Wenn eine Werbeagentur z.B. einen freien Grafiker oder Texter beauftragt und dessen Leistung 1:1 an den Auftraggeber weiterberechnet, erwirtschaftet die Werbeagentur ein Minus in Höhe der auf die Leistung des freien Mitarbeiters entfallende Künstlersozialabgabe.
Ein Beispiel:
Eine Werbeagentur bekommt von einem freien Texter einer Rechnung über EUR 1.000,- netto und berechnet diese 1:1 an den Auftraggeber weiter. Die Werbeagentur muss hierfür EUR 51,- Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Das bedeutet, dass die Werbeagentur für 1.000,- in Rechnung gestellte EURO unter dem Strich nur EUR 949,- erhält! Ergo MUSS die Agentur in Zukunft zumindest IMMER eine Provision in Höhe des aktuell geltenden Abgabesatzes einberechnen, damit sie zumindest eine „schwarze Null“ erwirtschaftet. Das die Werbeagentur beauftragende Unternehmen jedoch muss die auf die Leistung des freien Texters entfallenden EUR 51,- zusätzlich als Abgabe an die Künstlersozialkasse bezahlen!
Das bedeutet: Werbeagenturen können Ihren Kunden zukünftig entgegenkommen und von freien Mitarbeitern erbrachte Leistungen direkt von den freien Mitarbeitern an den Kunden berechnen lassen. Dadurch spart der Kunde die ansonsten um den Abgabesatz erhöhte Rechnung der Werbeagentur. Gleichzeitig würde die Agentur jedoch dem Auftraggeber kenntlich machen, dass sie die Leistung unter zu Hilfenahme von freien Mitarbeitern geleistet hat. Dies könnte das Ansehen der Werbeagentur in punkto Leistungsfähigkeit in den Augen des Kunden senken und kann auf lange Sicht geschäftsschädigend für die Agenturen sein! Auch sind die Werbeagenturen gezwungen, den jeweils gültigen Abgabesatz in Ihren Angeboten einzukalkulieren, falls sie Fremdleistungen beziehen.
kskontra.de ist der Meinung, dass von Werbeagenturen bezogene Fremdleistungen nicht abgabepflichtig sein dürfen, wenn diese NICHT von freiberuflichen Künstlern, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, erbracht werden. Andernfalls werden die Endkunden der Agenturen die von der Werbeagenturen zu leistenden Abgaben mitbezahlen müssen, damit die Werbeagenturen bei Bezug von Fremdleistungen kein wirtschaftliches Minus erwirtschaften. Was meinen Sie?