empfehlen Schafft die Künstlersozialabgabe eine Gleichstellung von Künstlern und Kreativen?

Die Grundidee der Künstlersozialabgabe, freischaffende Künstler mit anderen Kreativen gleichzustellen, ist zwar ein rühmlicher Ansatz, doch leider nicht bis zu Ende gedacht.

Der offensichtlichste Unterschied, ist in der Gewerbesteuer zu sehen, die nur von den nicht freiberuflich tätigen Kreativen zu leisten ist.
Aber auch die Grundidee der Künstlersozialabgabe, KSK-versicherte-Künstler gegenüber privat abgesicherten Kreativen gleich zu stellen, in dem man die Kunden und Verwerter generell auf jedwede künstlerische und kreative Leistung die Künstlersozialabgabe leisten lässt, ist nicht durchdacht. Auftraggeber und Verwerter müssen nämlich trotz aller Bemühungen der Gleichstellung von Künstlern und Kreativen NICHT auf alle Leistungen die Künstlersozialabgabe entrichten! Vergibt ein Verwerter einen Auftrag an juristische Person (GmbH), muss er die Künstlersozialabgabe nicht leisten. Vergibt ein Verwerter einen Auftrag jedoch an eine Persongesellschaft oder Einzelunternehmung, muss er die noch zu leistende Abgabe on Top mit einkalkulieren.

kskontra.de ist der Ansicht, dass die gewünschte Gleichstellung zwischen Freiberuflern und kreativen Gewerbeunternehmen nicht bis zu Ende gedacht wurde und es für Personengesellschaften und Einzelunternehmungen nicht möglich ist, Ihren Kunden die aktuell vorherrschende Situation plausibel zu erläutern. Was meinen Sie?

Tom am 08.11.2007, 19:51 Uhr

Gleichstellung? Mitnichten! Wozu auch? Es bedraf ja auch keiner Gleichstellung, wenn keiner diese wünscht. Sind Landschaftsgärtner nicht auch Kreative oder gar Künstler? Und Architekten? Und Friseure? Und Nageldesigner? Müssen da Künstlersozialabgaben gezahlt werden? Nein. Also Warum dann bei Grafikern? Weil die von Unternehmen beauftragt werden und dadurch eine Abgabe lukrativ und möglich ist?


Frank am 09.11.2007, 10:49 Uhr

Das ist typisch Deutschland, so leid mir das tut. Aber bei uns wird immer erst gehandelt – und erst viel später nachgedacht – wenn überhaupt. Der Staat wollte die KSK-Versicherten deren Kunden abgabepflichtig sind mit anders Versicherten gleich stellen und so wurde beschlossen, dass deren Kunden auch abgabepflichtig sind – also gleichgestellt sind und Verwerter die Wahl des Gestalters nicht davon abhängig machen, für wen sie noch zusätzliche Steuerabgaben zu entrichten haben und für wen nicht. So weit so gut und auch noch mit viel Tolleranz nachvollziehbar. Warum jetzt aber Personengesellschaften und Einzelunternehmen NICHT mit juristischen Gesellschaften gleichgestellt werden ist mir schleierhaft und zeigt hier ganz deutlich - gar nicht gedacht oder wieder nicht zu Ende gedacht! Denn warum sollen die einen, für die exakt gleiche Arbeit und Leistung mehr Steuern bezahlen als die anderen??? Wo ist hier die Gleichstellung? Ganz einfach es gibt keine!

Und dieser Umstand wird mit Eingreifen der BVA durch das Eintreiben der "angeblichen" Steuerschulden beim Verwerter im Umkehrschluss dem einen oder anderen selbständigen Gestalter das Genick brechen. Wohl dem, der in der KSK versichert ist, so wird er doch wenigstens finanzielle Unterstützung in der Misere erhalten. Diejenigen, die sich nicht in der KSK versichern konnten oder wollten, gehen leider leer aus.

Das ist es also was die deutsche Rechtsprechung unter Gleichstellung versteht und verdient meinen Respekt und Anerkennung. Schweiz, ich komme!


Rüdiger am 09.11.2007, 14:50 Uhr

Ihr habt beide recht. Hier wurde nicht zu Ende gedacht und ich glaube, der Gesetzgeber ist sich der Tragweite dieses ungerechten Gesetzes gar nicht bewusst.


Günther am 17.11.2007, 01:49 Uhr

Was genau bitte soll denn Gleichstellung bedeuten? Am Beispiel der KSK scheint es doch am ehesten zu meinen, aus Äpfeln Birnen machen zu wollen. Entgegen der ursprünglich gutgemeinten Idee, finanziell weniger erfolgreichen Künstlern eine soziale Absicherung zu schaffen, ist es offensichtlich, dass die KSK zu einem Hort für Menschen aller möglichen Berufsgruppen geworden ist, die einfach günstig an Sozialleistungen kommen wollen.

Mit der Kenntnis der Problemstellen zeigen sich Lösungsmöglichkeiten: Eine für den Zweck deutliche Abgrenzung des Kunstbegriffes und den dazugehörigen Leistungen, die freundliche Mitteilung an Mitglieder, die unberechtigt Kosten produzieren, dass sie sich in Kürze anderweitig versichern müssen, und eine allgemeinverträgliche Finanzierung, nur durch Abgaben von den Auftraggebern, die auch tatsächlich KSK-Mitglieder beschäftigen. Denn schließlich gibt es, auch auf der Auftraggeberseite, Befürworter der Idee, die freiwillig zahlen.

Doch anstattdessen wird das unausgereifte Konzept weiter aufgeblasen und der Kunstbegriff noch mehr gedehnt, um noch mehr Mitglieder in die KSK zu bekommen, und nun der Gipfel: Das ursprüngliche (und auch so bezeichnete) Argument »Alle müssen zahlen« wird tatsächlich als Waffe eingesetzt, um an Gelder von Auftraggebern für irgendwie-kreativ geartete Leistungen zu kommen, um die veruntreute Kasse wieder zu füllen.

Das ursprüngliche Ziel, für mehr Gerechtigkeit – oder hier auch Gleichstellung – zu sorgen, wurde schlichtweg verfehlt. Es herrscht Ungerechtigkeit und unkontrollierte Auswirkungen von gesamt-marktwirtschaftlicher Tragweite. Hier muss etwas geschehen.

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