Im Bereich Wort (W)
- Ausbilder im Bereich Wort
- Autor
- Bildjournalist, Bildberichterstatter, Pressefotograf
- Drehbuchautor
- Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung
- Journalist, Redakteur
- Korrespondent, Texter
- Kritiker
- Lektor
- PR-Fachmann
- Schriftsteller, Dichter
- Übersetzer / Bearbeiter
- wissenschaftlicher Autor
- Sonstige Tätigkeiten im Bereich Wort
Im Bereich Bildende Kunst/Design (BK)
- Ausbilder im Bereich Bildende Kunst/Design
- Bildhauer, Plastiker
- experimenteller Künstler (z.B. Objektmacher)
- Fotograf (künstlerischer), Lichtbildner, Fotodesigner
- Grafik-, Mode-, Textil-, Industrie-Designer
- Karikaturist, Trick-, Comiczeichner, Illustrator
- Layouter
- Maler, Zeichner, Grafiker
- Performance, Aktionskünstler
- Videokünstler, Colorist (Trickfilm)
- Werbefotograf, Stylist, Visagist
- Webdesigner
- Sonstige Tätigkeiten im Bereich Bildende Kunst/Design
Im Bereich Musik (M)
- Arrangeur (Musikbearbeiter)
- Ausbilder im Bereich Musik
- Chorleiter
- Disc-Jockeys, Alleinunterhalter
- Instrumentalsolist
- Musiker
- Kapellmeister
- Komponist
- Librettist, Textdichter
- Liedermacher, Musiklehrer
- Sänger
- Tanz-, Popmusiker (Instrumentalist)
- Tonmeister
- Sonstige künstlerich-technische Mitarbeiter
Im Bereich darstellende Kunst (DK)
- Ausbilder im Bereich darstellende kunst
- Balletttänzer, -meister
- Ballettlehrer, Tanzpädagoge
- Bühnen-, Film-, Kostüm-, Maskenbildner
- Bühnenmaler
- Dompteur
- Dramaturg
- Eiskunstläufer (Showbereich)
- Geräuschemacher, -tonmeister
- Kameramann
- Puppen-, Marionetten-, Figurenspieler
- Quizmaster, Entertainer, Komiker
- Regisseur, Filmemacher, Choreograph
- Schauspieler, Kabarettist
- Sprecher, Synchronsprecher, Moderator, Rezitator
- Sprecherzieher (von Schauspielern, Sängern, usw.)
- Tänzer
- Theaterpädagoge
- Travestiedarsteller (Showbereich)
- Unterhaltungskünstler, Artist, Zauberer, Clown
- Sonstige künstlerisch-technische Mitarbeiter
Unsolidarisches Prinzip
Laut Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) besteht die Abgabepflicht der Künstlersozialabgabe für Kunden und Verwerter der auf dieser Seite aufgelisteten Branchen.
Laut KSVG ist es unerheblich, ob die beauftragten Unternehmen freiberuflich tätig sind oder Gewerbesteuer bezahlen. Auch ist es dem KSVG zufolge unerheblich, ob die beauftragten Unternehmen in der Künstlersozialkasse versichert sind – und somit einen Leistungsanspruch haben – oder nicht!
Das bedeutet: Die Abgabepflicht von Kunden und Verwertern kommt den beauftragten Unternehmen nur dann zugute, wenn diese in der Künstlersozialkasse versichert sind!

Dieser Blutsauger erinnert Sie an die KSK?
KSKontra.de ist gegen die ungerechtfertigte Künstlersozialabgabe auf kreative Leistungen! Unterstützen Sie uns hierbei! Machen Sie mit!