Wenn z.B. eine Kommune oder der Bund eine Ausschreibung veröffentlicht (z.B. Werbekampagne zur Neuansiedlung von ausländischen Fachkräften) und der wirtschaftlichste Anbieter den Zuschlag bekommen soll, muss der Ausschreibende vorher wissen, wer tatsächlich der wirtschaftlichste Anbieter ist. Und hierzu muss der Ausschreibende die Künstlersozialabgabe bei Beauftragung von Einzelunternehmen berücksichtigen.
Die Künstlersozialabgabe führt dazu, dass in Zukunft nur juristische Personen beauftragt werden, da diese bei gleichem Angebotspreis um die Künstlersozialabgabe günstiger – also wirtschaftlicher – sind, als Personengesellschaften.
kskontra.de ist der Auffassung, dass aus diesem Blickwinkel die Künstlersozialabgabe eine eindeutige Diskriminierung von Personengesellschaften darstellt. Was meinen Sie?