empfehlen Warum muss die Abgabe auf die Gesamtsumme der in Rechnung gestellten Leistungen gezahlt werden?

Schließlich werden auch Fremdkosten in Rechnung gestellt, wie z.B. Druckkosten für Imagebroschüren oder Produktionskosten für Werbebanner und Bauschilder, die definitiv keine künstlerische Leistung darstellen.

Oder anders herum betrachtet: Wenn die Druckkosten dem Kunden nicht von der Werbeagentur sondern direkt von der Druckerei in Rechnung gestellt würden, müsste für diese Kosten auch keine Künstlersozialabgabe von den beauftragenden Unternehmen gezahlt werden. Das bedeutet aber auch, dass die Werbeagentur auf diesem Wege keine Möglichkeit hätte, eine Gewinnspanne für die Druckleistungen einzukalkulieren.

Selbstverständlich könnte die Druckerei eine um eine Provision erhöhte Rechnung an den Endkunden stellen, so dass die Werbeagentur daraufhin eine Provisionsrechnung an die Druckerei stellen könnte. Dann müsste aber die Druckerei die Künstlersozialabgabe entrichten, da die Druckerei eine Rechnung von einer Werbeagentur erhalten würde.

kskontra.de ist der Meinung, dass nichtkreative Fremdleistungen NICHT zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe führen dürfen! Was meinen Sie?

Joe am 07.11.2007, 11:20 Uhr

Ich denke, dass die Gesetzgeber die Reform der Künstlersozialkasse nicht bis ins Detail durchdacht haben. Nur so kann ich mir dieses zweiklassen Gesetz erklären. Wenn wir gemeinsam etwas an dem Gesetz ändern können: Meine Stimme habt Ihr!


Frank am 08.11.2007, 15:47 Uhr

Was ist daran bitte künstlerisch wenn ich im Auftrag meiner Kunden eine Anzeige buche oder einen Druckauftrag erteile und über meine Firma abwickele und abrechne und damit abgabepflichtig wird. Wenn dies der Kunde aber selbst erledigt ist es nicht abgabepflichtig? Und wie soll ich das meinen Kunden erklären, dass diese vorneweg, ohne dass ich auch nur einen einzigen Euro daran verdiene, schon mal um 5% teurer ist als wenn der Kunde die Leistung selbst in der Druckerei einkauft.

Gerade die kleinen Agenturen und Grafikbüros konnten mit Media und Druckaufträgen noch ein paar Euros dazuverdienen. Dank unserem Gesetzgeber ist dies nun auch hinfällig, oder soll ich als One-Man-Show noch ein zweites Gewerbe für Media und Produktion anmelden? Ein Witz!


Michael am 08.11.2007, 15:59 Uhr

Absolut richtig Frank, das soll noch jemand verstehen. So laufen uns die Kunden weg und die KSK schneidet sich ins eigene Fleisch, denn dann kommt gar keine Kohle mehr rein.
Ich sag's Euch, da bekommt man regelrecht Existenzängste. Dank KSK!!


Herbert (Köln) am 13.11.2007, 21:35 Uhr

Nach einiger Recherche muss ich sagen, dass das ganze KSK-Konzept (eine »Versicherung« ist es schließlich nicht) grundsätzlich und an vielen Stellen tatsächlich sehr unausgereift wirkt, was Ihre Initiative bestätigt, und was konkret am aktuellen Vorgehen »KSK Abgabe auf Alles« deutlich wird.

Die aktuellen Versuche, dieses »seltsame Getüm«, dass da lange Zeit sozusagen im Halbschlaf gehalten wurde, es gibt die KSK seit 1982, nun durch breitenwirksame (gesetzliche) Massnahmen beleben zu wollen, verbessert nicht das Konzept, sondern verschlimmert die Auswirkungen, die damit angerichtet werden können – und das an vielen Stellen.

Das beispielsweise sogar die Allianz deutscher Designer (AGD) auf Ihrer Webseite auf die KSK als Pflichtversicherung (seit neustem für alle Designer) hinweist, und somit den Neuzulauf der Existenzgründer einem Konzept ausliefert, bei dem sie mit durchschnittlichen Umsatzzahlen, der dortigen Mitglieder, von etwa 10.000 Euro im Jahr konfrontiert, und somit geradewegs ins (Künstler-) Abseits geführt werden, sofern sie sich nicht anderweitig informieren, dass finde ich unverantwortlich. Doch das nur anbei.

Ich hoffe das Sie mit Ihrer Initiative einen kräftigen und den nötigen Anschub zu einer mehr gerechten Lösung geben können.


michaela am 23.11.2007, 14:40 Uhr

Ich habe heute bei der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialversicherung nachgefragt, ob die in meiner Rechnung gestellten Druckkosten für meinen Kunden auch abgabepflichtig sind oder sich die Abgabepflicht nur auf die Satzkosten bezieht. Die Antwort von Beiden: Druckkosten sind keine kreativen Leistungen und somit auch nicht abgabepflichtig. Aber - es muss sich um Massenvervielfältigungen handeln (O-Ton KSV, d.h. wenn ich 1000 Visitenkarten drucken lasse und diese Druckkosten meinem Kunden in Rechnung stelle - nicht abgabepflichtig. Wenn ich aber 3 Andrucke anfertigen lassen würde, damit ich diese dem Kunden Präsentieren kann und diese Andrucke mit auf meine Rechnung setzte - abgabepflichtig. Klingt erst mal, auch für meine Kunden, etwas besser.
Ist ja schon mal etwas wert, dass sich DRV und KSV in diesem Punkt einig sind.


KSKontra.de (Heilbronn) am 23.11.2007, 15:00 Uhr


michaela am 23.11.2007, 21:28 Uhr

Eben, die Gesetze sind da etwas schwammig, deshalb habe ich auch nachgefragt. Ich habe erklärt, wie meine Rechnungen aufgebaut sind ( z.B 1. Position: Satzkosten, 2. Position: Druckkosten für...). Darauf hin habe ich o.g. Anwort bekommen. Scheint nach der Aussage der KVS auch eine Ausnahmeregelung im Bezug der Druckkosten zu sein - deshalb auch die „Bedingung” Massenvervielfältigung!


KSKontra.de (Heilbronn) am 24.11.2007, 15:46 Uhr

Was uns sehr interessieren würde: Wie steht die KSK zur Abgabepflicht auf Fremdkosten wie z.B. digital gedruckte Werbebanner, Bauschilder, Werbeartikel (z.B. USB-Sticks, Kugelschreiber, Feuerzeuge, ...)? Hat hier jemand Erfahrung hierzu mit der KSK?
Ideal wäre es, wann solche und weitere Fragen, die dank der schwammig formulierten Gesetze nicht eindeutig einschätzbar sind, schriftlich an die KSK gerichtet und somit auch schriftlich von der KSK beantwortet würden. KSKontra.de hat leider schon von Fällen gehört, bei denen sich die KSK an telefonisch erteilte Auskünfte bei späterer Erhebung der Abgabe nicht erinnern kann oder auch gerne von Missverständnissen spricht.
Schreiben Sie uns, falls Sie von der KSK schriftlich Antwort auf Ihre Anfragen erhalten haben. Gerne bilden wir Ihre Schreiben im PDF-Format in KSKontra.de ab.

An dieser Stelle nochmals ein Dankeschön an Sie, Michaela, für Ihren telefonischen Einsatz und Ihren Beitrag.


michaela am 24.11.2007, 21:40 Uhr

Es wäre wirklich hilfreich, wenn es noch mehrere geben würde, die sich mal bei der Rentenversicherung und der KSV nach oben genannten Punkten erkundigen könnten. Man muss sich ja nicht mit Firmennamen melden.
Mir ist auch klar, dass allein die telefonischen Aussagen keine geeignete Grundlage bilden, um sich 100 %ig sicher zu sein. Aber es ist ja schon mal interessant, dass sich KSV und RV zumindest einig sind.
Zu der Frage Bausschilder usw. Ich habe im Moment einen Auftrag laufen, wo eine Druckerei für meinen Kunden Panele für eine Messestand druckt, auf den entsprechenden Untergrund aufbrint und laminiert - es entstehen also Montagekosten. Antwort: alles abgabefrei, da ja keine neue kreative Leistung entsteht - kurz gesagt, es ist eine handwerkliche Tätigkeit.
Genau so ist es mit Änderungen in z.B. schon einmal gedruckten Aufträgen. Beispiel: Ein Kunde hat einen Flyer drucken lassen. Nun hat er eine neue Fax-Nummer, die natürlich beim Nachdruck geändert werden muss - keine Abgabepflicht auf die Änderung, da es nur eine kleine Änderung ist und kein künstlerisches „Neuwerk”.


joachim am 27.11.2007, 08:31 Uhr

Hallo,

Zu der Frage, welche Rechnungspositionen sind KSK abgabeppplichtig und welche nicht:

Mir wurde in einer Beratung bei einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt und
bei einer KSK Veranstaltung (mitarbeiter der KSK) bei unserer IHK folgende Info gegeben.

- Abgabepflichtig sind lediglich Kreativkosten für Layouts, CI-Entwicklung, Fotografie etc.

- NICHT abgabepflichtig sind Fremdleistungen wie Druckkosten, "Handwerksleistungen" wie Fill-ins, Bildbearbeitung, Reinzeichnung.

- Selbst das Layout eines neuen Werbemittels im bestehenden CI des Kunden wäre NICHT abgabepflichtig. Ebenso Fill-in in z.B. bestehende Anzeigenvorlagen wären NICHT abgabeplichtig.

Daher ganz wichtig. Die Rechnungen in Positionen Kreativleistung, sonstige Agenturleistung und Fremdleistung sauber trennen.

Viele Grüße
Joachim


Frank am 01.12.2007, 16:23 Uhr

Keiner weiß Bescheid!

Einer meiner größten Kunden wurde in einem älteren Kommentar bereits geschildert erfasst und es geht hierbei um eine nicht geringe Summe. Alle meine Recherchen bei Anwälten und der KSK direkt haben ergeben, dass die komplette Summe, also das gesamte Honorar samt Druckkosten abgabpflichtig sei. Wobei mir der Anwalt empfohlen hat die reinen Druck- und Mediakosten außen vor zu lassen. Auf Grund Deines Kommentares Joachim – hierfür auch mal ein dickes Dankeschön meinerseits – habe ich nun meinen Kunden gebeten direkt bei der zuständigen Person – und jetzt kommts – der Rentenversicherungsanstalt, die ja nun bekanntlich seit Juli diesen Jahres für das Eintreiben der Steuern verantwortlich ist – direkt nachzufragen.

UND: Man glaubt es kaum, hier bekam mein Kunde die Antwort (leider nur telefonisch) dass NUR kreative Leistungen abgabepflichtig seien. Handwerkliche Tätigkeiten wie Reinzeichnung und Bildbearbeitung beispielsweise NICHT!!! Natürlich müssen diese auf den Rechnungen auch differenziert als solche ausgewiesen sein.

Wieder mal ein schönes Beispiel wie konfus diese Angelegenheit ist und die Prüfer selbst sind niccht infomiert, geschweige denn alle auf dem gleichen Wissensstand. Für mich ist diese telefonische Ausssage in Bezug meine Kundenbeziehung ein Licht am Horizont. Denn da ich meine Rechnungen immer sehr akribisch getrennt halte was Stundensätze und Leistungen angeht, habe ich zwar die nächsten Wochen eine Sissifuss-Arbeit vor mir - alle Rechnungen der vergangenen 5 Jahre auseinander zu nehmen, aber das wird die Abgabe doch um einige Tausend Euro verringern.

Ich selbst werde nun – und kann dies hiermit nur allen Betroffenen empfehlen – alle Rechnungen in 3 Postitionen mit Zwischensummen aufgliedern: Kreativleistung (abgabepflichtig) - Agenturleistung (nicht abgabepflichtig) – Fremdleistung (nicht abgabepflichtig)

Dass dieses System Raum für Spekulation lässt und Schiebereien lässt, versteht sich von selbst und bleibt jedem selbst überlassen.


Gruß Frank


KSKontra.de (Heilbronn) am 02.12.2007, 11:30 Uhr


Claudia am 09.12.2007, 22:10 Uhr

Hallo,
das neue Gesetz beschäftigt mich erst seit gut 2 Wochen, da ich zufällig einen Artikel in der w&v gelesen habe. Sonst hätte ich nix darüber gewusst. Genauso wenig wissen wahrscheinlich meine Kunden, was Ihnen künftig blüht. Auch mein Steuerberater hatte keine Ahnung.
Meine Frage: Wer ist eigentlich verpflichtet, die Unternehmen darüber zu informieren.
Wie erfahren Unternehmen überhaupt von diesem Gesetz, wenn nicht durch mich (so weit ich weiß bin auch nicht nicht dazu verpflichtet, meine Kunden zu informieren) oder vielleicht einen Steuerberater, der sich auch nicht verpflichtet fühlt?
Informieren die hier Anwesenden ihre Kunden selbst? Dort, wo ich das Thema anspreche, herrscht blankes Entsetzen und völliges Unverständnis. Vorallem über die Dreistigkeit einer Nachforderung über 5 Jahre!
Wer hat dazu schon Erfahrungen gemacht?

Gruß
Claudia


KSKontra.de (Heilbronn) am 10.12.2007, 08:49 Uhr

Hallo Claudia,

Das Gesetz existiert bereits seit fast 25 Jahren. Aus diesem Grund geht die KSK davon aus, dass die Künstler/Publizisten und Verwerter ausreichend Zeit hatten, sich drüber zu informieren.
Das ist natürlich ein Trugschluss, da bis Mitte diesen Jahres gerade mal 10 Mitarbeiter der KSK mit dem Erfassen der Abgabepflichtigen beschäftigt waren (!) Kein Wunder also, dass die mangelnde Man-Power dazu führte, dass nicht informiert wurde.

Umso unverständlicher, dass jetzt die 3.600 Prüfer der DRV keine Notwendigkeit sehen, zu informieren sondern stattdessen mit der Abgabe-Sense durchs Land ziehen.

kurz: Die Abgabepflicht – so unsinnig diese in den meisten Fällen auch ist – stellt eine Bringschuld der Abgabepflichtigen dar. Und das hört kein Kunde gern.


k. wöstefeld (bramsche) am 13.12.2007, 15:22 Uhr


Sven am 27.12.2007, 19:25 Uhr

Hallo,

auch ich habe mich bei der KSK nach dem Thema Sozialabgabe auf "Druckkosten” erkundigt und eine ähnlich schwammige Antwort bekommen. Auch ich mache ca. 80% meines Umsatzes mit Druck- und Mediaorganisation.

Hier scheint es so zu sein, dass durch den nicht gelungenen Gesetztestext bzw. die Künstlerdefinition die Problematik gar nicht erkannt wurde, dass viele GbR-Agenturen einen Großteil ihres Umsatzes auch mit nicht künstlerischen Leistungen erwirtschaften. Dadurch auch die unterschiedlichen Kommentare der KSK und der Rentenversicherungsanstalt zu dem Thema. Denn schließlich wird hier die Unternehmensform GbR gegenüber der GmbH benachteiligt - was sicherlich nicht verfassungskonform ist. Auch ist die Umlage auf reine kaufmännische Arbeiten nach meiner Meinung sicherlich nicht künstlersozialabgabepflichtig. Aber für die KSK kann es ja den kreativen Kaufmann nicht geben - nur den 100% Künstler.

Hier brauchen wir als kleine Werbeagenturen schnellstens eine klare Definition - sonst können wir unsere GbRs schließen (oder eine GmbH gründen, um dann die Geschäftsführerabgabe zahlen zu dürfen).

Mein Vorschlag: da es ja leider keinen Verband kleiner Werbeagenturen gibt (nur die GWA, aber die hilft uns sicher nicht!), könnte nicht die www.kskontra.de Initiative über einen Anwalt die Rechtslage hieb- und stichfest klären. Bin auch gerne bereits dafür (mit) einen Obulus dabei zu steuern...


KSKontra.de (Heilbronn) am 28.12.2007, 09:37 Uhr

KSKontra.de ist bereits mit Anwälten in Kontakt und klärt derzeit ab, inwieweit die Interessen aller Betroffenen juristisch vertretbar sind. Da die Wünsche der Betroffenen von "Gleichstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften" bis zu "Weg mit der KSK" reichen, muss zunächst geklärt werden, welche der Wünsche auf kurze Sicht realistisch sind.
Bei der Definition der Wunschliste muss auch das Feedback der Politik und der betroffenen Verwerter einfließen.
In der Zwischenzeit bitten wir alle, die etwas an der geltenden Rechtslage verändern möchten, sich in unserer Rubrik Mitmachen einzutragen. KSKontra.de wird zu gegebener Zeit alle "Mitmacher" kontaktieren und um eine Spende für die evtl. anfallenden Anwaltskosten bitten.


Robert am 08.01.2008, 00:05 Uhr

hallo,
ich finde einen weiteren Aspekt interessant: Die AGD tritt seit Jahren engagiert ein für die richtige Vergütung von Designern, die als Künstler zu gelten haben. Mal abgesehen davon, dass die AGD der Meinung ist, dass Künstler Mitglied in der Berufsgenossenschaft Druck zu sein haben (die BG Verwaltung passt besser zu uns - und da bin ich als Designer und GmbH-GFGes zahlendes „Mitglied“), haben sie die tollen Tarifrichtlinien mit Nutzungsrechten entwickelt. Diese haben auch vor Gericht Gültigkeit. Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass sich in einem großen Wettbewerb Nutzungsrechte nicht wirklich durchsetzen lassen. Als ich u.a. hierüber auch mal mit einem Fachjuristen sprach, teilte der mir mit, dass es sehr viele Arbeiten aus grafischen Händen gibt, die der Bewertung „künstlerisch“ gar nicht genügen. Zahlreiche Logos und „Kreationen“ fallen hierunter. Und somit auch keine Nutzungsrechte erhoben werden können.

Also ist eine normale sauber gestaltete Visitenkarte wie von Douglas, BMW, den Behörden etc. nicht künstlerisch. Damit könnten darauf auch keine Nutzungsrechte erhoben werden. Somit ist dies keine Kunst und unterliegt auch nicht der KSK. Ebenso kann ein Logo, welches aus einem farbigem Quadrat mit integriertem Schriftzug besteht, nicht gerade als künstlerisch angesehen werden.

So bedeutet dies doch am Ende für mich als Corporate Designer:
- Entwickel ich ein Corporate Design ist dies Kunst.
- Realisiere ich innerhalb dieses Corporate Designs eine oder mehrere Visitenkarten; ist dies keine Kunst
- hat ein Kunde ein bestehendes Corporate Design und ich entwickle dazu die Geschäftsausstattung, ist dies keine Kunst
- ist das Corporate Design detailliert und streng definiert, wird auch der zu realisierende Flyer (vom Text abgesehen) keine Kunst mehr sein.

Welcher Grad der Originalität wäre das dann noch? Worauf sollen Nutzungsrechte gezahlt werden? Worauf KSK? Die definieren sich das natürlich wieder wenig plausibel zurecht, nach dem Motto, einmal Künstler, immer Künstler, bzw. auch das kleinste künstlerische Wirken bewirkt alles als Kunst einzustufen.

Kann mal jemand genau definieren, was Kunst ausmacht, worauf wir zahlen sollen? Worauf wir Nutzungsrechte erheben wollen, ohne dass ein Kunde erfolgreich widersprechen könnte?

Denn nach meinem Verständnis, darf keine KSK-Zwangsgebühr anfallen, wenn ich innerhalb eines bestehenden CDs eine Personalanzeige, eine Visitenkarte, einen Werbebanner mit Logo, Werbemittel oder andere wenig kommunikative Werbemittel erstelle und produziere. Das Adaptieren des Logos auf verschiedene Formate ist nun sehr wenig künstlerisch und nur Satzarbeit.

Ich habe mal bei Wikipedia nachgeschaut:
>> Als Künstler werden heute die auf dem Gebiet der Bildenden Kunst, der Angewandten Kunst, der Darstellenden Kunst und der Musik kreativ tätigen Menschen bezeichnet, die Kunstwerke schaffen oder Ideen zur Schaffung bereitstellen.

Abgrenzung [Bearbeiten]
Die Abgrenzung der künstlerischen Tätigkeit zum Kunsthandwerk und zum allgemeinen Handwerk ist fließend und hängt im Allgemeinen vom Grad der Originalität, also der Findung neuer Darstellungsformen bzw. der Verwertung bekannter Formen ab. (…)

Gesetzliche Definition
Nach den Kriterien der Künstlersozialkasse (§ 13 KSVG) als Gesetzesvorlage gibt es vier Berufssparten: Bildende Kunst/Design - wozu auch die Visuelle Kommunikation gezählt wird, Darstellende Kunst, Musik und Wort. Überdies gelten in allen vier Kategorien auch Pädagogen oder Ausbilder als Künstler.<<

Freue mich auf Feedback


k. wöstefeld (bramsche) am 10.01.2008, 12:53 Uhr

hallo,

ja - ein bischen feedback wär nicht schlecht

die ksk hat meine anfrage leider bis heute nicht beantwortet - dafür mich aber gleich mit fragebogen zugeschmissen und schon die erste mahnung geschickt weil ich die dinger nicht ausgefüllt zurückgeschickt habe -:)

ich hab auch zeit -:)

ein bischen mehr feedback hier aus dem forum wäre auch nicht schlecht - falls jemand nicht nur spekulationen parat hat sondern verbindliche aussagen - (schwarz auf weiß) - würde das wohl einigen hier weiterhelfen - meine konkreten fragen sind bereits in meinem letzten eintrag zu finden

gruß aus dem werbewerk

k. wöstefeld


Nicole am 12.01.2008, 22:29 Uhr

Ich bin auch absolut dafür, das Fremdleistungen die dem Kunden in Rechnung gestellt werden, absolut nichts mit künstlerischer Leistung zu tun haben und somit auch nicht abgabepflichtig sind. Überhaupt entbehrt dieses Gesetz bzw. zumindest die Umsetzung und die Angaben jeglicher Logik. Ebenso wie kann man gleichzeitig Künstler und andererseits Gewerbetreibender sein? Und wieso wird man als Künstler behandelt und der Kunde muß eine Abgabe zahlen, aber versichern kann ich mich nicht, da ich kein Künstler bin. Das ganze Gesetz mag ja mal im Ansatz richtig gewesen sein, aber bei der Ausführung bzw. Auslegung hapert es so gewaltig und ich kann jedes Unternehmen verstehen, die sich weigern, diese Abgabe zu zahlen und die dann leider auch unsere Agentur austauschen gegen eine andere. Leider bin ich/ wir dadurch halt doppelt benachteiligt.
Ich kann nur sagen: Liebe Mitgestrafte bitte tut alles um diesen "Schwachsinn" zu beenden.


Maximilian am 17.01.2008, 17:18 Uhr


KIPPT DIE KSK! am 31.01.2008, 21:01 Uhr

Bitte nicht Spammen. Der ursprüngliche Kommentar – der von KSKontra.de an dieser Stelle gelöscht wurde – ist hier zu finden.


Lothar am 03.02.2008, 12:49 Uhr

Direkt betroffen wurde ich von dieser "perversen" Geldeintreibung noch
nicht. Auch meine Kunden haben mich zu diesem Thema noch nicht angesprochen.
In meinem Fall werde ich zukünftige Rechnungen, nicht mehr auf Webdesign
lauten lassen, sonden auf andere Dienstleistungen, wie etwa
Hausmeistertätigkeiten (Rasenmähen, Heckenschneiden, Fensterputzen).
Das gehört sicher nicht zu den kreativen Berufen und ist für den Kunden ja
steuerlich absetzbar.
Wäre doch eine Idee?


KIPPT DIE KSK! am 03.02.2008, 13:24 Uhr

!sorry wollte nicht spammen! Es sollten nur alle mal lesen, das
es an der Zeit ist, was zu unternehmen...
Und das muss massiver sein als betteln und diskutieren. Wenn alle
mitmachen funktionierts auch. Ich denke da eher an einen bundesweiten
Streikaufruf, egal welcher Art, gegen die KSK-Verbrecher gerichtet.
Ich halte es für eine gute Idee, z.B. mal für 2-3 Monate an KSK-Versicherte
keine Aufträge zu vergeben. Auch wenn die Versicherten jetzt aufschreien werden,
sollte das schon mal einiges an Druck aufbauen, dass sich vielleicht auch die
Presse diesem Thema annimmt. Sollte die nichts helfen muss es heftiger werden.
Es reicht endlich mit diesen Vereinen wie GEZ & Co. Bin noch am Überlegen wie man
das KSK-Gesetzt schnellstens unbrauchbar machen kann...


Geschäftsführender Gesllschafter Design am 04.02.2008, 10:08 Uhr

@ Kippt die KSK!
Wozu nur 2-3 Monate keine Aufträge an Versicherten vergeben? Ich gebe gar keine Aufträge mehr an Versicherte der KSK. Ich gehe sogar soweit, dass ich gerade dabei bin, mir ein Netzwerk aufzubauen, in welchem ich Leistungen von GmbHs beziehe. Sprich: Ich will keine Leistungen mehr von künstlerischen Personengesellschaften einkaufen, zB. Text (für Internet kaufe ich direkt beim technischen Programmierer, Designkonzepte machen wir inhouse), sondern kaufe diese von einer PR- und Text-GmbH, die selber keine Grafik hat. Dann fallen auch keine Abgaben an. Im Zweifel sind die noch nicht einmal teurer, als so mancher unverschämter Texter, der statt real 6 Stunden 12 Stunden für einen Job kalkuliert (weil er Geld braucht und derzeit nicht zu tun hat). Auch wenn der Agenturpartner ein wenig teurer sein sollte und mein Verdienst an seiner Arbeit geringer, so habe ich doch weniger Verwaltungsaufwand (der eh schon groß genug ist) und werde nie Ärger haben. Als Idealist sehe ich hier eine schöne Möglichkeit, der KSK zu schaden. Ich gehe derzeit im Neugeschäft auch OFFENSIV mit der KSK-Thematik um. Ich sagen den Neukontakten offensiv, dass Sie mit mir Geld sparen, da Sie keine KSK-Abgaben zahlen müssen. Es gibt viele Kunden, die noch nicht darüber Bescheid wissen, es gibt viele, die schon schlechte Stimmung haben oder verunsichert sind. Ich gieße gerne Öl ins Feuer, denn einer Wettbewerbsverzerrung durch Subventionen muß man mit knallharter Offenheit begegnen. Erst wenn es den Künstlern und vor allem Versicherten der KSK nach den Änderungen des letzten Jahres wirtschaftlich deutlich schlechter gehen wird, erst dann fangen die Abzocker-Beamten vielleicht an, den Kopf zu benutzen. Erst dann können wir auf reale Gerechtigkeit hoffen.


k. wöstefeld (bramsche) am 04.02.2008, 14:29 Uhr

hallo,

langsam beschleicht mich das gefühl, dass dieses forum genauso schwammig und unprofessionell ist wie die ksk

ausser vermutungen und emotionalem gelaber sehe ich hier keine echte informationen

wenn ich meinen frust loswerden will geh ich in den keller und lach - haha

nochmal zur erinnerung - in diesem thread sollte es eigentlich um fakten in bezug auf die differenzierung der leistungen gehen - und nicht um die persönlichen ergüsse einiger choleriker - und schon gar nicht um aufforderungen zur illegalen geschäftsverhalten

wenn jemand mehr zu sagen hat und hier nicht mehr posten mag weil es hier zu eintönig wird, kann mich auch gern per email erreichen - ich bin auf jeden fall für echte, wasserdichte informationen dankbar !

info@kd-werbewerk.de


gruß aus dem frühlingshaft sonnigen bramsche

k. wöstefeld


KSKontra.de (Heilbronn) am 04.02.2008, 15:10 Uhr

an k. wöstenfeld:

Haben Sie denn zwischenzeitlich von der KSK Nachricht auf Ihre Fragen (siehe obiger Beitrag vom 13.12.07) erhalten?
Wurden Sie von der Versicherungsabt. kontaktiert bzgl. mögliche Versicherung über KSK? Wie ist hier der Stand?

Das KSKontra.de Forum "schwammig und unprofessionell" zu bezeichnen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Sicher gibt es auf KSKontra.de Einträge, die auch wir nicht gut heißen. Dass können Sie auch unseren Stellungnahmen entnehmen. Aber so ist das Wesen von Foren nun mal. Jeder darf und soll sich äußern. So wie auch Sie es tun.
Sie finden auf KSKontra.de zahlreiche Beiträge, die hilfreich und informativ sind. Wie diese interpretiert werden und wozu aufgerufen wird, muss letztendlich jeder für sich verantworten.

Zu Ihren Fragen:
uns liegen Schreiben von der KSK vor. Diese besagen, dass alle Leistungen, die zur Erbringung einer künstlerischen Leistung notwendig sind, ebenfalls abgabepflichtig sind. Also: Wenn Sie eine Rechnung schreiben, in der Sie:
- Entwurf einer Broschüre
- Satzarbeiten
- Reinzeichnung
- Fremdkosten (Vervielfältigung Offsetdruck)
aufführen, ist vom Kunden auf die Gesamtsumme die Abgabe zu leisten.

Wenn Sie stattdessen z.B. die Fremdkosten separat abrechnen (zweite Einzelrechnung), ist darauf vom Kunden keine Abgabe zu leisten.

Ebenso ist keine Abgabe vom Kunden zu leisen, wenn Sie eine bestehende künstlerische Leistung aktualisieren. Wenn Sie also eine Stellenanzeige, die bereits existiert, ändern (statt Bürokaufmann wird Lagerist gesucht), ist ebenfalls keine Abgabe für die Leistung zu zahlen.

Dass man bei der Rechnungsstellung natürlich Kreativität zeigen kann und der Kunde dadurch eine Abgabeminderung erfährt, liegt auf der Hand.
Das wiederum ist bei Kapitalgesellschaften nicht möglich, da hier die Inhalte der Rechnungen an die Kunden keine Rolle spielen. Hier entscheidet nur das Gehalt und der Gewinn des kreativen GFs über die zu leistenden Abgabe.

Allein das ist schon ein Grund dafür, dass Personen- und Kapitalgesellschaften unseres Erachtens in Zukunft mit Blick auf die Abgabepflicht gleich behandelt werden sollten. Davon abgesehen, dass wir die Abgabe im Gesamten in Frage stellen.


KIPPT DIE KSK am 04.02.2008, 15:14 Uhr

@ Geschäftsführender Gesellschafter Design
@ k.wöstefeld

Erst mal vielen Dank an den Geschäftsführenden Gesellschafter Design.
Gutes Feedback, so mache ich das auch. Keine KSK-Versicherten mehr.
Und nun zu unserem Herr Wöstefeld. Was Du für cholerische Ausbrüche hälst, ist die Aufforderung endlich mal Phantasie walten zu lassen und aktiv zu werden. Du kannst Dir ja den KSK-Newsletter abonnieren und diesen in Deinem Keller lesen. Vielleicht bekommst Du mit Deinen "wasserdichten" Informationen dann auch keinen Wasserschaden.


k. wöstefeld (bramsche) am 04.02.2008, 18:17 Uhr

hallo,

bin erstaunt ob der schnellen resonanz auf ein paar harsche worte -:)

@ kskontra.de

erstmal dank für die info - bin gerade dabei sie auszuwerten und werde in einem weiteren beitrag dazu stellung nehmen damit es keine überschneidung zu diesem beitrag gibt

mit - schwammig und unprofessionell - hatte ich eher die qualität der beiträge und nicht zwingend die qualität der redaktion im visier

allerdings glaube ich, dass beiträge, die zu unsinnigen oder im zweifel sogar illegalen handlungen aufrufen, uns hier nicht weiterhelfen.

wenn ich den sinn dieses forums richtig verstanden habe, suchen wir alle nach informationen, die uns erlauben das beste aus den aktuell gültigen vorgaben zu machen und das unter berücksichtigung unserer eigenen möglichkeiten - oder habe ich das falsch verstanden ?

und damit zu unserem ksk kipper

@ kippt die ksk

ein kleines zitat von diogenes -:)

wer einen wasserschaden sucht, sollte sich erstmal zwischen die ohren greifen um zu prüfen ob dafür noch platz ist !


gruß aus dem werbewerk

k. wöstefeld


k. wöstefeld (bramsche) am 04.02.2008, 19:41 Uhr

hallo,

@ kskontra

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Haben Sie denn zwischenzeitlich von der KSK Nachricht auf Ihre Fragen (siehe obiger Beitrag vom 13.12.07) erhalten?

antwort: außer der emaileingangsbestätigung keine antwort

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Wurden Sie von der Versicherungsabt. kontaktiert bzgl. mögliche Versicherung über KSK? Wie ist hier der Stand?

antwort: keine reaktion auf meine fragen bezüglich der versicherungsmöglichkeit - dafür den fragebogen für verwerter - inzwischen die zweite mahnung mit androhung der schätzung

hatte gehofft das die burschen sich mal melden wenn ich auch nicht reagiere und den dialog suchen - aber daneben - werd jetzt das ding ausfüllen und zurückschicken - da ich kein verwerter bin ist es für mich nicht relevant

-------

Zu Ihren Fragen:
uns liegen Schreiben von der KSK vor. Diese besagen, dass alle Leistungen, die zur Erbringung einer künstlerischen Leistung notwendig sind, ebenfalls abgabepflichtig sind. Also: Wenn Sie eine Rechnung schreiben, in der Sie:
- Entwurf einer Broschüre
- Satzarbeiten
- Reinzeichnung
- Fremdkosten (Vervielfältigung Offsetdruck)
aufführen, ist vom Kunden auf die Gesamtsumme die Abgabe zu leisten.

Wenn Sie stattdessen z.B. die Fremdkosten separat abrechnen (zweite Einzelrechnung), ist darauf vom Kunden keine Abgabe zu leisten.

Ebenso ist keine Abgabe vom Kunden zu leisen, wenn Sie eine bestehende künstlerische Leistung aktualisieren. Wenn Sie also eine Stellenanzeige, die bereits existiert, ändern (statt Bürokaufmann wird Lagerist gesucht), ist ebenfalls keine Abgabe für die Leistung zu zahlen.

frage: können sie für die richtigkeit dieser aussage bürgen und kann ich das so an meine kunden weitergeben ?

weitere frage: was ist mit einer weiteren differenzierung der leistungen in kunst oder nicht kunst - auch hier wären eindeutige aussagen hilfreich - siehe meinen beitrag vom 13.12.07

und noch eine frage: gibt es richtlinien die vorschreiben wie hoch der künstlerische aspekt kostenmäßig anzusetzen ist ?

gruß aus dem werbewerk - an alle die sich hier nicht unter merkwürdigen tarnnamen verstecken

k. wöstefeld


k. wöstefeld (bramsche) am 04.02.2008, 20:24 Uhr

hallo,

nochmal @ kskontra

hatte einen punkt vergessen

* Dass man bei der Rechnungsstellung natürlich Kreativität zeigen kann und der Kunde dadurch eine Abgabeminderung erfährt, liegt auf der Hand. *

frage dazu: was müssen ich und meine kunden für einen beitragssatz zahlen wenn die burschen merken daß auch in meiner rechnung eine kreative leistung steckt?

gruß aus dem werbewerk


geschäftsführender Gesllschafter Design am 04.02.2008, 20:27 Uhr

wenn ungeliebte Post in den Briefkasten gesteckt wird, ist diese doch nicht beweisbar zugestellt worden ... ich hatte schon ein paar Mal Briefe nicht erhalten, die mir gesandt wurden. Ergo: wenn diese ungeliebte Post NICHT per Einschreiben kommt, kann der Absender doch recht wenig ausrichten. Er MUSS doch beweisen, dass ich die Post erhalten habe, wenn er mich belangen möchte. Hat hierzu jemand fundierte Kenntnisse?


kippt die ksk am 04.02.2008, 23:27 Uhr

an schlaumeier wöstefeld.

na da bleib ich doch lieber anonym...sonst geht es mir wie Dir.
Viel Spaß mit der KSK und beim Auswerten, acuh wenn das Wasser bis zum Hals steht :] (altes chin. Zitat)


KSKontra.de (Heilbronn) am 05.02.2008, 13:18 Uhr

an k. wöstenfeld:

zu Ihrer Frage:
"können sie für die richtigkeit dieser aussage bürgen und kann ich das so an meine kunden weitergeben ?"
Diese Information wurde uns von mehreren Stellen so bestätigt. Auch von der KSK und Juristen. Allerdings nur am Telefon.
Schriftlich liegen uns Informationen vor, die in der Aussage ähnlich sind, aber nicht zu 100% den telefonischen Aussagen entsprechen.
Allerdings ist das Gesetz nun mal schwammig formuliert. Das führt dazu, dass man im Zweifelsfalle der Willkür des jeweiligen Prüfers der DRV ausgeliefert ist. Ist man mit dessen Entscheidung nicht einverstanden, bleibt dann nur der Klageweg.

zu Ihrer weiteren Frage:
"was ist mit einer weiteren differenzierung der leistungen in kunst oder nicht kunst - auch hier wären eindeutige aussagen hilfreich - siehe meinen beitrag vom 13.12.07"
Wenn eine nichtkünstlerische Leistung z.B. Programmierung von einem Künstler erbracht wird und diese bestandteil einer künstlerischen Leistung ist (Website), dann ist auch für diese die Abgabe zu bezahlen. Aber: Wird die nichtkünstlerische Leistung unabhängig von einer abgabepflichtigen Leistung von einem Künstler erbracht (z.B. Programmierung eines internen Buchhaltung-/Abrechnungssystems), dann ist hierfür keine Abgabe zu zahlen.

zu Ihrer "noch eine Frage":
"gibt es richtlinien die vorschreiben wie hoch der künstlerische aspekt kostenmäßig anzusetzen ist ?"
Solche Richtlinien sind uns nicht bekannt und diese kann es unseres Erachtens auch nicht geben, da der Künstler selbst entscheiden muss, was seine Leistung wert ist und zu welchem Preis er diese veräußern würde.

zu Ihrer "Frage dazu":
"was müssen ich und meine kunden für einen beitragssatz zahlen wenn die burschen merken daß auch in meiner rechnung eine kreative leistung steckt?"
Diese Frage ergibt keinen Sinn. Beitragssätze werden nur für die KV und RV bezahlt. Die KSA (Künstlersozialabgabe) ist eine jährlich festgelegte Abgabe in Höhe von x% (2007: 5,1%; 2008: 4,9%).
Wenn Sie Personengesellschaft sind, bezahlen Ihre Kunden für künstlerische Leistungen (sihe Antwort oben) für 2007 5,1 KSA auf das nettoentgelt.
Wenn Sie Kapitalgesellschaft sind, bezahlen Sie auf Ihr Gehalt und Ihren Gewinn die KSA in Höhe von 5,1% (Ihre Kunden bezahlen nichts).


k. wöstefeld (bramsche) am 05.02.2008, 13:43 Uhr

hallo,

@ kskontra

bedankt für die ausführlichen informationen - sie runden das gesamtbild ab und bestätigen meine vermutungen - wenn sie weitere informationen zum thema leistungsdifferenzierung ergattern können, würde ich mich freuen wenn sie die hier posten


die letzte frage war eher ironisch gemeint - ich wollte wissen was auf mich und meine kunden zukommt wenn die ksk den verdacht bekommt das meine kreativität beim rechnungschreiben dazu führt dass die ksk kaum noch was abkriegt -:)

gruß aus dem werbewerk

k. wöstefeld


Johann am 28.02.2008, 01:00 Uhr

Ich habe einen Werbetechnikbetrieb und fertige computergeschnitttene Beschriftungen sowie Digitaldrucke und beschrifte damit Firmenfahrzeuge, Firmenschilder, Banner etc.. Es würde mich nicht wundern, wenn die KSK auch
bei diesen Leistungen mitkassieren möchte. Hat jemand hierzu Erfahrungswerte?


k. wöstefeld (bramsche) am 28.02.2008, 15:30 Uhr

hallo johann,

auf erfahrungswerte wirst du hier sicherlich lange warten müssen - zur zeit kann man wohl nur spekulieren und darauf warten das deine kunden von der ksk die gelbe karte kriegen und sich bei dir beschweren

im moment scheint die rechtslage dazu zu führen, dass deine kunden nur in dem fall von der abgabepflicht befreit sind wenn in deiner rechnung - keine künstlerische leistungen - auftauchen

das heißt - deine kunden müssen eine verabeitungsfähige datei schicken - sobald du hand anlegst um die arbeit aufzuwerten ist es damit wohl vorbei - es sei denn du vergißt diesen punkt in der rechnung aufzuführen -:)

dummerweise ist das keine kluge lösung da die erfahrung beweist dass immer nur die kleinen erwischt werden - und dann richtig

die ksk-abgabe ist eine bringeschuld deiner kunden - du bist als "künstler" aus dem schneider sofern du keine gmbh etc. betreibst oder selbst rechnungen für "künstlerische leistungen" bezahlst

mein persönliches problem an dieser sache ist die frage wie ich meinen kunden diesen hühnerkot schmackhaft mache ohne dass es zu auftragsverlusten kommt

wenn du in dieser richtung mal was rausfindest poste mal zurück - von den moderatoren kommt ja nicht besonders viel rüber !

interessant wären auch mal ein paar informationen über mögliche sammelklagen - auch die eu will mal prüfen - wegen wettbewerbsverzerrung - hab ich gehört ?

gruß aus dem werbewerk

k. wöstefeld


KSKontra.de (Heilbronn) am 04.03.2008, 11:17 Uhr

Ein Steuerberater hat uns eben am Telefon berichtet, dass die Dame der DRV, die bei der Steuerkanzlei vor Ort nun auch die Richtigkeit der Künstlersozialabgabe prüfen soll, ganz simpel vorgeht:
Die Dame lässt sich alle Rechnungen des Kontos "4600 Werbekosten" eines zu prüfenden Unternehmens vorlegen. Die Gesamtsumme (netto) aller Leistungen, die von Künstlern erbracht wurden und im Konto 4600 ff. gebucht wurden, sind ihrer Ansicht nach zur Künstlersozialabgabe heranzuziehen. Punkt.

Das bedeutet:

1.
Es interessiert die (oder besser diese) Prüferin nicht, ob in einer Rechnung Positionen enthalten sind, die z.B. handwerklich (Reinzeichnung, Satzarbeiten, Aktualisierungen einer Internetseite, ...) oder künstlerisch sind (z.B. Entwurf Logo, Gestaltung Broschüre, ...).
Auf die Gesamtsumme ist die KSA zu leisten.

2.
Auch auf Fremdkosten, die in einer auf dem "Konto 4600" gebuchten Künstler-Rechnung enthalten sind, muss die KSA entrichtet werden.

3.
Wenn der Künstler jedoch zwei Rechnungen schreibt (1 x Gestaltung Prospekt UND 1 x Fremdkosten Druck), werden diese innerhalb des Kontos 4600 separat gebucht und somit ist dann nur die Summe für die Rechnung "Gestaltung Prospekt" KSA-pflichtig.

4.
Das geltende KSVG überlässt es der Willkür der DRV-Prüfer, wie die KSA zu leisten ist. Der eine Prüfer akzeptiert z.B. ausgewiesene Fremkosten innerhalb einer Rechnung als KSA-frei, der andere Prüfer besteht auf separate Rechnungen.
Und da die DRV-Prüfer sich über die Zusatzarbeit nicht gerade freuen, werden die meisten den Weg des geringsten Widerstandes gehen und sich an den Buchungen im Konto 4600 orientieren.


Diese Vorgehensweise widerspricht Aussagen von Politikern und KSK-Mitarbeitern, die z.B. behaupten, dass Fremdkosten (z.B. Anzeigenschaltungs-Kosten), die innerhalb einer Rechnung separat ausgewiesen sind, KSA-frei sind.
Die Dame von der DRV ist hier anderer Ansicht: wenn eine Anzeigenschaltung (Fremdkosten) separat berechnet wurde, steht diese im Konto 4610. Nur dann ist diese KSA-frei.

Kurz: es ist davon auszugehen, dass die Prüfer der DRV sich das Leben nicht unnötig erschweren und überwiegend die Buchungen des Kontos 4600 prüfen.
Für alle Künstler wider Willen und deren Kunden bedeutet das, dass mit jeder stattfindenden DRV-Prüfung die Beziehung zwischen Dienstleister und Kunde große Spannungen erfahren wird.

Wer hat bereits Erfahrung mit einer DRV-Prüfung mit Blick auf die KSA? Wie ist diese abgelaufen? Bitte melden Sie sich bei uns!


frieder am 09.03.2008, 12:04 Uhr

Kompliment und Dank an alle, die in diesem Forum mitgewirkt haben und mir auf diese Weise etwas mehr Orientierung im KSK-Chaos gegeben haben. Für die meisten KSK-pflichtigen Medienunternehmer geht es aktuell docch darum, Althypotheken zu tilgen und Ihre beschäftigungs-und steuerwirksame Arbeit künftig auf Grundlage verlässlicher Rahmenbedingungen fortsetzen zu können. Fest steht: die KSK hat in der Vergangenheit ihre Informationspflichten gegenüber den Zahhlungspflichtigen aber auch gegenüber den diese Branche betreuenden Steuerberatern sträflich vernachlässigt. Bei uns hat zu keinem Zeitpunkt ein KSK-versicherter Dienstleister in seinen Honorarnoten auf die Abgabepflicht hingewiesen.Zudem wurden wir von der DRV Bund in regeläßigen Abständen wg.korrekter Abführung von Sozialabgaben(ca. alle 3-4 Jahre) geprüft, ohne dass es irgenwelche Beanstandungen gegeben hätte. Die einfachste und pragmatischste Lösung wäre jetzt aus meiner Sicht ein Deal: wir einigen uns mit der KSK/DRV auf eine Halbierung der in der BWA ausgwiesenen Position " Kosten Warenabgabe" und zahlen für die vergangenen fünf Jahre die darauf fälligen KSK-Abgaben sofort und ohne Abzüge. Möglicherweise lässt sich in der Bilanz für 2007 für diese Summe eine gewinn-und steuerminderne Rückstellung bilden, so dass der Akt nicht ganz so schmerzhaft (bis existenzgefährdend) wird.Und wir könnten uns für die Zukunft auf die neue Lage einstellen (Anpassung des Dienstleisterportfolios, diffrenzierte Rechnungslegeung der Dienstleister etc.) Wäre dies ein gangbarer Weg?

Frieder


KSK-Mitglied am 09.03.2008, 13:40 Uhr

Frieder

RE: Bei uns hat zu keinem Zeitpunkt ein KSK-versicherter Dienstleister in seinen Honorarnoten auf die Abgabepflicht hingewiesen.

KSK-Versicherter sind nicht verpflichtet, Verwerter über ihre Abgabe-Pflicht zu informieren. Das ist allein Deine Verantwortung.


geschäftsführender Gesllschafter Design am 10.03.2008, 11:02 Uhr

@ Frieder

sorry, aber warum willst Du für eine Leistung bezahlen, die unsozial ist, weil sie nur einer Minderheit zugute kommt? Was ist mit selbständigen Frisören, Architekten, Tischlern, Unternehmensberatern, Anwälten, etc.? Für die gibt es kein finanzielles Auffangbecken á la KSK. Für die gibt es nur Hartz IV, wenn das Business nicht läuft. Was macht Künstler zu Priviligierten, wenn sie ihr Geschäft nicht voran bekommen? Ich bin auch nicht bereit, auch nur die Hälfte zu zahlen. Und meine Kunden ganz sicher auch nicht.

@ KSK-Mitglied
Deine Einstellung sind mitunter ein Indiz darauf, dass Ihr Künstler es nicht verdient, ein solche Unterstützung zu erhalten. Diese Praxis führt uns doch dazu, dass man als Agentur doch die Hire-and-fire-Praxis einführen sollte. Habe ich einen Job und brauche Unterstützung, stelle ich jemanden ein. Ist der Job zu Ende, kann der Mitarbeiter wieder stempeln gehen ... Du hast wirklich keine Ahnung, wie das Agenturbusiness abläuft. Es gibt viele Grafiker und Texter, die in ganz anderer Not sind, als ein Lektor in einem Übersetzungsbüro.


KSK-Mitglied am 10.03.2008, 11:58 Uhr

Können wir uns um ein sachliches Gespräch ohne Wutausbrüche und Beleidigungen bemühen? Das ist sicherlich eher im Sinne dieser Website.

Wenn ich ein Geschäft in einem Land betreibe, liegt es an mir, mich über die Gesetze zu informieren. Ich kann doch nicht beim Finanzamt argumentieren, sie hätten mich nicht über Einkommenssteuer informiert (wäre schön). Höchstens hat der Steuerberater in diesem Fall seine Aufgaben vernachlässigt. Freiberufler, ob KSK-Mitglieder oder nicht, sind nicht verpflichtet, diese Rolle nicht übernehmen.

Ich bin übrigens freiberuflicher Übersetzer - kein Lektor in einem Übersetzungsbüro.


KSKontra.de (Heilbronn) am 10.03.2008, 12:33 Uhr

an KSK-Mitglied
sicherlich kann man der Ansicht sein, dass sich jeder selbst über die ihn betreffenden Gesetze zu informieren hat.
Aber: wenn man sich selbständig macht und weder der eigene Steuerberater noch das zuständige Gewerbeamt auf die KSK hinweisen kann (da nicht bekannt), kann man die KSK und die KSA nicht mit der Einkommenssteuer vergleichen.
Über die EkSt ist wirklich jeder informiert, da sie alle betrifft. Branchenübergreifend. Die EkSt wird thematisiert in den Medien, der Politik, am Stammtisch. Ebenso wie die MwSt.

Die KSK und sie KSA kennen nur die, die mit ihr in Berührung gekommen sind. Und dafür gibt es nur wenige Anlässe: Wer z.B. Grafik-Design studiert hat, weiß über die KSK Bescheid. Im Studium bekommt man das eben mit, da die KSK hier von Dozenten erwähnt und auch empfohlen wird.
Hinzu kommt, dass zu Zeiten der NewEconomy tatsächlich aus jeder jobsuchenden Fleischereifachverkäuferin ein WebDesigner gemacht wurde. Der Personal-Bedarf war groß. Als die Blase platzte, waren die wenig qualifizierten Quereinsteiger (wie z.B. unsere Fleischereifachverkäuferin) die ersten Opfer der Krise. Diese sind dann gleich zum Arbeitsamt gegangen, wo ihnen nicht selten angeraten wurde, sich selbständig zu machen. Dafür gab es Geld vom Staat (Überbrückungsgeld) und die Arbeitslosenstatistiken wurden beschönigt. Die Arbeitsamt-Berater haben dann in diesem Zusammenhang auch gleich die KSK erwähnt und dadurch die Schwellenangst zur Selbständigkeit gesengt.

Kurz: Wer studiert hat oder über den Umweg Arbeitsamt zur Selbständigkeit gelangt ist, hat nicht selten KSK-Kenntnisse. Alle anderen, die sich z.B. nach einer Ausbildung zum Druckvorlagenhersteller selbständig gemacht haben, hatten kaum Möglichkeit, die KSK wahr zu nehmen.
Das lässt sich auch daran erkennen, dass die jetzt stattfindende KSK-Debatte auch dazu führt, dass viele Werbegrafiker, die nichts über die KSK wussten, die Absicherung über selbige suchen. Und das zeigt unseres Erachtens sehr deutlich, dass die KSK und die Politik ihre Aufklärungspflicht vernachlässigt haben.


frieder am 10.03.2008, 15:59 Uhr

an geschäftsführender Gesellschafter Design
Ich fürchte, dass uns die ordnungspolitische Diskussion über Sinn oder Unsinn der KSK in der momentanen Situation nicht wirklich weiter bringt. Für uns Medienunternehmer in der Rechtsform der GmbH geht es aktuell in erster Linie um Schadensbegrenzung und die Abwehr eines Vollzugs, der für viele Betriebe existenzgefährende Ausmaße annehmen kann.Eine Gemengelage aus KSA-Nachzahlungen für fünf Jahre, die Androhung von Bußgeldern von bis zu 50 000 Euro und der Irrwitz einer KSA auf unser eigenes Geschäftsführergehalt kann Dimensionen annehmen, die selbst gut kapitalisierte Unternehmen nicht mehr stemmen können und in die Knie zwingen. Soll man bei all diesen vielen ungeklärten Fragen selber aktiv werden und melden? Oder doch besser warten, bis die DRV die Buchhaltungsunterlagen bei der nächsten Prüfung unter die Lupe nimmt und dann mitteilt, was und wieviel sie konkret verlangt? Unter welchen Umständen wird überhaupt ein Bußgeld fällig. Wie sind die Aussichten, wenn man gegen den KSA-Bescheid Einspruch erhebt? Welchen Nutzen hätte eine nachträgliche Bescheinigung unserer (Grafik/Layout-)Dienstleister, dass bestimmte Teile ihrer Arbeit ( z.B. Fill ins; Fotos, auf die von ihnen bereits eine KSA angeführt worden ist) explizit nicht künstlerisch gewesen sind und damit von uns bei der KSA-Berechnung in Abzug gebracht werden können? Ich befürchte, dass man auf diesem dünnen Eis wohl nicht mehr ohne Rechtsbeistand auskommen wird. Gefragt und gefordert sind aus meiner Sicht aber jetzt auch die Verbände und Organisationen: Bundessteuerberaterkammer, DPRG, Forum Corporate Publishing (FCP), IHK, BDS, ASU, BJU und andere, die in dieser heiklen Situation endlich mal zeigen können, dass sie etwas fruchbares für ihre einschlägig betroffenen Mitglieder tun. Ich sehe jedenfalls die Tendendenz, dass die KSK-Malässe unsere Branche gehörig durcheinander wirbeln wird und viele Unternehmer das Handtuch werfen. Diese Medienunternehmer aber sind die wahren Partner und Freunde der KSK-Versicherten, weil sie für Aufträge und Beschäftigung sorgen. Was wir jetzt brauchen sind faire und praktikable Lösungen, die sich rasch umsaetzen lassen,damt die KSK-Althypotheken endlich getilgt werden und wir aus Basis klarer Regelungen wieder zur Tagesordnung übergehen können.
Frieder


geschäftsführender Gesllschafter Design am 10.03.2008, 17:37 Uhr

@ frieder

das ist alles korrekt. Fakt ist nur leider, dass sich kaum jemand wirklich einsetzen wird. ich habe bereits mit einem Anwalt gesprochen, der im Beirat der KSK sitzt und sein Geld mit Künstlern verdient. Er hat mir mitgeteilt, als ich das Problem der finanziellen Belastung ansprach, dass man mit der KSK wunderbare Ratenzahlungen vereinbaren kann. Die meisten Journalisten werden kein Interesse haben, das Thema an die große Glocke zu hängen. Jeder sieht nur sein eigenen Nutzen. Ich werde mich ganz bestimmt nicht bei der KSK selbst melden, sondern das Thema aussitzen - und dann weiter sehen. Denn es besteht die Chance, dass sich in der Zwischenzeit doch etwas tut. Vielleicht gehe ich dann auch den Weg der Klage. Wenn schon untergehen - dann mit Pauken und Trompeten - mit Öffentlichkeitsarbeit etc. Oder? Und bis dahin, werde ich die armen kreativen Künstler nicht als Freiberufler beschäftigen. Ich würde gerne 1-2 feste Freie haben, die wirtschaftlich an unserem Erfolg partizipieren können. Aber ich lasse mich nicht gerne ausnehmen. Vielleicht braucht es da noch mehr Nörgler, die Stimmung machen und aufheizen. Wenn auch Du und alle anderen Agenturen keine Freien mehr beschäftigen und das an die Presse kommt, hat das vielleicht den notwendigen Wert, für die unfähigen Politiker. Die rühren sich nur, wenn die Angst um Wählerstimmen haben.


frieder am 11.03.2008, 20:12 Uhr

@ geschäftsführender Gesllschafter Design

Deine couragierte Einstellung gefällt mir und je tiefer ich in die KSA-Thematik einsteige, desto mehr wird mir bewußt,dass das ganze wahrscheinlich auf bedingungsloses "Zahlemann und Söhne" hinausläuft. Die von mir kontaktierten Steuerberater und Rechtsanwälte haben bislang denkbar wenig zur Orientierung oder Wahrheitsfindung beitragen können. Mittlerweile verstärkt sich bei mir der Eindruck, dass man schon froh sein muss, wenn man bei der nachträglichen und voll umfänglichen Zahlung der KSK-Beiträge von drakonischen Bußgeldern und Säumniszuschlägen verschont bleibt. Diese Zusatzbelastungen zu vermeiden ist wohl das Hauptziel der Anwälte, darin sehen sie m.E. ihr -natürlich honorapflichtiges- Erfolgspotenzial. Wir beschäftigen in unserem Medienunternehemen (überwiegend Corporate Publishing und PR) 10 fest angestellte Mitarbeiter und rund 20 freie Autoren. Für viele von ihnen sind wir der bedeutendste Auftraggeber. Gerne würde ich den ein oder anderen von diesen KollegenInnen fest anstellen, doch die wollen lieber frei bleiben.Wenn die KSK-Sache schlimm und unfair werden sollte, fühlte ich (geschäftsführender GmbH-Gesellschafter) keine Motivation mehr zur Fortsetzung meiner unternehmerischen Arbeit und Aufgabe. Es wäre dann wohl gescheiter, die Firma aufzulösen und als freiberuflicher Einzelkämpfer mit KSK-Anspruch weiterzumachen. Kann mir mal jemand plausibel erklären, warum ich Beiträge in eine Kasse zahlen soll, über die sich freiberufliche Musiklehrer - mit denen ich geschäftlich partout nichts zu tun habe – kranken-, pflege- und rentenversichern dürfen? Wenn man auf diese Weise ein vitales Kulturleben im Lande unterstützen und aufrecht erhalten will, dann ist dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht die Angelegenheit von Unternehmern einiger " betroffener" Prdoduktions-und Dienstleistungsgruppen. Die Umwidmung des Ost-Soli in einen Kultur-Soli wäre dafür vielleicht ein probates Mittel. Ich bin an einem Punkt, wo ich dieses leidige KSK- Thema nachhaltig und nicht in Raten abschließen möchte. Das solls dann auch mit meinen Sorgen, Nöten und Gedanken in diesem Forum gewesen sein. Ich danke Euch und wünsche - to whom it may concern - alles Gute.


geschäftsführender Gesllschafter Design am 11.03.2008, 20:44 Uhr

@ frieder

Du hast es richtig geblickt - im ernstfall läuft es aufs bezahlen hinaus. Pikant: Die KSK erhebt bei Dir im worst-case vielleicht 10.000,- EUR Bußgeld. Der Anwalt diskutiert es weg und erhält beim Streitwert von 10TEUR vielleicht 2T EUR. Aber Du kommst im Leben aus das Zahlen nicht mehr raus. Du wirst eingestuft und darfst Ende 2008 im VORAUS für 2009 abdrücken. Das ist Fakt. Daher wäre es wichtig, Leute zu finden, die andere motitivieren. Ich hatte hier in einem anderen Thread schon vorgeschlagen, dass KSKontra vielelicht auch mal mit Spiegel, Stern oder FTD spricht. Wir brauchen auflagenstarke Kontraartikel. Und nicht vereinzeiltes ausgeheule hier.
Vorschlag an Dich: Zieh vom Einkommen Deiner Freien 10% ab - sie erhalten weniger Geld wegen KSK und Du legt es auf ein Tagesgeldkonto. Im Falle des Falles kannst Du so ein wenig der Kosten abdecken. Warum sollen wir als Arbeitgeber zahlen? Wir geben anderen Lohn und Brot und sollen dafür noch Extraabgaben zahlen. Wir werden dafür bestraft, dass wir freiwiliige-erwählte Freelancer bezahlen. Das ist Fakt.


KSKontra.de (Heilbronn) am 12.03.2008, 09:46 Uhr

an geschäftsführender Gesellschafter Design
an den Spiegel, Stern, Focus, Kress Report, PlusMinus, Frontal 21, usw... haben wir bereits zwei mal geschrieben. Es kamen nur Standard-Antworten zurück. Lediglich die W&V hat im letzten November über KSKontra.de berichtet.
Hinzu kommt, dass die meisten Berichte zum Thema KSK leider noch immer visuell mit Fotos vpn Clowns und Zauberkünstlern aufwarten. Diese Abbildung von echten Künstlern führt zum Einen dazu, dass die Artikel von den Betroffenen "Verwertern" nicht gesehen werden oder zum Anderen dazu, dass man Verständnis für die Künstler aufbringt OHNE darüber informiert zu werden, wo KSKontra.de der Schuh drückt. Wir haben bisher noch keinen Artikel gelesen, in dem in allen Einzelheiten dargestellt wird, wie wettbewerbsverzerrend, unsolidarisch und schwammig das KSVG ist.

Aus diesem Grund appellieren wir an alle Leser: Unterstützen Sie KSKontra.de hierbei! Auf der Startseite finden Sie einen "offenen Brief" den Sie im Ganzen oder in Auszügen verwenden können. Versenden Sie diesen ebenfalls an die Redaktionen des Spiegels etc.

Leider sind unsere bisher ca. 310 "Mitmacher" für die Medien nicht überzeugend genug. Betrachtet man im Vergleich hierzu, wie viele GDL- und VERDI-Befürworter bei Ungerechtigkeit und Unzufriedenheit auf die Straße gehen, kann man das auch nachvollziehen.

Möglicherweise sollte KSKontra.de einen Aufruf zu einer angekündigten Demonstration vor der KSK in Kiel starten...


geschäftsführender Gesllschafter Design am 12.03.2008, 09:57 Uhr

@ kskontra

nun, eine Demo mit 300 Leuten wäre auch mager. Vielleicht solltet Ihr da im Vorwege „Verbandarbeit“ leisten. Den Schulterschluß mit BJU/ASU, Industrieverbänden, Mittelstandsverbänden etc. Und diese überzeugen, dass man gemeinsam Stimmung macht. Auch vielelicht eine gemeinsame Demo - wobei ich mich immer nach der Effizienz einer Demo sehne - meistens werden nur Unbetroffene gestört. Interessanter wäre da schon eine „Belagerung“ der KSK. Diese 1 Tag von der Arbeit abhalten - so ne Art Guerillamarketing - die ist dann auch mit nur 100 Leuten effektiv. Würde aber sicher ohne Pressebeteiligung auf nicht fruchtbarem Boden stossen. Torf- und Beamtenköpfe sind wenig zu überzeugen - diese denken nicht, sondern verstecken sich hinter Vorschriften.
Könnte man nicht einen Aufruf starten, dass alle Kreativen Arbeitgeber für eine Zeit von 2 Wochen KEINEN EINZIGEN Freelancer beschäftigen? Das in der Presse aufrufen - das begleiten lassen??? Ich darf nicht öffentlich aktiv werden ...


KSKontra.de (Heilbronn) am 12.03.2008, 10:07 Uhr

an geschäftsführender Gesellschafter Design

mit dem BdSt und der DIHK stehen wir in regelmäßigem Kontakt. Der BdSt plant eine Musterklage gegen die KSK. Der DIHK hat erst kürzlich das Thema KSK zum Thema der Woche erklärt...

Für eine Verbandarbeit auf breiter Ebene bräuchte KSKontra.de aus Zeitgründen helfende Hände.

Wer KSKontra.de also unterstützen möchte: einfach bei uns melden!


frieder am 13.03.2008, 23:18 Uhr

Liebe Freunde,

eine gute Nachricht zu später Stunde: das Wirtschaftsministerium eines süddeutschen Bundeslandes scheint sich für unsere Problematik– gemeint ist die Problematik der möglicherweise betroffenen Medienunternehmer– ernsthaft zu interessieren. Man signalisiert uns, dass man sich den Casus aus unserer Sicht mal darstellen lassen und anhören wolle. Ich halte Euch über den weiteren Fortgang auf dem laufenden.


KSKontra.de (Heilbronn) am 14.03.2008, 09:28 Uhr

an frieder

Freut uns zu hören. Sollten Sie einen direkten oder indirekten Draht zum Ministerium haben, lassen Sie denen doch bitte die kleine "Geschichte" aus unserem "offenen Brief" (Startseite zum Download) zukommen. Aus dieser Geschichte gehen viele der nicht haltbaren KSK-Situationen hervor.


frieder am 18.03.2008, 18:36 Uhr

habe heute erfahren, dass die IHK für München und Oberbayern sehr rasch eine Informationsveranstaltung zum Thema KSK und Medienunternehmer anbieten will. Mindest-Teilnehmerzahl: 20. Interessenten aus dem Kammerbezirk sollten Kontakt mit der IHK-Rechtsabteilung aufnehmen. Wie ich höre, will man sehr konkrete Infos und Handlungempfehlungen liefern.


Oliver am 09.04.2008, 18:01 Uhr

Mal eine Frage:

Wenn ich als "GbR-Werbeagentur" einen Auftrag eines Kunden habe und dazu einen Texter einkaufe, Fotograf etc. wäre ich mit deren Rechnungen abgabepflichtig.

ABER:
In der KSK-Informationschrift, Punkt 3 (Wer ist meldepflichtig?) heißt es:

Oft sind verschiedene Unternehmer z. B. als Management, Agentur, Vermittler, Tourneeveranstalter und örtlicher Veran-stalter an einer Veranstaltung beteiligt. Es stellt sich dann die Frage, wer die Künstlersozialabgabe zu entrichten hat. Grundsätzlich gilt, dass die Künstlersozialabgabe nur einmal zu zahlen ist.

>> ..NUR EINMAL ZU ZAHLEN IST. !!!

Da ich weiß, dass meine Kunden die Abgabe auf meine Rechnungen zahlen, wäre ich ja aus dem Schneider, ...oder?

Wenn das nicht so ist, könnte die KSK doppelt und dreifach Kasse machen. Z.B wenn ich für ein Projekt noch einen Grafik-Freelancer beschäftige, der von seinem Homeoffice arbeitet und dieser den Text in seinem Namen einkauft wäre das ja so:

Frelancer zahlt Abgabe auf Text >
(Frelancer liefert das Werk an die Agentur)

Agentur zahlt Abgabe auf Freelancer und Text // 2. Mal Abgabe auf Text!
(Agentur liefert das Werk an den Kunden)

Kunde zahlt Abgabe auf Agentur, Freelancer (2. Mal) und Abgabe Text (3. Mal)

Ist das so????????


Gerda am 12.04.2008, 20:11 Uhr

Gestern habe ich vom Telefon eine Freundes, der nicht aus der Werbebranche ist bei der KSK angerufen und ganz frech gesagt ob das so in Ordnung ist:

Mein Kunde wünscht immer ein „Erstlingswerk“ der Kreativleistung in Form eines hochwertigen Druckes in 3-facher Ausfertigung. Dazu lasse ich von einem Digitaldruck Unternehmen diese anfertigen. Danach stelle ich die Rechnung. Mein Kunde bestellt dann eine höhere Auflage nach und ich stelle zu den Produktionskosten dann noch die technischen Nebenkosten wie Datenübertragung, Druckabnahme in Rechnung. Somit muss mein Kunde nur auf die erste Rechnung mit den Kreativleistungen die KSK Abgabe zahlen und nicht auf die zweite Rechnung.

Antwort: blah... ja, das stimmt so.

Soll ich nun nachträglich mit meinem Kunden, der durch die KSK ganz schön heftig reagiert hat, anbieten alle R nachträglich zu korrigieren, damit eine für ihn günstigere Lösung entsteht?


KSKontra.de (Heilbronn) am 14.04.2008, 08:29 Uhr

An Gerda:

Wie bereits an anderer Stelle geschrieben, ist das Korrigieren von Rechnungen legal, solange diese auch danach der Wahrheit entsprechen (Leistungsumfang, Rechnungshöhe, Rechnungsdatum).

Wenn Sie die Rechnungen an Ihre Kunden "nachschreiben" würden Sie die Beträge ändern müssen, da Sie aus einer "alten" Rechnung zwei "neue" Rechnungen machen würden. Der Rechnungssplitt wäre notwendig, um zunächst das Erstlingswerk und danach z.B. den Auflagendruck in Rechnung zu stellen. Hierbei treten dan zwei Probleme auf: Der Kunde hat bisher nur eine rechnung in seiner Buchhaltung gebucht. Die neuen zwei Rechnungen kann er nur mit sehr viel Aufwand verbuchen und müsste hierzu die erste Rechnung zuvor ausbuchen. Auch existiert ein problem mit der Rechnungsnummer, die durchlaufend sein muss... Sie haben sicherlich die Folgenummern bereits anderweitig vergeben... Und doppeltes verwenden einer Nummer ist nicht möglich.

Kurz: In diesem Fall würden wir davon abraten. Rechnungskorrekturen nur dann, wenn weiterhin die Rechnungssumme identisch bleibt.


Grieche (Designerin und Sprecherin beauftragt) (Frankfurt am Main) am 06.05.2008, 00:03 Uhr

Hallo allerseits,

ich habe letzten Freitag den blauen Brief der DRV im Kasten gehabt und nach Recherchen bin ich auf das KSK-Thema gestossen, das mir noch nicht bewusst war.

Nun habe ich in den letzten Jahren u.a. sowohl eine Designerin engagiert als auch eine Sprecherin (bin Einzelunternehmer im IT-Umfeld). Teile der Leistungen sind abgabepflichtig, ok. Was mich aber derzeit gezielt interessiert ist:

- Gibt es eine Liste von Leistungen, die laut KSK oder euren Erfahrungen _nicht_ der Abgabepflicht unterliegen? Z.B. wurde Reinzeichnung bei Gestaltern erwähnt (mal ja, mal nicht), wie sieht es mit Abgaben auf Verwertungsrechte aus (Gestalter entwirft Logo und stellt als separate Position globale Nutzungsrechte in Rechnung)? Was noch?

- Wie sieht es mit reinen Beratungsleistungen eines Künstlers aus? Also z.B. "Kreative Beratung zu Werbekonzept oder Logo-Entwurf" - also wirklich _nur_ die Beratung (mündlich, schriftlich) und keinerlei Gestaltung eines Werkes.

- Hat jemand Erfahrungen mit Sprechern und Abgaben auf deren Leistungen? Beispiel Podcast: Ich selbst schreibe den ganzen Text und mache das Screen-Movie - dann lasse ich es von einer Sprecherin nur "nachsprechen" -> künstlerisch? -> KSK?

- Auch ich muss für 2004 - 2007 Abgaben nachzahlen. Wer ist bereits durch eine ähnliche Situation durch und wie verhält sich da die DRV oder KSK? Gleich Bußgeld (wieviel)? Säumniszuschläge (wieviel)? Streicheneinheiten? Hab vor, das selbst zu melden und die Abgaben zu entrichten (max. 1.500 EUR für die ganzen Jahre in der Summe).

Ich muss gerade abwägen, ob ich mich jetzt für diese 1.500 Tage/wochenlang "wild" mache und Nerven verschwende oder ob ich das einfach zahle und Ruhe habe.

Noch zwei Dinge kamen mir in den Sinn:

- Der DRV-Fragebogen fragt danach, ob man Leute vermittelt (mache ich im IT-Bereich). Hat jemand Erfahrungen gemacht, was mit der Angabe an dieser Stelle passiert? Wollen die von mir wissen, wen genau ich vermittelt habe, wozu und zu wem?

- Macht die DRV/KSK Meldungen an andere Behörden, z.B. Finanzamt? Aus meinen frühen Agenturzeiten von vor 10 Jahren wusste ich vom einen oder anderen Kreativen, der nicht all seine Rechnungen angab. Könnte also eine Prüfung durch die DRV/KSK zu Steuerprüfungen bei beauftragten Kreativen führen?

Danke euch vorab für euer Feedback!


KSKontra.de am 06.05.2008, 10:04 Uhr

an Grieche:

Zu:
"Gibt es eine Liste von Leistungen, die laut KSK oder euren Erfahrungen _nicht_ der Abgabepflicht unterliegen?"
Lt. KSK unterliegen kreative/künstlerische Leistungen nur dann nich der Abgabepflicht, wenn diese bereits existieren und lediglich aktualisiert werden bzw. neu aufgelegt werden.
Z.B. bestehende Imagebroschüre wird an einigen Stellen aktualisiert, da sich die Anzahl der Mitarbeiter oder Standorte verändert hat. Oder bestehende Imagebroschüre wird neu gedruckt...
Eine Liste gibt es unseres Erachtens nicht. Hierzu muss man leider selbst bei der KSK anfragen - am besten schriftlich.

Zu:
"Wie sieht es mit reinen Beratungsleistungen eines Künstlers aus?"
Jegliche Leistung eines Künstlers die in Rechnung gestellt wird und im Zusammenhang mit einem künstlerischen Werk steht, ist abgabepflichtig. Sol heissen: wenn der Künstler für seinen Auftraggeber den Rasen mäht, fällt keine Abgabe an. Wenn der Künstler jedoch den Rasen mäht, weil dieser für die Rasenmäher-Broschüre des Kunden abgelichtet werden soll, dann ist dafür die Abgabe zu zahlen.

Zu:
"Hat jemand Erfahrungen mit Sprechern und Abgaben auf deren Leistungen?"
Leider nein. Wir vermuten jedoch, das Sprecher zu den Künstler zählen (siehe auch Musiker, Journalisten, Texter, ...)

Zu:
"Auch ich muss für 2004 - 2007 Abgaben nachzahlen. Wer ist bereits durch eine ähnliche Situation durch und wie verhält sich da die DRV oder KSK? Gleich Bußgeld (wieviel)?"
Wenn man den zugestellten Erhebungsbogen ausfüllt, gibt es eine Veranlagung. Man bezahlt den Betrag und fertig. Wenn der Erhebungsbogen jedoch nicht innerhalb der Frist ausgefüllt wird, wird die KSK eine übertriebene Schätzung vornehmen und ein Bußgeld erheben. Das Bußgeld ist vollstreckbar. D.h. Die KSK/DRV kann auch pfänden, um ans Geld zukommen. Also ähnlich den Schulden gegenüber den Steuerbehörden/Finanzamt.

Zu:
"Der DRV-Fragebogen fragt danach, ob man Leute vermittelt (mache ich im IT-Bereich)."
Damit will die KSK herausfinden, wenn sie sonst noch auf die Finger gucken soll. Also wer sonst noch Künstler beshcäftigt. Ausserdem wird die KSK auch auf die Vermittlungs-Provision die Abgabe haben wollen.

Zu:
"Macht die DRV/KSK Meldungen an andere Behörden, z.B. Finanzamt?"
Das können wir uns wg. des Aufwandes nicht vorstellen. Allerdings kann bei Verdachtsmomenten eine Zusammenarbeit der Behörden angestrengt werden. Wer aber seinen Erhebungsbogen ausfüllt, sollte sich nicht Sorgen müssen.




geschäftsführender Gesllschafter Design am 06.05.2008, 18:30 Uhr

an Grieche

ja, und wenn Du von der KSK erfasst bist und für die letzten Jahre abgedrückt hast, darfst Du jeweils im laufenden Jahr für das kommende im voraus löhnen. Und zwar die Höhe wie im letzten, denn man geht ja gerne davon aus, dass - weil regelmäßige Beauftragung - Deine Auftragshöhen so auch fleißig weiter laufen. Es lohnt sich sicher der Preisvergleich, wenn Du A) einen freien Künstler nebst KSA nebst Nutzungsrechte oder B) eine Kreativ-GmbH beauftragst. Wir erheben auf unsere Leistungen keine Nutzungsrechte, da es viele Tätigkeiten gibt, die nicht den Nutzungsrechten unterliegen. So mußt Du z.B. auf ein Logo/Signet/Wortmarke nur dann Nutzungsrechte zahlen, wenn dieses ausgewiesener Maßen künstlerisch und einmalig ist. Ich hatte eine solches Gespräch mal mit einem Fachanwalt. Und welche Visitenkarte ist schon künstlerisch??? Die AGD (Allianz Deutscher Designer) macht gerne Ihre Mitglieder stark, weiß aber auf einige Themen keine Antwort ... ich war selbst mal Mitglied ... Also suche Dir eine kleine GmbH - auch die muß preislich dem Markt entsprechen - und zeige der KSK die kalte Schulter - in Zukunft ...


Werbedesigner (Bayern) am 13.05.2008, 10:45 Uhr

Hallo zusammen,
Nach meinem Verständnis - und ja wohl auch nach dem Verständnis der DRV - kann sich die KSA nur (!) auf künstlerische Tätigkeiten, nicht aber auf Druckerzeugnisse etc. beziehen (außer es handelt sich um ein tatsächliches Kunstwerk wie eine Lithografie o.ä.). Das ergibt sich m.E. aus §25 Abschn. 1 des Küsntlersozialversicherungsgesetzes (übrigens mal interessant es in Gänze zu lesen!), in dem ganz klar von "im Rahmen der Tätigkeiten" gesprochen wird. Dies kann sich nicht auf Handelsware oder Produkte beziehen.
Ich bin überzeugt, dass es längst fällig ist, hier mit einem vernünftigen Wirtschaftsanwalt das Ganze einmal abchecken zu lassen und die vielen offenen Fragen zu klären.

- Warum wird bei den Künstlern die Bemessung anhand der Einkommensteuererklärung vorgenommen, von den Verwertern aber anhand des Umsatzes? Wenn jeder bei der KSK versicherte Künstler seine Kunden melden würde, könnte man doch den Bedarf exakt auch von diesen Verwertern decken (bei 14% Versicherungsbeitrag wären das 30% davon, also exakt 4,2% vom Verwerter, 2,8 % vom Staat und 7 % vom Versicherten. Verwaltungskosten übernimmt ja komplett der Staat laut KSVG). So entstünde kein Defizit, das dann von unschuldigen, nicht KSK-Versicherten, Einzelunternehmerkunden getilgt werden müsste, die dadurch eine Menge Ärger verursachen.

Bin gespannt wie das alles weiter geht. Ich werde demnächst mit meinem Anwalt prüfen, ob hier eine Verfassungsklage (Gleichstellung, Gleichheitsgrundsatz, Wettbewerbsverzerrung) weiterhelfen kann.

Ich bin übrigens Inhaber einer Werbeagentur, die als Einzelunternehmen läuft. Dadurch, dass ich Angestellte habe, falle ich aus der KSV sowieso raus. Darüberhinaus sehe ich nicht ein, dass Handelsware als künstlerische Leistung angesehen wird.

Lasst uns einfach auf dem Laufenden bleiben.


KSK-Mitglied am 13.05.2008, 18:19 Uhr

Und wie viele Kunden werde ich noch haben, wenn sie Wind davon bekommen, dass ich sie bei der KSK gemeldet habe? Sicherlich ganz viele!

Damit mache ich die Bühne frei für eine Tirade vom Chef.




Werbedesigner (Bayern) am 14.05.2008, 12:22 Uhr

@KSK-Mitglied
Das Ganze müsste natürlich vom Gesetz her so geregelt werden, dass es der offizielle Weg ist. Der Kunde muss ja eh zahlen. Wir übersehen immer wieder, dass die Prüfquote im Laufe der nächsten Jahre annähernd 100% (!!!!) aller Firmen sein wird. Das heisst, es kommt definitiv auf jeden das Problem zu.
Und die gerechteste Lösung wäre m.E. eben genau die, dass die Aufteilung der Beiträge exakt so vollzogen wird, wie sie im Gesetz heute festgelegt ist: 50% Künstler, 20% Staat, 30% Kunden von Künstler (und eben nur die, alles andere ist ungerecht). Und wenn so eine Lösung im Gesetz verankert wird, ist doch eigentlich allen geholfen ...

Prinzipiell finde ich die KSK-Lösung für "echte" Künstler absolut ok und auch gerechtfertigt, aber nicht für Werbetreibende, die im Prinzip ja Kunsthandwerk (im weitesten Sinne) machen. Da hat man sich doch einfach eine dicke Kuh gesucht, die man halt jetzt melken kann, oder zumindest versucht zu melken. Ich werde demnächst ein Schreiben an meine Kunden verfassen um sie nicht im Regen stehen zu lassen und darin erklären, was die KSK will. Aber zugleich auch darauf verweisen, dass die alleinige Prüfung des Werbekostenkontos nicht funkioniert. Wenn überhaupt, dann sollen sie NUR Gestlatungskosten (künstlerische Leistungen) gelten lassen und alles andere mit einem Widerspruch gegen den Bescheid beantworten, bis eine rechtlich wasserfeste Aussage dazu vorliegt.

Let's keep in contact :-)


Werbetante am 15.05.2008, 20:08 Uhr

Frage zu "muss ich KSK" zahlen oder meine Kunden?

Ich bin selstständige Beraterin für Kommunikation (ohne Rechtsform) und zahle Gewerbesteuer. Mein "Output" ist dem einer Werbeagentur gleich zusetzen. Das Ergebnis (z.B. Broschüre) für meine Kunden ist identisch, nur, dass ich keine Angestellten habe, sonder die Projekte auschließlich mit Freien realisiere: Grafiker, Texter, Produktioner etc. Die Freien stellen an mich Ihre Rechnungen. Der Kunde erhält dann von mir über das gesamte Projket eine Rechnung.

Meine Frage ist nun:

(1) Muss nun ich (keine Rechtsform, gewerbesteuerzahlend) KSK auf die Rechnungen von meinem gebuchten "Grafiker" zahlen und mein Kunde dann auch noch mal auf meine Rechnung? Somit erhält die KSK 2x eine Abgabe auf 1x Leistung. Hab ich das richtg erfasst?

(2) Wäre ich eine GmbH, muss nur ich KSK für den gebuchten Grafiker zahlen und mein Kunde nicht. Richtig?

Schon mal Danke fürs Feedback.

Grüße




Frank am 16.05.2008, 06:35 Uhr

Hallo Werbetante,

zu Deinen Fragen:

1) Korrekt. Du musst für Deine freien Grafiker KSA bezahlen und wenn Du diese Leistung in Deinen Rechnungen weiterberechnest, Dein Kunde erneut. Dies ist ja einer der Gründe warum dieses System so ungerecht und eigentlich sogar verfassungswidrig ist - da dies eindeutig eine Doppelsbestuerung darstellt.

2) Korrekt. Bei einer GmbH muss Dein Kunde nichts für Dich bezahlen. Es könnte wiederum nur sein, dass Du selbst auf Dein Dir ausbezahltes Gehalt die Abgaabe abführen müsstest, da Du eventuell kreativ für Deine GmbH tätig bist. Diese Entscheidung allein ist wiederum Ermessungssache der RVA.

Wenn Du also tatsächlich eine One-Man-Show bist, spart Dein Kunde unter Umständen nichts, denn die Abgaben, die Du dann für Deine kreativen Beratungen für Dich selbst abführen müsstest, würdest Du ja in einer Art auch weiterberechnen müssen. Aber zumindest hätten Deine Kunden mit der KSA keinen bürokratischen Aufwand.


Werbedesigner (Bayern) am 18.05.2008, 17:05 Uhr

@KSK-Mitglied,
übrigens, du bist auch heute schon verpflichtet, jährlich deine Kunden bei der KSK zu melden. Nur zur Erinnerung.


KSK-Mitglied am 18.05.2008, 21:23 Uhr

@Werbedesigner
Das ist Quatsch. Unten findest die entsprechende Passage aus dem KSGV. Ich muss die Infos nur auf Anfrage liefern. Es gibt keine jährliche Meldepflicht.

"Die Künstlersozialkasse kann von den Versicherten und den Zuschußberechtigten Angaben darüber verlangen, in welchem der Bereiche selbständiger künstlerischer und publizistischer Tätigkeiten das Arbeitseinkommen jeweils erzielt wurde, in welchem Umfang das Arbeitseinkommen auf Geschäften mit zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten beruhte und von welchen zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten Arbeitseinkommen bezogen wurde...."


GURU am 19.05.2008, 12:09 Uhr

Als Einzelunternehmer (seit 15 Jahren selbständiger Berater in den Bereichen Marketing-Kommunikation und Public Relations) habe ich vor ca. 8 Jahren einen im Außenverhältnis eigenständig auftretenden "2. Unternehmensbereich" geschaffen, in dem ich seitdem konsequent alle Media-, Produktions- und Beschaffungsaufträge für meine Kunden abrechne. Mit eigener Firmenbezeichnung, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. aber gleicher Steuer- bzw. UStID-Nummer sowie Bankverbindung kann man das als Einzelunternehmer ohne Weiteres tun. KSA-pflichtige Kreativ- bzw. Gestaltungsleistungen werden damit ganz klar von KSA-freien Produktionsleistungen bzw. An- und Verkaufsaufträgen getrennt. Rechnungen aus beiden "Unternehmensbereichen" fließen bei mir in eine einzige Buchhaltung ein. Und es entstehen keine Mehrkosten beim Steuerberater.

Hintergrund für diesen Schritt war damals aber nicht die KSK, sondern die mageren 15%, die - abgeleitet von der AE-Provision - früher beim Einkauf immer wieder als Marge angeboten wurden. Ein Händler, der auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko arbeitet, darf da mit schon 30% plus x rechnen.


Werbedesigner (Bayern) am 19.05.2008, 13:24 Uhr

@ KSK-Mitglied
wenn du dich schon - wie in vielen Beiträgen in diesem Forum - immer soooo sehr an die Vorschriften der KSK hältst, dann solltest du auch die "Beitragsüberwachungsverordnung" kennen. In der steht EINDEUTIG unter §6 (Auskunft):
Die Versicherten haben über die Beitrags- und Abgabegrundlagen Auskunft zu geben, insbesondere über
...
5. die Namen und die Anschriften derjenigen, die ihre Werke oder Leistungen in Anspruch genommen haben
...

Nur zur Info. Das lassen wir jetzt auch einfach so stehen, ich möchte ja hier keinen Kleinkrieg mit KSK-Mitglied beginnen. Wär nur sinnvoll, wenn KSK-Mitglied zumindest alle Verordnungen und Gesetze kennen würde, die er/sie immer so vehement verteidigt. Und weil eben diese Verordnungen und Gesetze so ein völlig unlogisches und inkonsequentes Kuddelmuddel sind, unterstütze ich diese Website und die Initiative dahinter, so gut ich kann.


KSK-Mitglied am 19.05.2008, 14:23 Uhr

Werbedesigner

Du hast offensichtlich nicht verstanden, dass diese Verordnung die Infopflichten im Falle einer Prüfung reguliert.

Prüfung finden bei den Versicherten nicht jedes Jahr statt.

Die Aussage in Deinem ersten Beitrag ist also immer noch falsch: ich muss nicht JÄHRLICH meine Kunden bei der KSK melden.

Wo hast Du das denn her?




Werbedesigner (Bayern) am 19.05.2008, 16:39 Uhr

@KSK-Mitglied
Du hast Recht, diese Verordnung bezieht sich auf die Prüfung. Allerdings ändert das nichts an meiner Grundforderung, dass KSK-Versicherte ihre Kunden melden sollen und diese dann auch für das aufkommen sollen, was sie verursachen, nämlich die günstigere Versicherung bei der KSK. Nur das wäre eine gerechte Vorgehensweise, rein rechnerisch müsste ja bei der KSK viel mehr reinkommen, als die KSK für ihre Mitglieder ausgibt...also wenn sich mal jemand die Mühe macht und das nachrechnet... Naja, ich freu mich, wenns den Verein gibt, man spenden kann und endlich mal Anwälte sich mit dem Thema intensivst beschäftigen. Die KSA dürfte m.E. in dieser Form nicht haltbar sein. Alternative wäre natürlich, dann auch auf unsere gesamten Leistungen den verringerten Steuersatz von 7% zu veranschlagen (is ja seit neuestem Kunst) und dann die KSA auch sozusagen als Vorsteuer geltend machen zu können beim Kunden. Dann wärs wieder neutral für ihn.

Es gäbe viele Ansätze, aber solange da oben niemand gewillt ist, drüber nachzudenken, ist das alles hinfällig. Deshalb, weiter Druck machen, damit sich mal jemand damit auseinandersetzt.

In diesem Sinne ... let's go on


svensson am 17.06.2008, 16:29 Uhr

Hallo von einem neuen Mitglied in eurer Gemeinschaft.
Mein Beitrag wird rein sachlich nichts neues zu eurem Blog beitragen, aber mich hat das Recherchieren zum Thema KSK derart aufgeregt und geärgert, dass einfach mal Dampf ablassen muss. Bitte entschuldigt diesen Missbrauch eurer Plattform.

Wir sind ein kleines Studio für Produkt- und Industriedesign und ich habe mit Entsetzen euern Blog gelesen.
Uns wird die KSK mit voller Wucht treffen, da wir seit Jahren mit externen Freelancern
zusammenarbeiten.
Ein Kunde von uns hat uns darauf hingewiesen, weil er von der RVA angeschrieben wurde.
Ich habe mich dann Schlau gemacht und bin auf euren Blog gestoßen, den ich Voll und Ganz unterstütze.

Ich finde es eine Frechheit von unseren Politikern zu behaupten, wir wären unserer Informationspflicht nicht nachgekommen. Selbstverständlich lesen wir die Tagespresse und diverse Fachzeitschriften, aber ich kann mich an keinen Artikel über die Neuregelung des KSVG erinnern. Leider muss ich mich auch vorwiegend um das Tagesgeschäft kümmern, und habe keine Zeit jeden neuen Gesetzestext zu recherchieren. Das ist die Aufgabe des Steuerberaters. Und der muss sich auch erst nach unserem Hinweis kundig machen.

Von der KSK habe ich gegen Ende des Studium schon mal gehört, als es darum ging sich günstig zu versichern. Man musste allerdings das Berufsbild des Industriedesigners extrem verzerren um aufgenommen zu werden weil es sonst zu technisch ist. Also habe ich damals die KSK abgehakt.

Als ich mich dann vor sechs Jahren selbstständig machte habe ich selbstverständlich einen Businessplan erarbeitet, in dem sehr detailliert mein Lebenslauf, mein Hochschulabschluss, die Inhalte und Arbeitsweise des zu gründenden Unternehmens, etc… beschrieben wurden. Es wurde auch deutlich darauf hingewiesen, dass wir gerade in der Anfangszeit mit Freelancern arbeiten werden, um Kapazitätsspitzen zu puffern und damit wir nicht, auf Grund von regelmäßigen Lohnzahlungen, schon in den ersten zwei Jahren auf der Strecke bleiben.

Mit diesem wunderschönen Businessplan war ich dann beim Arbeitsamt, bei der IHK und beim Steuerberater und habe mehrere Informations- und Beratungsgespräche geführt. Keiner von diesen Institutionen hat mich auf die KSK hingewiesen. Fehlanzeige.

Ich denke auch, dass es gar nicht um die Absicherung und Förderung von kultureller und künstlerischer Arbeit geht. Wenn ich es richtig verstanden habe sind ca. 150.000 Mitglieder bei der KSK. Das ist eine sehr kleine Bevölkerungsgruppe. Schaut man sich nun das finanzielle Volumen an (5% von den bundesweit erwirtschafteten kreativen Dienstleistungen) und den Aufwand der betrieben wird um diese wenigen Leute sozial abzusichern, wird mir ganz schwindelig. Da wird doch wohl ein enormes Sümmchen übrigbleiben. Die Renten sind sicher. Ich gehe jetzt auch in die KSK. (Kleiner Spaß. Aber wahrscheinlich muss ich ja sogar, ob ich will oder nicht).

Ich vermute ja, dass sich einige sehr kreative Mitglieder der Regierung (müssen die dann auch in die KSK??), wahrscheinlich der Arbeitskreis „Wo kriege ich mehr Kohle her“, über zwei Dinge gestolpert sind:
1. ein Gesetz im Dornröschenschlaf und
2. eine völlig marode Finanzlage der KSK.
Und jetzt kommt der kreative Geniestreich. Wir brauchen kein neues Gesetz, sonder wir ändern es nur ein wenig. Geht leichter und schneller. Es werden nur ein paar Berufsgruppen hinzugefügt und für diese zur Pflichtversicherung gemacht. Und Zack, steht die Finanzierung auf viel breiteren Beinen und es wir ein enormer Gewinn gemacht, da auf der anderen Seite die Zahl der Leistungsempfänger nur zeitverzögert und nicht in gleichem Maße mitwächst. Das diese Regelung natürlich wieder von Lehrern und Juristen ohne jegliches Branchenwissen verabschiedet wurde ist klar. Ist ja auch nichts Neues. Das es auch unausgereift, widersprüchlich, teilweise ungerecht und an jeder Branchenpraxis vorbei ist, stört die Herrn wenig. Es trifft sehr diversifizierte Berufsgruppen, die über keinerlei Lobby verfügen oder ein gemeinsames Sprachrohr haben. Bis die sich organisiert haben um Einspruch zu erheben oder zu Klagen vergehen Jahre. Bis dahin kann aber die Regierung ungestört mächtig Reibach machen. Der Rubel rollt und zwar wieder einmal aus den Taschen des Mittelstandes zu dem ja die Meisten Agenturen und Freiberufler noch gehören.

Wenn ich nun zu meinem Kunden sage, du musst auf unser knapp kalkuliertes und hart erkämpftes Budget noch 5% aufschlagen und an Vater Staat abführen, wird er mir folgende Dinge sagen:
Warum habe ich die Kosten bei dir Herr Industriedesigner und nicht wenn ich einen externen Ingenieur beauftrage? Muss ich jetzt auch bei meinem kreativem Bäcker damit rechnen, 5% vom Preis der Semmeln abzuführen, um die Bäckersozialkasse zu finanzieren? Oder bei meinem Hair-Designer (Frisör)?
Nein nein mein Freund wird dann der Kunde sagen. Um deine soziale Absicherung kümmerst du dich schon selber und kalkulierst diese in deinen Stundensatz. Klare Rechnung, gute Freunde.
Dann muss ich sagen: “Lieber Kunde, das ist aber Gesetz in Deutschland.“
Der Kunde kommt dann mit Plan B und verlagert nicht nur die Produktion nach China, sondern auch die Entwicklung. Da bekommt er nämlich unsere Dienstleistung ganz Umsonst!!!

Armes Deutschland. Ich gehe nach Österreich. Pfiat euch.


Guido am 17.06.2008, 17:30 Uhr

Lieber svensson, und schon bist Du in die nächste Falle getappt: Dein Gedanke, Dich in Richtung Österreich auf zu machen, geht der KSK am verlängerten Rücken vorbei, wenn Du weiterhin für deutsche Kunden arbeiten möchtest. Denn auch auf Leistungen, die der deutsche Kunde im Ausland einkauft, hat er seine Abgabe zu zahlen. Somit dreht sich der Kreis weiter. Möge man mich verbessern, sollte ich hier grundfalsch liegen.

Es bleibt aufreibend ...


svensson am 17.06.2008, 18:00 Uhr

Hallo Guido,
danke für die schnelle Reaktion.
Ich habe gerade ein Licht am Ende des Tunnels gesehen, und zwar, dass im Ausland eingekaufte Diensleistungen nicht Abgabepflichtig sind.
http://www.wz-newsline.de/?redid=200972
Ich hoffe du liegst falsch mit deiner Annahme.
Hat hierzu jemand gesicherte Informationen?
Wäre extrem wichtig für mich.

Danke an alle für verwertbare Hinweise


Werbedesigner (Bayern) am 17.06.2008, 18:27 Uhr

Hallo Ihr Zwei
nach meinen intensiven Recherchen in den letzten Monaten liegt Guido richtig (leider).
So wird z.B. auch für Musiker, die in Deutschland auftreten ein Pauschalbetrag an die KSK (z.B. vom Veranstalter) abgeführt. An deiner Stelle könnte es interessant sein, die (heuer noch zu erwartende) 1-Euro-GmbH zu gründen. Die soll wohl ohne große Umstände machbar sein, und deine Kunden wären das Problem los. Du müsstest allerdings auch weiterhin für die von dir angestellten Freelancer und für deine eigenen Gehälter abdrücken (aber das musst duch auch als österreichischer Unternehmer, der in Deutschland Freie beschäftigt). Alles in allem sehr verworren und schwierig!

Wir bleiben dran


svensson am 17.06.2008, 18:50 Uhr

Servus Werbedesigner in Bayern
Wie soll das gehen??
Kann der deutsche Staat einem österreichischem Unternehmen in die Tasche greifen??
Ich schmeiß alles hin und mach `ne Pommesbude auf.


geschÄftsführender Gesllschafter Design am 17.06.2008, 23:12 Uhr

nun ja, wenn Du eine GmbH aufmachst, fällt aber die KSA auf das Einkommen der/des Kreativgeschäftsführers an, sofern nicht mindestens 2 sozialpflichtige Festangestellte beschäftigt werden - also zahl und geh nicht über Los ... vielleicht dch lieber die Pommesbude ...
Argumentation: wenn Du hast keine 2 Festangestellten, bist Du als gelernte Kreativer vorwiegend kreativ Also künstlerisch tätig. Hast Du 2 Angestellte bis Du weniger Künstlerisch sondern mehr verwalten - vor allem in Sachen Personal tätig - comprende? Eine solche Argumentation zeigt ja schon, wie schizo die ganze Sache ist - alles nur auf Abzocke - es geht überhaupt nicht um die armen Künstlerlein ... sondern mal wieder nur ums Geld ins Staatssäckel - und unsere Lobby ist zu klein oder macht fleißig mit: die meisten Journalisten sind freiberuflich und in der KSK >>> also PRO-KSK > keine Schlechte Presse. Die Fachverbände der Grafiker z.b. wie die Allianz Deutscher Design treibt Ihre Schäfchen fleißig in die KSK und in die Druckgenossenschaft - ja seid fleißg, solidarisch und zahlt schön.

An KSKontra: Gibt es inzwischen Musterklagen? Gibt es Zwischenmeldungen?


Stefan am 03.07.2008, 13:01 Uhr

Hallo zusammen,
bin nun auch mit der KSK in Form der DRV Rheinland konfrontiert worden. Ich habe mir deshalb einige Fragen zusammengestellt und diese an die Sachbearbeiterin telefonisch gestellt. Zum Thema Auslandsleistungen wurde mir klipp und klar gesagt, das keine Abgabe auf Leistungen anfällt, die im Ausland erbracht werden.
Wenn also der Grafiker in Österreich sitzt und die Leistung dort auch erstellt, dann muß der Auftragnehmer in Deutschland keine Abgabe zahlen. Armes Deutschland. Ich werde jetzt wohl nach einer Agentur im Ausland suchen.


geschäftsführender Gesllschafter Design am 03.07.2008, 13:33 Uhr

@ Stefan
Hallo Stefan, dann lies aber lieber noch einmal auf der Website der KSK nach - dort wollen die auch Geld haben für Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, wenn der „Verwerter“ und Auftraggeber in „Good“ old Germany sitzt ...
Willkommen im Klub, denn ich habe das Schreiben vor 2 Wochen bekommen und sitze nächste Woche beim Anwalt. Wobei ich befürchte, fast nur zusätzlich Geld zu verbrennen ... aber Wissen ist Macht.
Vielleicht wäre es interessant, wenn alle interessierten GF einer Kreativ-GmbH gemeinsam per Sammelklage gegen die Ungleichbehandlung von GMBH und Personengesellschaften klagen ... ich wäre dabei !


Stefan am 03.07.2008, 13:49 Uhr

@ Gesellschafter Design
das Problem ist sogar noch komplexer. Habe gerade mit der KSK gesprochen. Ja es muss auch für Auslandsleistungen gezahlt werden , wenn diese hier verwerten. Aber die Prüfung und Veranlagung liegt bei der DRV. Diese Sachbearbeiterin würde Auslandsrechnungen nicht veranlagen, dafür würde Sie aber Massendruckkosten , welche auf der gleichen Rechnung stehen wie die Gestaltungskosten (auch bei getrennten Positionen) mit veranlagen. Das wiederum würde die KSK-Sachbearbeiterin nicht machen, da die Druckkosten nachgelagert sind. Auf die Frage, wer denn nun recht hat sagte mir die KSK, dass zunächst einmal die prüfende Behörde DRV das Recht gepachtet hat. Ich könne dann dagegen widerspruch einlegen, dieser würde aber durch eine schriftliche Aussage der KSK nicht unbedingt erfolgreich sein. Ich werde also unsere Rechtschutzversicherung schon mal warm laufen lassen müssen.


geschäftsführender Gesllschafter Design am 03.07.2008, 17:42 Uhr

meine Rechtschutzversicherung - die ARAG - deckt diese Streitigkeiten nicht ab, habe das schon nachgefragt ... deckt deine das?


Stefan am 04.07.2008, 11:07 Uhr

Meine Firmenrechtschutz (ÖRAG) zahlt bis 1. Instanz Sozialgericht. Ich gehe davon aus, dass solche Fälle nicht vor Finanzgerichten ausgetragen werden.


thomas krug (winnenden) am 05.08.2008, 17:23 Uhr

in zukunft rechnungen wie folgt trennen:

a)
rg für konzept, text, layout

b)
rg für rz, ebv, orga

c)
rg für produktion (z.b. druck), anz-schaltung ...

b und c können ggf. kombiniert werden, aber niemals mit a

das dürfte etwas erleichternd bei der ksa bei betroffenen personengesellschafts-agentur-kunden wirken.
hilft aber nicht wirklich gegen die echte problematik, die wie folgt aussieht (gekürztes Zitat eines betroffenen Industrieunternehmens):

... Die Abgabe wird nur für "Künstler" erhoben die nicht als GmbH
firmieren. D.h. eine für die Industrie aktive Agentur sollte tunlichst
eine GmbH sein um sich von "brotlosen Künstler" zu unterscheiden. ...
ich muss mir überlegen wo, bzw. bei welchen Projekten ich diese
Zusatzkosten einsparen kann. Definitiv werde ich ein neues Messekonzept nur bei einer GmbH in Auftrag geben. Unser Messeprojekt ist damit leider für ... gestorben. ...


geschäftsführender Gesllschafter Design am 05.08.2008, 18:17 Uhr

@ thomas krug

ja das ist das alte Problem, dass die KSK keine Trennung vornimmt zwischen Gebrauchsgrafikern und Künstlern. Und der Kunde sieht oft die Grafiker nicht als Künstler (teilweise sogar mit Recht). Zu verdanken haben wir die ganze Misere dem Lutz Hackenberg von der AGD, der in seiner eindimensionalen Sichtweise eigentlich die Grafiker nur schützen und auf die Sonnenseite bringen wollte. Aber so einiges, was der gute Lutz sich ausgedacht und sogar durch bekommen hat, erweist sich im realen Leben (herzlich Willkommen Lutz) als Schuß nach hinten. Wie jetzt die Diskussion über Künstler, ebenso auch über die Nutzungsrechte, die oft nicht gezahlt und sehr oft sogar gar nicht rechtens sind.
Es sollte endlich die Definition statt finden, dass Werbung - weil kommerziell - nicht künstlerisch ist. Das Gebrauchsgrafiker etc. keine Künstler sind. Illustratoren und Fotografen können es gerne bleiben. Aber ein Lektor? wo ist der künstlerisch.
Wie wäre es, wenn alle Nicht-Künstler-Grafiker unter uns jeder ein Dankesschreiben an Lutz Hackenberg senden? Mail to: info@agd.de

Versucht doch mal unter folgendem Link hinterlegte Argumentation Eurem Kunden nahe zu bringen: http://www.agd.de/399.html#3036 - er wird es sicher nicht unbedingt bestätigen - hier werden die Mitglieder und Interessierte schlichtweg zum Narren gehalten


Robert Witt (Würzburg/Rimpar) am 11.09.2009, 07:49 Uhr

Ich bin der gleichen Meinung. Wie kann auf eine Handelsware, welche als Serviceleistung dem Kunden mit angeboten wird, ein Versicherungsbetrag geltend gemacht werden. Wenn, dann doch allenfalls auf den Handelsaufschlag.
Die KSK sollte abgeschafft werden, warum muss ich anderer Leute Kranken- und Rentenversorgung subventionieren. Wenn ich als Grafiker versuchen wollte der KSK beizutreten, würde es heißen ich bin kein Künstler. Paradox diese Welt.


snoopy (München) am 15.11.2009, 10:07 Uhr

Hallo an alle,

meine Frage zielt in Richtung Steuerberater: Da ich mich als Einzelunternehmen nicht ständig über neue Gesetzestexte ect. informieren kann, sponsore ich seit Beginn meiner Selbständigkeit diverse Steuerberater. Berater: sie sollten mir eigentlich auch sagen, was wann wie gestaltet und abgegeben wird. Ich kaufe teilweise kreative Leistungen ein, teilweise gestalte ich selbst und lasse nur die Produktion durch Dritte durchführen. Des weiteren berate ich Künstler und habe in der Vergangenheit (aus Unwissenheit) teilweise meine Beratung als "Provision" abgerechnet. Für Kunden erstellte ich "Kundenkonzepte", die teilweise mit künstlerischen Auftritten gekoppelt waren.
Nachdem ich nun euer Forum mit großem Interesse gelesen habe, ist mir klar geworden, dass schlichtweg viele Rechnungen falsch ausgestellt wurden. Und obwohl eigentlich klar ist, dass es sich in vielen Fällen um KSK-abgabepflichtige Leistungen handelt, hat mich kein Steuerberater bei der Abgabe und Erstellung der Steuererklärungen darauf aufmerksam gemacht. Auch im Hinblick darauf, dass diese Kosten ja wiederum gewinnmindernd sein können. Inwieweit kann man hier rückwirkend auf die Steuerberaterpflicht pochen? Oder fällt dieser aus meiner Sicht schwere Beratungsfehler - unter der "Freischaufelklausel" - dass Steuerberater nicht regresspflichtig gemacht werden können... (den genauen Wortlaut habe ich nicht im Kopf).
Ich weiß, dass Steuerberater eine Haftpflicht für Beratungsfehler haben - inwieweit fällt dies in den Bereich?

Weitere Frage:
Ich werde ab dem Jahre 2003 nachgeprüft. Wir haben nun 2009. Soviel ich jetzt gelesen habe, ist aber nur 5 Jahre rückwirkend prüfbar - wie verhält es sich mit dieser Klausel?

Ich freue mich auf euere Ratschläge.


D. Marten am 24.11.2009, 17:57 Uhr

hallo snoopy,

nach meinem Waterloo mit Steuerberatern, rate ich Dir so früh wie möglich eine gute Kanzlei/Rechtsanwlt zu konsultieren,
die/der fit im Steuerrecht ist und ggf. bereits Werber betreut.

Die Steuerberater wissen von der DATEV und den dort regelmässigen Schulungen, Fortbildungen etc. sehr gut über diese Problematik bescheid. In der Praxis, wird das Thema jedoch nicht wirklich durchdrungen, sodass die Empfehlungen fatale Folgen haben.

Meine Rechnungsstellung war ebenfalls mangelhaft – obwohl für optimal befunden!
Dann wurden keine Rückstellungen dafür in der steuerlichen „Zahlenplanung/-erfassung“ gemacht usw.

Fakt ist, die Auseinandersetzung bringt Dir zwar die KüSoKa Kosten nicht retour, aber werden durch Schadensersatz des Steuerberaters gemindert - in meinem Fall teilweise erfolgreich.

In meinem Fall lag eine klares Versäumnis vor. Wie dies bei Dir aussieht, kannst Du alleine gar nicht prüfen – das kann der RA qualifiziert machen, und zudem kennt der die Fallstricke ganz genau.

5 Jahre rückwirkend ab beendetem Geschäftsjahr vs. Kalenderjahr – daher 2008 minus 5 Jahre.



Im nahen Ausland, gibt es mittlerweile eine Anzahl an Unternehmen, über die künstlerische wie auch werbetechnische etc. Leistungen abgerechnet werden, sodass die KüSoKa ganz entfällt, der Kunde keinen Nachteil hat, wenn er keine GmbH beauftragt und die Definition von Dir selbst Marketingfachmann wird – der ist von der Abgabe ausgenommen.

Alles in Allem, wird man dazu genötigt, den „Schweineweg“ einzunehmen, damit ein großer Apparat an Blutsaugern finanziert wird und eine Zweiklassenwerbergesellschaft sich gegenseitig vor den lachenden Dritten zermürbt.

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