommentar in diesem Beitrag.
Ich habe eine Werbe- und Internetagentur, die in der Rechtsform e.K. geführt wird. Ich habe folgende Fragen:
1. Hilft auch eine Ltd.?
2. Ich fürchte, eine Ltd. hat insgesamt ein schlechtes Image - gibt es hierzu ggf. Erfahrungen? (aber schlechter, als dass für einen Kunden alles 5% teurer wird kann es kaum sein.)
3. Ich bin Dipl.-Ing. und ausschließlich "nicht-kreativ" tätig. Entfallen dann die 5% auf mein GF-Gehalt im Falle einer Kapitalgesellschaft?
Danke
Axel
Frank am 01.12.2007, 15:56 Uhr
Hallo Axel,
nachfolgend meine Erfahrungen zu Deinen Fragen:
1. Eine Ltd. hilft, da Sie der deutschen GmbH oder der kommenden Mini GmbH gleichzustellen ist.
2. Das Image ist nicht das Beste, stimmt. Und solange alles gut läuft ist es prima, wenn abe mal was in die Binsen geht ist das englische Recht ausschlaggebend und die Anwälte in Deutschland, die sich auf dieses Recht bestens verstehen erstens rar und zweitens teuer. Würde dann evtl. doch lieber warten bis die Mini GmbH verabschiedet ist. Auf der anderen Seite ist die Rechnung mit den 5% und der Ltd. nicht einfach so gleichzustellen. Bei der Ltd. bin ich zwar nicht ganz so firm, denke aber das das dann ähnlich wie mit der GmbH ist, was das restliche Steuerrecht betrifft und da bist Du dann gerade als kleine Firma, mal ruckzuck weit über den 5% an Mehrkosten. Müsstest Du Dir mal von Deinem Steuerberater genau prüfen lassen, ob das im Endeffekt nicht sogar dann noch teurer wird. By the way lasse ich das bei mir aktuell auch prüfen.
3. Du bist in der Beweispflicht gegenüber der KSK. Diese werden dann entscheiden ob du doch kreativ tätig bist oder nicht. Da sitzen dann 4 Berater zusammen, die weder Dich noch Deine Firma kennen und stimmen ab. Wenn Du Glück hast, stufen sie Dich als nicht kreativ ein – dies allerdings nur unter Vorbehalt und bis auf Widerruf. Das ist kein Witz! Das hab ich von einem Betroffenen und dessen Anwälten so vernommen.
Sabine am 02.12.2007, 12:53 Uhr
Aber Achtung: Wenn ein Geschäftsführer einer GmbH künstlerisch tätig ist, entfällt auf sein gesamtes Gehalt KSK, unabhängig davon, ob er dort versichert ist oder nicht, das Problem wird also lediglich in die eigene Firma verlagert. Ich bin der Meinung, dass das noch teurer wird als dem Kunden ggf. 5% Nachlass auf die Kreativleistungen zu geben!
Der große Vorteil einer GmbH (Ltd.) etc. ist, dass die Kunden aus dem Spiel sind - was ich ohnehin ein komplettes Unding finde.
Robert am 10.01.2008, 00:22 Uhr
ist es gerecht, wenn der Kreativ-GF dass Geld von seinem eigenen Gehalt bezahlen soll und damit seine Liquidität schmälert? KSA und KSK gehören ganz klar im Sinne der Gleichberechtigung und Chancengleichheit abgeschafft
KIPP DIE KSK! am 31.01.2008, 21:04 Uhr
Bitte nicht Spammen. Der ursprüngliche Kommentar – der von KSKontra.de an dieser Stelle gelöscht wurde – ist hier zu finden.
Kirsten am 08.04.2008, 20:34 Uhr
>> 3. Du bist in der Beweispflicht gegenüber der KSK. Diese werden dann entscheiden ob du doch kreativ tätig bist oder nicht. Da sitzen dann 4 Berater zusammen, die weder Dich noch Deine Firma kennen und stimmen ab. Wenn Du Glück hast, stufen sie Dich als nicht kreativ ein – dies allerdings nur unter Vorbehalt und bis auf Widerruf. <<
und sollte es der fall sein, dass es sich um eine 1-mann gmbh handelt, deren geschäftsgegenstand bei der ksk unter künstlerisch o. publizistisch fällt, ist er in jedem fall mit seinem gehalt "dran".
zu den "4 beratern": da ist auch noch jeweils 1 "verwerter" mit am tisch, der dann quasi für das unternehmen sprechen soll, das beurteilt wird. nun ja.